(Zeichen: 4.264) Abschrift 1 WiK 2/50 12. November 1951. Seite 111 der Akte (IMG 5074.jpg―IMG_5075.jpg) Öffentliche Sitzung. Zeugenvernehmung Hans Struckmeyer im Prozess Hirschel gegen Esslen. Anwesend: RA. Dr. Dehn RA H. Juul 14.15. Uhr Frau Esslen und Herr Heisig. Dr. Warmbrunn als EinzelrichterHirschel gegen 1.) Waterloo Theater GmbH, 2.) Frau Klara Esslen und ihre minderjährigen Kinder, 3.) Heinrich Heisig erschienen bei Aufruf für den Antragsteller RA. Dr. Dehn, für den Antragsgegner RA. Dr. H. Juul und Geschäftsführer Heisig sowie nachstehend benannter Zeuge.
Zeuge Struckmeyer:
Zur Person: Ich heiße Hans Struckmeyer, bin 62 Jahre alt, Kaufmann in der Filmtheaterbranche in Hamburg, ohne Beziehung zu den Beteiligten.
Zur Sache:In der Zeit vor dem Jahr 1933 war ich Vorsitzender des Verbandes Norddeutscher Filmtheater e. V., der die Belange der Inhaber von Lichtspieltheatern wahrnahm. Herr Hirschel war für seine Person nicht Mitglied, sondern sogenannter Außenseiter.
Ich war damals Mitinhaber eines Lichtspielhauses in der Mönckebergstrasse [Passage Kino, Mönckebergstrasse 17 ― 1930 ― 976 Sitzplätze] und befaßte mich außerdem mit der “Verleihung“ von Filmen. Ich erinnere mich genau, das in den Jahren etwa 1931/32 jedenfalls vor dem politischen Umschwung des Januar 1933, ( – 2 – ) Herr Hirschel, den ich persönlich gut kannte, sich in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten befand.
Da er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Filmverleihern nicht nachgekommen war, war eine Treuhandschaft eingerichtet worden, die es sich zur Aufgabe gemacht hatte, die verfügbaren Einnahmebeträge aus der Treuhandschaft des Waterloo-Theaters pro rata unter den Gläubigern zu verteilen.
Die Grundlage der Tätigkeit war eine Vereinbarung, aufgrund deren der damalige Rechtsanwalt Dr. Eisner [Dr. Kurt Leo Eisner] für die Belieferung des Waterloo-Theaters beteiligten Filmverleihern die Einnahmen in Empfang nehmen und anteilweise der Forderungen verteilen sollte. So ist es auch eine Zeitlang geschehen. Aus welchem Anlaß und zu welcher Zeit Herr Hirschel seine Tätigkeit im Waterloo-Theater eingestellt hat, ist mir nicht bekannt.
[Anmerkung 2023: Zur Person von Kurt Leo Eisner (aus dem Buch von Heiko Morisse, Jüdische Rechtsanwälte in Hamburg, Christians Verlag 2003, Seite 127) Eisner, Kurt Leo10.12. 1892 Berlin ― 27.1. 1985 Wiesbaden. Jüdisch. Valentinskamp 90. Rechtsanwalt seit 1922. War besonders auf dem Gebiet des Lichtspiel- und Theaterrechts tätig. Übernahm im Juli 1935 eine Exportvertretung für Präzisionsapparate in Italien. Nach Aufgabe der Hamburger Wohnung Zulassung am 10. 12. 1936 zurückgenommen. Im November 1939 von Italien nach Brasilien emigriert. Übernahme von Vertretungen; Ehefrau als Verkäuferin tätig. 1941 Eröffnung einer kleinen Werkstatt zur Anfertigung und Reparatur von Damenhandtaschen. 1950 bis 1956 Zwangsvergleichsverfahren. 1967 nach Deutschland zurückgekehrt.]Ich bin nur damit befaßt gewesen, wie die Schulden des Herrn Hirschel an Filmverleihern beglichen wurden, nicht aber darüber unterrichtet, wann und in welcher Weise seine sonstigen Verbindlichkeiten abgedeckt worden sind.
Allgemein kann ich zu der Lage “jüdischer Filmtheater“ in der ersten Zeit nach der sogenannten Machtübernahme folgendes erwähnen:
Meine Position im Verband Norddeutscher Filmtheater habe ich bis zum Sommer 1934 beibehalten. Mein Nachfolger war ein Herr Roman,
[richtig: Paul Romahn, der Buchhalter (“der Syndikus“) vom Henschel Film- und Theaterkonzern]
nach der Umorganisation im Rahmen der Schaffung einer Reichsfilmkammer wurde es Herr Adam [Richard Adam]. Auf die Abgabe von Theatern durch jüdische Inhaber oder auf Entlassung jüdischer Angestellter wurde in der ersten Zeit nach dem politischen Umschwunge nicht hingewirkt.
Wenn mir mitgeteilt wird, daß Herr Hirschel behauptet, Mitte Juni 1933 durch politischen oder rassistischen Druck aus seiner Position verdrängt worden zu sein, so halte ich die Richtigkeit des Vortragens für unwahrscheinlich.
Vielmehr ist anzunehmen, daß andere Gründe damals für sein Ausscheiden maßgebend gewesen sind. Ich weiß auch nichts davon, daß damals außer den Wirtschaftsverbänden andere Stellen Einfluß auf die personelle Besetzung der Filmtheater nahmen.
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Die Schauburg-Theater an denen Juden beteiligt waren, [Man beachte die Wortwahl!] haben noch lange Zeit, sicher bis in das Jahr 1934 hinein, unter Beibehaltung ihrer Leitung und ihres Personals gespielt.
Später sind Änderungen durch Vepachtung oder durch ähnliche Weise herbeigeführt worden. Ich selbst bin in der Lage gewesen, einen jüdischen Angestellten, wenn auch schließlich unter Tarnung, bis in den Krieg hinein (1943) zu beschäftigen, der zurückgekehrt ist und jetzt wieder in meinen Diensten steht. [!]
Herr Adam [Richard Adam] betätigte sich in der Zeit vor dem Jahre 1933 im Vertrieb nationalsozialistischer Propagandafilme, erzielte aber dabei, so weit mir bekannt, keine besonderen Erfolge. Später hat er sich meiner Kenntnis nach an der Arisierung eines Theaters in Kiel [Adam, Romahn und Schümann] beteiligt.
Adam [Richard Adam] war zunächst nur irgendwie in der Propaganda der NSDAP tätig und kam in das Verbandsleben erst zu einem späteren Zeitpunkt hinein. Es wäre zu meiner Kenntnis gelangt, wenn aufgrund irgendwelcher höherer Weisungen Herr Hirschel zur Aufgabe seiner Tätigkeit gezwungen worden wäre. Ich habe hiervon aber nichts erfahren. Vorgelesen und genehmigt.
Hierauf trat die besetzte Kammer, Landgerichtsrat Dr. Warmbrunn als Vorsitzender, Amtsgerichtsrat Ehrhard, Landgerichtsrat Engelschall zusammen. Die Anwälte wiederholten ihre früheren Anträge und verhandelten zur Sache.
Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung soll den Parteien zugestellt werden. Warmbrunn Keßler
Apropos Waterloo Theater (II) Zwölf Seiten zur Wiederherstellung der Wahrheit über das Waterloo Theater Dammtorstraße 14.
(Abschrift der Seiten 12-13 der Akte) Rechtsanwalt Hans Dehn an das Landgericht Hamburg am 21. März 1950:
An das Landgericht in Hamburg – Wiedergutmachungskammer
[Antragsteller Manfred Hirschel]
[Antragträger:
1.) Waterloo Theater GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer.
2.) Frau Klara Esslen für sich und als Vertreterin ihrer minderjährigen Kinder,
a) Eva Esslen
b) Werner Eberhard Erlo Esslen
c) Günther Esslen
3.) Heinrich Heisig]
[Anmerkung: Die angeblich minderjährigen Kinder, die hier bemüht werden, sind am 21. März 1950 ― 31 (Eva Esslen) [geboren am 03.06.1918]28 (Erlo Esslen[geb. 01.02.1922]) und 27 (Günther Esslen [geb. 21.08.1923] Jahre alt]
Die Antragträger [Klara Esslen, Eva Esslen, Erlo Esslen, Günther Esslen und Heinrich Heisig] vertreten die Auffassung, dass das Ausscheiden des Antragstellers [Manfred Hirschel] aus der Waterloo-Theater GmbH und aus seiner Stellung als Geschäftsführer in keinerlei ursächlichem Zusammenhang mit den Massnahmen des Nationalsozialismus stände und dass sie demnach auf die Vorschrift des Artikels 3 Ziff. 3 a des Gesetzes Nr. 59 berufen könnten. Gegen diese Auffassung der Antragträger [Esslen u. a.]muss ganz entschieden Stellung genommen werden.
Das Waterloo-Theater ist im Jahre 1928 [Korrektur: Richtig ist1922] unter der Firma “Norddeutsche Filmtheater Kommandit-Gesellschaft, Hirschel & Co“ von dem Antragsteller [Manfred Hirschel], Herrn Hugo Streit und Herrn Hermann Urich-Sassgegründet und mit einem Kostenaufwand von RM 530.000,– gebaut worden.
Mit dem Grundeigentümer des Grundstücks Dammtorstrasse 14, auf welchem das Waterloo-Theater errichtet ist, Herrn Karl Esslen, dem verstorbenen Ehemann der Antragträgerin [Esslen u.a.] zu 2.) ist ein Mietevertrag [1928-1930] auf die Dauer von 25 Jahren abgeschlossen worden. [Neue Jahresmiete RM 60.000,– Laufzeit bis 1955]
Im Jahre 1930[Korrektur: richtig 1926]wünschten Herr Hugo Streit und Herr Hermann Urich-Sass wegen anderweitiger Verpflichtungen[Neubau der Schauburg Millerntor 1926/27]― sie waren z. B. Inhaber der Schauburg Lichtspieltheater ― aus der Gesellschaft auszuscheiden.
Der Antragsteller [Manfred Hirschel]suchte und fand einen neuen Teilhaber in der Person des vorerwähnten Herrn Karl Esslen, der für den 50% Anteil an der Norddeutschen Filmtheater KG Hirschel & Co. RM 300.000,– bezahlte.
Die bisherigen Gesellschafter wurden mit diesem Betrag abgefunden und Herr Esslen trat als Kommanditist in die Firma ein. Nach dem Tode von Herrn Esslen [Todestag 16. Juli 1930]traten seine Witwe, Frau Klara Esslen und deren Kinder ein. [Geburtsjahre der Kinder: 1918/1922/1923].
Die Darstellung der Antragträger [Esslen u. a.], sie hätten den Bau des Waterloo-Theaters finanziert, RM 500.000,– aufgewandt und sich im Jahre 1928 beteiligt, ist demnach unrichtig.
Richtig ist allerdings, dass Frau Esslen Ende des Jahres 1931 eine Räumungsklage angestrengt hat, da die Gesellschaft mit den Mietezahlungen in Rückstand geraten war. [Mieteschuld ca. RM 39.000 bei einer vereinbarten Jahresmiete von RM 60.000].
Diese Klage ist, nachdem die Parteien sich vor einem Schiedsgericht geeinigt hatten, zurückgenommen worden und die Firma ist in eine GmbH. umgewandelt worden. Am 16.2.1932 ist die Waterloo Theater GmbH gegründet worden.“
[Diese Darstellung ist nicht korrekt. Es handelte sich um einen bestehenden, (wertlosen) GmbH Mantel, den die Witwe Klara Esslen aus Berlin mitgebracht hatte und deren Sitz von Mühlenbeck nach Hamburg verlegt wurde und dort den neuen Namen »Waterloo Theater GmbH« bekam. Ein GmbH Mantel,dessen Stammkapital (RM 20.000,–)bereits eingezahlt war und der ursprünglich dem Weinhandel von Karl Friedrich Esslen aus Mühlenbeck bei Berlin gedient hatte. Klara Esslen hat auch daraus noch Geld gemacht, in dem sie 50 % dieser GmbH zum Nennwert an Manfred Hirschel für RM 10.000 verkaufte. Sie musste gar nichts dazu bezahlenJ.]
“Der Antragsteller [Manfred Hirschel] hat wegen der Verpflichtungen, die er gegenüber Frau Esslen hatte, seinen Anteil an Frau Esslen als Sicherheit verpfändet. [den 50 % GmbH Anteil, den er vorher von Frau Esslen zum Nennwert für RM 10.000,– kaufen mußte]
[Anmerkung am Rand (Handschriftlich): Angebot der Abtretung 21. Oktober 1935. Urkunden Rolle 4085 Notar C. Stumme. Wegen Verpfändung unleserlich Bl. 30]
Der Antragsteller [Manfred Hirschel] war aber mit einem bis zum Jahre 1955 laufenden Vertrag als Geschäftsführer angestellt und ferner standen ihm die Einnahmen aus Reklame und Schokoladenverkäufen zur Verfügung.
Anfang 1934 ist der Antragsteller [Manfred Hirschel] aus seiner Wohnung eiligst ins Theater gerufen worden, wo ihm mitgeteilt wurde, er müsse seinen Geschäftsführer-posten sofort niederlegen.
An dem betreffenden Tage sollte im Waterloo-Theater erstmalig ein national-sozialistischer Film gespielt werden, und die Partei hatte die Aufführung des Filmes verboten, falls Herr Hirschel Geschäftsführer bleibensollte. Der Antragsteller hat dann seinen Posten als Geschäftsführer niedergelegt.
Zwischen den Parteien sind dann verschiedene Prozesse geführt worden. Am 13. Mai 1935 ist vor dem Landgericht Hamburg, Kammer 5 für Handelssachen Az. H V 294/1934 ein Vergleich zustande gekommen, der sich in der Gerichtsakte der Wiedergutmachungs-kammer befindet.
Es steht demnach ohne weiteres fest, dass der Antragsteller ohne das Eingreifen der nationalsozialistischen Dienststellen seine Stellung als Geschäftsführer der Waterloo-Theater GmbH. noch heute bekleiden würde und dass ihm auch die mit dieser Tätigkeit verbundenen Nebeneinnahmen noch zur Verfügung stehen würden.
Es dürfte allgemein bekannt sein, dass sämtliche Lichtspieltheater in den Jahren nach 1933 einen sehr grossen Aufschwung genommen und riesige Gewinne erzielt haben.
Man kann daher ohne weiteres annehmen, dass der Antragsteller [Manfred Hirschel], der sich 1932 in gewissen wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden hat, seine Ver-pflichtungen Frau Esslen gegenüber in kurzer Zeit hätte abdecken können, wenn nicht die nationalsozialistischen Massnahmen, die Frau Esslen sehr geschickt für sich auszunutzen verstanden hat, eingetreten wären.
Der Antragsteller [Manfred Hirschel] erhebt Anspruch darauf, als Gesellschafter in die GmbH. mit seinen früheren Anteilen wieder aufgenommen zu werden.
Die Antragträger [Klara Esslen u.a.]werden nachzuweisen haben, welche Einnahmen sie seit dem Ausscheiden des Antragstellers aus der Gesellschaft gezogen haben.
Der Antragsteller [Manfred Hirschel] ist überzeugt, dass diese Einnahmen, soweit sie auf den Antragsteller entfallen wären, seine Verbindlichkeiten erheblich überschritten hätten.
Für den Antragsteller.
Der Rechtsanwalt.
[Dr. Hans Dehn]
[Anmerkung 2023: Die GmbH (später in Waterloo Theater GmbH umbenannt und von Mühlenbeck nach Hamburg verlagert) hatte vormals den Namen: “Karl Esslen, Weinkellereien, Trier, Verkaufszentrale Mühlenbeck bei Berlin, Gesellschaft mit beschränkter Haftung.“]
(Abschrift Anlage 1) (Seite 69 der Akte Hirschel ./. Esslen)
Saõ Paulo 14. September 1950
bezüglich der Rückgabe des Waterloo Theaters. Dammtorstraße 14.
Schreiben des ehemaligen Rechtsanwaltes Kurt Leo Eisner aus Saõ Paulo, der in Hamburg Mitglied des Schiedsgerichtes im Vergleichsverfahren gegen Frau Esslen gewesen war: “Mitschiedsrichter“)
Kurt Leo Eisner
schreibt aus Saõ Paulo am 14. September 1950an den
Rechtsanwalt Dr. Hans Dehn in Hamburg 36:
Saõ Paulo 14. September 1950
Sehr geehrter Herr Dr. Dehn!
Herr Hirschel hat mir Einsicht gegeben in seine Wiedergutmachungsakten betr. Waterloo Theater. Über dem diesem Verfahren zugrundeliegenden Vergleich kann ich an sich keine Angaben machen, da ich an diesem nicht mitgewirkt habe.
Dagegen glaube ich Ihnen einige wichtige Tatsachen mitteilen zu können, die sich auf die Einwendungen der Frau Esslen beziehen. Sie behauptet der Vergleich sei nicht abgeschlossen worden, weil Herr Hirschel auf Grund der Rassenverfolgungen aus der Leitung des Theaters ausscheiden musste, sondern aus ein anderen Gründen resp. weil er Geld gebrauchte seine Verpflichtungen zu erfüllen.
Dieser letzte Grund kann auf keinen Fall stichhaltig sein. Herr Hirschel hat nämlich im Jahre 1931 für sich oder und die Norddeutsche Filmtheater KG. ein Schieds-gerichtsverfahren gegen Frau Esslen gehabt. In diesem Verfahren, dessen Leitung Oberlandesgerichtsrat Dr. Prochownick hatte, sass ich als Mitschiedsrichter.
Dieses Verfahren endete mit einem Vergleich zwischen den Parteien und gleichzeitig mit einem Akkord zwischen der Gruppe Norddeutsche Filmtheater und ihren Gläubigern.
Mit der Abwicklung dieses Akkordes war ich betraut. Sämtliche Verpflichtungen der Norddeutschen und etwaige persönliche des Herrn Hirschel wurden endgültig getilgt. Die Norddeutsche hörte auf zu bestehen und das Waterloo Theater wurde von der auf Grund des Vergleiches gegründeten GmbH. übernommen.
Von dieser Zeit an konnte also Herr Hirschel keinerlei neue Verpflichtungen kontrahieren, die alten waren liquidiert, der Lebensunterhalt des Herrn Hirschel war auf Grund der Verträge geregelt.
Auf Grund dieses Sachverhaltes halte ich die oben angegebenen Behauptungen für frei erfunden.
Durch die oben erwähnte Abwicklung der Gläubiger war zwar Herr Hirschel niemals mein Mandant geworden, jedoch bin ich in näheren Kontakt mit Herrn Hirschel gekommen. Wir haben gelegentlich über seine Geschäftsangelegenheiten gesprochen und er hat mich auch ab und zu um Rat gefragt.
So erinnere ich mich, dass mich Herr Hirschel 1933 anrief, und mir mitteilte, dass er in Schwierigkeiten sei; es liefe ein antisemitischer Film im Waterloo und Herr Dr. Bauer, Vertreter Frau Esslens teilte ihm mit, die Parteileitung liesse den Film nicht aufführen, wenn Herr Hirschel Geschäftsführer bliebe. Herr Dr. Bauer hatte ihm im Namen von Frau Esslen vorgeschlagen, formell die Leitung niederzulegen ohne dass seine rechtliche Stellung und seine Ansprüche geändert würden.
Ich erinnere mich, dass ich Herrn Hirschel zugeraten habe, mit dem Hinweis, dass ich Herrn Dr. Bauer als Mann von Wort kenne. Über die weitere Entwicklung dieser Angelegenheiten kann ich . . . (fehlt im Text) vermutlich: . . . keine Angaben machen. ( . . . )
Kurt Eisner Saõ Paulo (IMG_5010.jpg)
[Anmerkung 2023: Zur Person von Kurt Leo Eisner (aus dem Buch von Heiko Morisse, Jüdische Rechtsanwälte in Hamburg, Christians Verlag 2003, Seite 127)
Eisner, Kurt Leo
10.12. 1892 Berlin ― 27.1. 1985 Wiesbaden. Jüdisch. Valentinskamp 90. Rechtsanwalt seit 1922. War besonders auf dem Gebiet des Lichtspiel- und Theaterrechts tätig. Übernahm im Juli 1935 eine Exportvertretung für Präzisionsapparate in Italien. Nach Aufgabe der Hamburger Wohnung Zulassung am 10. 12. 1936 zurückgenommen. Im November 1939 von Italien nach Brasilien emigriert. Übernahme von Vertretungen; Ehefrau als Verkäuferin tätig. 1941 Eröffnung einer kleinen Werkstatt zur Anfertigung und Reparatur von Damenhandtaschen. 1950 bis 1956 Zwangsvergleichsverfahren. 1967 nach Deutschland zurückgekehrt.
[Anmerkung 2023:Zur Person Dr. Hans Otto Dehn (aus dem Buch von Heiko Morisse Jüdische Rechtsanwälte in Hamburg, Christians Verlag 2003, Seite 122-123)
Dehn, Hans Otto Dr.
31.5.1882 ― 4.2.1953, Hamburg, evangelisch. Neuer Wall 10 in Sozietät mit Dres. E. Wiegers und K. Mittelstein (die Praxis war von Isaac Wolffson begründet und u.a. vom Vater Dr. Otto Dehn fortgeführt worden); diese Adresse ist für alle drei angegeben. Rechtsanwalt von 1909 bis zum Berufsverbot zum 30.11.1938. Lebte in „privilegierter Mischehe“. Mehrfach von der Gestapo verhaftet. Zwangsarbeitseinsätzen konnte er sich entziehen. Hielt sich in den letzten Kriegsmonaten bei Bekannten in Berlin verborgen. Am 13.8.1945 wieder als Rechtsanwalt zugelassen.]
(Abschrift eines Briefes von Manfred Hirschel aus Saõ Paulo, vom 8. Mai 1950. Anlage 2, Seite 70 der Akte) Manfred Hirschel schreibt am 8. Mai 1950 aus Saõ Paulo an das Landgericht, 1. Wiedergutmachungskammer in Hamburg: (8. Mai 1950) (IMG_5011.jpg ― IMG_5012.jpg)
“Ich habe niemals behauptet, dass Frau Esslen oder gar Herr Heisig Mitglieder der NSDAP waren. Die Gesinnung des Herrn Heisig als antifazist war mir bekannt, aus welchem Grunde ich ihm s. Zt. meine Interessenvertretung anvertraute und ihn von mir aus zu meinem Nachfolger vorschlug. Die Gesinnung der Frau Esslen erkannte ich nur aus ihren Handlungen.
Ihr Rechtsanwalt Dr. Otto H. Bauer war kein Jude, er war Christ, in der Petrikirche getauft worden und war der Verfasser verschiedener antisemitischer Schriftsätze in den Prozessen von 1934-35.
Wenn der eingereichte Spielplan des Waterloo beweisen soll, dass Frau Esslen antinazi oder etwa projüdisch eingestellt war, so ist dies ein grosser Irrtum. Der Spielplan umfasst die Zeit vom 30. Juni bis 25. Juli 1933.
1.) Abgeschlossen wurden diese Filme noch von mir und hatte Frau E.[sslen] wie auch ihr Vertreter überhaupt keinen Einfluss auf die Programmgestaltung.
2.) In den meisten Filmen, die ja bereits vor 1933 hergestellt wurden, waren jüdische Darsteller oder Regisseure tätig.
2.) gab es zu dieser Zeit noch keine nationalsozialistischen Filme, nur einen und der wurde im Waterloo Theater vom 16 – 22. Juni 1933 gespielt. Warum beginnt der Spielplan lt. Anlage erst am 30. Juni und nicht schon am 16. Juni? Man möge dies nachholen.
Soviel ich mich erinnere und ich habe eine sehr gute Erinnerung wurde an diesem Tage, dem 16. Juni auch die Hakenkreuzfahne gehisst, wohl als Zeichen, dass das Theater an diesem Tage reinarisch wurde. Dies Programm war der einzige und ausschliessliche Anlass, wie ich meinem Schriftsatz vom 15.8.49 dargestellt, der zu der Niederlegung meines Geschäftsführerpostens führte.
An dieser Wahrheit werden alle Versuche der Gegenseite, die Schuld mir selbst zuzuschreiben oder meiner finanziellen Verhältnisse aus früheren Jahren 1930/31 wegen, scheitern, denn wenn ich vor der Gründung der Waterloo. Theater G.m.b.H. verschuldet war, und dies war derFall, so beweist dies nur die Schwäche meiner Position in welcher ich mich befand, als ich meinen Anteil zeitweilig verpfänden musste und diese Schwäche hat Frau E.[sslen] auch ausgenutzt.
Dass Frau E.[sslen]aber auch wiederum diese Zeit 1930/31 in ihrer Beweisführung anführt und sich hierauf stützt um sich der Wiedergutmachung zu entziehen, ist ein starkes Stück.
Meine finanziellen Verhältnisse im Jahre 1932 und 1933 waren vollkommen geordnet durch Verträge und Abmachungen sodass der Versuch, die Schwierigkeiten aus den Jahren 1930/31 als Anlass oder Grund für die Niederlegung der Geschäftsführung anzunehmen, nicht der Wahrheit entspricht.
Die Gegner haben auch nicht den leisesten Versuch gemacht, den klaren Tatbestand, niedergelegt in meinem Schriftsatz vom 15.8.1949, zu widerlegen, so dass man diesen Tatbestand als den wahren Tatbestand ansehen kann.
Frau Esslen als Grundeigentümerin hatte mir Anfang 1934 das Betreten des Büros. und des Theaters verboten, andernfalls ich mich desHausfriedensbruches schuldig machen würde.
Ferner hatte sie mir jegliche Zahlung von Gehalt oder Gewinn verweigert, wodurch sie mich zwang, die unerquicklichsten Prozesse zu führen, die zu den bekannten Vergleichen führten.
Wenn Frau E.[sslen] nur ein wenaig prohumano eingestellt gewesen wäre, so hätte sie alles tun müssen, um das Los der Juden in ihrem Unglück zu erleichtern und nicht, wie sie es getan hat, versucht, Vorteile hieraus zu ziehen.
Dann würde sie auch heute wenigstens den Versuch machen das begangene Unrecht wiedergutzumachen und nicht einen Kampf gegen das Wiedergutmachungsgesetz zu führen, den sie bereits seit langem, siehe Schreiben Dr. Stumme aus dem Jahre 1945, vorbereitet hatte.“
[Anmerkung 2023 »Persilschein«: Manfred Hirschel bezieht sich hier auf ein Schriftstück des Rechtsanwaltes Dr. Carl Stumme. Ein Art Persilschein, den dieser Klara Esslen und Heinz Heisigim August 1945 ausgestellt hatte. Die Britische Militärregierung hatte die Absicht gehabt, das Waterloo Kino 1945 zu beschlag-nahmen und einen Treuhänder einzusetzen. Esslen und Heisig besuchten Dr. Carl Stumme und erbaten diesen Persilschein, der von Dr. Carl Stumme zur Abwehr dieser Beschlagnahme durch die Britische Militärregierung ausgestellt wurde.
Als diese Bescheinigung dann von Dr. Juul, dem Anwalt von Clara Esslen und Heinz Heisig, in dem Restitutionsprozeß Waterloo Kino Verwendung fand, erfuhr Dr. Carl Stumme davon und bestand darauf, das dieser Persilschein aus der Prozessakte entfernt werden solle, was dann aber nicht geschah. Eine Abschrift des Persilscheines findet sich am Ende dieses Textes. (Seite 14 + 15 der Wiedergutmachungsakte. J.]
Manfred Hirschel weiter: “M.E.[Mit Einschränkungen] ist es aber gleichgültig, wie Frau E.[sslen] eingestellt ist. Maßgeblich ist, dass ohne den Nationalsozialismus resp. einer solchen Regierung ich niemals aus dem Waterloo, welches ich gebaut hatte, aus-geschieden wäre und noch heute drin wäre und dies ist doch gerade der Sinn des Wiedergutmachungsgesetzes, dass diejenigen wiedereingesetztwerden sollen in ihre Rechte, deren sie durch oder infolge des Nationalsozialismus beraubt worden sind.
Da Frau E.[sslen] kräftig Beihilfe geleistet hat, weil ich ihr unsympathisch war und da es ihr persönlicher Vorteil war, mich herauszubekommen, so sind ihre heutigen Erklärungen entsprechend aufzufassen. Auf die Ausführungen der Gegner zu Seite 7 No. 6, dass die bezahlten Beträge “angemessen“ seien, möchte ich folgende Rechnung aufstellen.
Im Jahre 1921 haben Sass, Streit und ich das Theater gekauft und eine verhältnismässig hohe Summe für das Theater bezahlt. Dann haben wir 1928 das Theater für 530.000,― um-resp. neuerbaut. Es hatte also mindestens einen Wert von 600.000,― .
Da Sass und Streit wegen anderer grosser Bauverpflichtungen austreten wollten [Bau der Schauburg Reeperbahn 1 ― 1926], suchte ich einen Sozius und fand ihn in Herrn Esslen, dem Eigentümer des Hauses.
Derselbe bezahlte für den 50 % Anteil 300.000,― . Nach dem Tode des Herrn Esslen trat Frau E.[sslen]und Kinder an seine Stelle.
Von Anfang an glaubte sich Frau E.[sslen] übervorteilt und benutzte 1932 bei Abschluss des Vergleichs die Gelegenheit meiner finanziellen Schwierigkeiten ― übrigens verursacht durch den Bau des Waterloo ― für sich eine Summe, ich glaube, es waren 150.000,— vorweg zu nehmen und sich aus der Verpfändung bezahlt zu machen.
Selbst wenn der Wert keine 600.000,– sondern nur 300.000,— gewesen wäre, so kann man aus dem Vergleich ersehen, dass ich in keiner Weise angemessen entschädigt wurde.
Hierüber müssten evtl. Zeugen vernommen werden aus Theaterbesitzerkreisen und nicht etwa der Richter Herr Dr. Kreiss und Dr. Stumme.
Dies wiederum hat nur einen Sinn und Zweck, wenn das Gericht anerkennt dass Umstände aus dem Jahre 1931 mit dem Nationalsozialismus, der erst 1933 kam, nicht das mindeste zu tun haben und mich daher nicht veranlassen können eine gesicherte und lohnende Position aufzugeben
Zu III Seite 8. Erstens bin ich nicht abberufen worden, habe auch niemals meinen Posten zur Verfügung gestellt, sondern habe unter Druck mein Amt als Geschäftsführer nieder-gelegt, siehe wiederum mein Schreiben vom 15.8.1949. Zweitens sind alle Anspielungen auf Unehrenhaftigkeit Verleumdungen, die an meiner Person jedoch abprallen.
Ich bin fast 14 Jahre in Brasilien, habe nur grosse Vertrauensstellungen eingenommen und wen es interessiert, kann Auskunft über mich vom Internationalen Auskunftsbüro R.G. Dun & Co. erhalten, auch über meine Firma, die einen internationalen guten Namen hat.
Ich war Jahre lang Vorsitzender des Theaterbesitzerverbandes in Hamburg und rufe als Zeugen alle Theaterbesitzer Hamburgs auf, über meine Person auszusagen.
Was die Gegner über Reichsfilmkammer unter Berufung des Zeugen [Richard] Adam schreiben, dass diese keinen Druck oder Einflussnahme auf Frau E.[sslen] ausgeübt haben und das diese erst in Januar 1936 gegründet wurde, so darf ich wohl daran erinnern, dass die s. Zt. offizielle Politik der Regierung oder deren Instanzen nichts mit der Wirklichkeit zu tun hatten und dass seit dem Boykott April 1933 ein direkter und indirekter Druck von der Partei, die ja bereits existierte ausgeübt wurde, das alle Juden aus den Theatern Kinos und Presse verschwanden.
Ein weiterer Beweis dieses Drucks ist der Verkauf unseres Theaters am Nobistor. Dieses, eines der besten Volkstheater Hamburgs auf der Reeperbahn war 23 Jahre im Besitz meiner Mutter und waren mein Bruder und ich ebenfalls daran beteiligt, mussten wir bis zum 1. November 1933 verkauft haben, ohne es zu müssen oder waren meine persönlichen Umstände aus den Jahren 1930-31 auch daran Schuld?
Wir verkauften dies Theater an Frau Erna Vogt am 18. Oktober 1933 mit Genehmigung der nationalsoz. Verbandsorganisation, Reichsfilmkammer oder wie sie sich z. Zt. genannt hat. Übrigens ist in dem Frau Esslen vor Gericht abgeschlossenen Vergleich auch schon von der Reichsfilmkammer die Rede, die erst 1936 in Funktion trat?
[Vergleich vom – (Anmerkung handschriftlich am Rand) vom 13. Mai 1935].
Ehemann der Frau Erna Vogt Herr Oscar Vogt wird sicherlich gerne bestätigen, dass wir das Theater gezwungenermassen im Oktober 1933 an ihn resp. seine Ehefrau abtraten. Gegen ihn haben wir keine Ansprüche im Wiedergutmachungsverfahren gestellt, da erstens das Theater nicht mehr existiert (Ausgebombt) zweitens das Ehepaar niemals versucht hatte, aus unserem Unglück Sondervorteile zu ziehen und sich stets einwandfrei und korrekt benommen haben, trotzdem der gezahlte Preis weit unter Wert war.
Wenn das Theater noch existieren würde, und wenn wir Ansprüche in gestellt hätten, so bin ich überzeugt, dass wir uns in kurzer Zeit aussergerichtlich verständigt hätten, genau so bin ich überzeugt, dass wenn ich meinen Anteil am Waterloo frei hätte verkaufen können an einen Herrn, ich heute nicht nötig hätte, lange Prozesse zu führen.
Das Gericht bitte ich feststellen zu wollen, dass meine Angaben, die nicht widerlegt wurden, als den Tatsachen entsprechend anzusehen sind und meine Ansprüche daher grundsätzlich zu bejahen sind.
Ich habe schon in früheren Ausführungen dargelegt, dass es nicht glaubhaft wäre, Verträge von sich aus aufzugeben, die einem Existenz und lohnende Position geben, wenn man nicht dazu gezwungen wird, durch äußere Umstände. Diese äußeren Umstände war das Programm des Waterloo Theaters.―――― vom 16. bis 22. Juni 1933 ―――
gez. Manfred Hirschel
(Seite 72 und 73 der Akte)
Der Persilschein
Ausgestellt von Dr. Carl Stumme vom 30. August 1945 für die Britische Militärregierung. (Seite 14 und 15 der Akte ) (IMG_4931.jpg ― IMG_4932)
Firma Waterloo-Theater
Frau Esslen und Herrn Heisig.
Hamburg 36, Dammtorstrasse.
Hamburg, d. 30. August 1945
Ich bestätige Ihnen hierdurch, dass das Waterloo-Theater keineswegs im Wege einer sogenannten Arisierung in den Besitz von Frau Esslen gekommen ist. [Falschinformation]
Vielmehr waren der inzwischen verstorbene Herr Esslen und Frau Esslen bereits im Jahre 1928 Kommanditisten der Norddeutschen Film-Theater Kommanditgesellschaft gewesen, der das Waterloo-Theater gehörte.
Im Jahre 1928 hatte Frau Esslen RM. 500.000,– hineingegeben, womit der Umbau des Waterloo-Theaters finanziert worden ist. [Falschinformation]
Frau Esslen hat dann im Jahre 1931, nachdem ihr Ehemann verstorben war, als Grundeigentümer des Hauses Dammtorstrasse 14, in der sich das Waterloo-Theater be-findet, eine Räumungsklage gegen die Norddeutsche Film-Theater Kommanditgesell-schaft angestrengt, weil diese seit langem mit Miete in Rückstand gekommen war.
[50 % Falschinformation― Sie war durch ihre Erbschaft 50 % Teilhaberin dieser KG geworden. Sie hatte also Klage gegen eine Firma erhoben, die ihr zur Hälfte selbst gehörte, mit der durchsichtigen Absicht, diese komplett zu übernehmen, bzw. das Kino komplett zu übernehmen]
Die Film-Theater Kommanditgesellschaft stellte dann ihre Zahlungen ein. In der Folgezeit hat Frau Esslen eine neue Gesellschaft, die Waterloo-Theater G.m.b.H. gegründet, die am 4. Januar 1932 begann.
[Falschinformation: Die GmbH war keineswegs eine Neugründung. Es handelte sich um einen wertlosen GmbH Mantel, mit dem ihr verstorbener Gatte Karl Friedrich Esslen einen Weinhandel in Mühlenbeck bei Berlin betrieben hatte. Das Stammkapital dieser GmbH RM 20.000,– war bereits eingezahlt und den 50 % Anteil dieser Firma verkaufte Klara Esslen mit Hilfe des Rechtsanwaltes Dr. Otto Herbert Bauer für RM 10.000,– an Manfred Hirschel. Dr. Otto Herbert Bauer wurde, neben Manfred Hirschel, zum zweiten Geschäftsführer dieser GmbH ernannt. Beide Geschäftsführer waren nur gemeinsam vertretungsberechtigt. Ohne Zustimmung von Dr. Otto Herbert Bauer war keine Entscheidung möglich]
An dieser Gesellschaft war Herr Hirschel formell mit einem Anteil beteiligt, sein Anteil mit Gewinnbeteiligung war aber an Frau Esslen verpfändet wegen der sehr grossen Schuldverpflichtungen des Herrn Hirschel gegenüber der Frau Esslen. Herr Hirschel wurde Mitgeschäftsführer neben Frau Esslen bis 1933.
[Falschinformation: Manfred Hirschel war nicht “formell“ sondern mit 50 % an dieser GmbH beteiligt. Nach Umbenennung und Verlagerung waren die ersten Geschäftsführer Dr. Otto Herbert Bauer und Manfred Hirschel. Nach dem Rücktritt von Otto Herbert Bauer ernannte sich Clara Hirschel zu Geschäftsführerin (Wohnsitz: Berlin Charlottenburg).]
Da sich gewisse Unzuträglichkeiten ergaben, gab Herr Hirschel die Kassenführung und die Erledigung aller finanzieller Angelegenheiten an den jüdischen Rechtsanwalt, Herrn Dr. Bauer, ab.
[Falschinformation. Der jüdische Rechtsanwalt war schon vor längerer Zeit zum Christentum konvertiert und wird hier in seinem “Judensein“ instrumentalisiert.]
Etwa im Mai 1934 schied dann Herr Hirschel auch formell als Geschäftsführer aus und an seine Stelle wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Bauer Geschäftsführer. Ferner gab er seine Anteile an Frau Esslen ab auf Grund eines vor dem Landgericht abgeschlossenen Vergleichs, wobei Herrn Hirschel seine Anteile entsprechend bezahlt wurden.
[Falschinformation. Die Nazis hatten sich weder daran gestört, das Bauer zum Christentum konvertiert war, noch daran, das er im ersten Weltkrieg als Freiwilliger Soldat an der Front gekämpft hatte. Sie haben ihn ins KZ Fuhlsbüttel gebracht und später in Mauthausen ermordet. Er konnte sich also 1945 nicht mehr gegen eine Instrumentalisierung durch Esslen und Heisig wehren. Und bezahlt wurde nichts.]
Meiner Erinnerung nach hat die Reichsfilmkammer nicht das Ausscheiden des Herrn Hirschel begehrt. Dass hier keine Arisierung vorlag, ergibt sich im übrigen schon daraus, dass, wie bemerkt, an die Stelle des Herrn Hirschel der jüdische Rechtsanwalt, Herr Dr. Bauer, Geschäftsführer wurde.
[Falschinformation. Herr Dr. Bauer war bei Umbenennung und Verlagerung der Firma von Mühlenbeck nach Hamburg behilflich und zum zweiten Geschäftsführer ernannt worden. Karl Friedrich Esslen starb am 16. Juli 1930. Zu seinem Nachfolger als Geschäftsführer wurde am 10. Februar 1931 der Rechtsanwalt Otto Herbert Bauer aus Hamburg im Handelsregister Berlin eingetragen. Dieses Amt übt Bauer bis 10. Januar 1932 aus. In seiner Amtszeit wird die GmbH umbenannt und ihr Sitz von Berlin Mühlenbeck nach Hamburg verlegt. Seine Nachfolgerin wird Clara Esslen, Berlin Charlottenburg.]
Hochachtungsvoll
Stumme
(Seite 14 + 15 der Akte ) (IMG_4931.jpg+ IMG_4232)
[Anmerkung 2023: An diesem »Persilschein« ist so gut wie alles falsch. Kein Wunder, das Dr. Carl Stumme, als er von dem Rechtsanwalt Dr. Hans Juul (Anwalt von Klara Esslen und Heinz Heisig) darüber informiert wurde, dass dieser Persilschein, der auf Begehren von Esslen und Heisig für die Britische Militärregierung erstellt wurde, im Wiedergutmachungsverfahren als Beweismittel verwendet wurde, alles versucht hat, um dieses Schreiben als nicht gegeben zurück zu bekommen. Aber in der Akte hat es die Jahre überdauert uand zeigt uns auf, wie hier − mit allen Mitteln − versucht wurde, das Kino zu behalten. Und Esslen und Heisig sind damit durchgekommen.
Für Heisig hat sich das loyale Verhalten gegenüber der Frau Esslen nicht ausgezahlt. Das hatte Heisig spätestens gemerkt, als er aus der Zeitung erfahren hatte, dass “sein“ Waterloo Theater in dem er sich jahrelang »Direktor« nennen durfte von Klara Esslen an die Firma MGM verkauft worden war. Keine neue Erfahrung für einen »loyalen« Mitarbeiter.
31. März 2023 J. Meyer
Dr. Otto H. Bauer (Foto aus dem Buch von Heiko Morisse, Jüdische Rechtsanwälte in Hamburg, Ausgrenzung und Verfolgung im NS-Staat, Seite 117)
Manfred Hirschel mit seiner Tochter Eva Hirschel (geb. 1930) in Hamburg Bebelallee /Adolf Hitler Straße (Foto Louis Segall Hamburg 1936)
Brief ans Finanzamt vom 28. August 1994. Medienberatung ans Finanzamt für Körperschaften Hamburg Ost. Mit gleicher Post auch an die Sendung „Wie bitte“ RTL Köln.
Steuernummer 17/434/01367
Betreff Die Beamten und die Freunde der italienischen Oper
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dreieinhalb Jahren wird der Verein Medienberatung & Vermittlung e. V. vom Finanzamt für Körperschaften Hamburg Ost traktiert. Das ist ja an sich nichts besonderes, daß das Finanzamt Leute traktiert. Davon kann eine große Anzahl von Literaturproduzenten seinen Lebensunterhalt bestreiten, wenn sie veröffentlichen, wie Finanzämter Leute schikanieren. Aber was hier vom Finanzamt Hamburg Ost veranstaltet wird, geht dann doch über das übliche Maß hinaus. Ich will versuchen, den Fall so anschaulich wie möglich zu schildern:
1983 fanden sich zehn Kinonarren zusammen, die die Filme des amerikanischen Komikers W. C. Fields besonders liebten und bedauerten, daß diese niemals in Hamburger Kinos gezeigt wurden. Da weder Verleiher noch Kinobesitzer zu überzeugen waren, die insgesamt 20 Filme nach Deutschland zu bringen und zu veröffentlichen, beschlossen diese Kinonarren einen Verein zu gründen, der Filmkopien importieren und diese Filme öffentlich zugänglich machen sollte. Es wurde der Verein Medienberatung und Vermittlung e. V. gegründet.
Die Satzung wurde so gestaltet, daß sie nach einigen Schwierigkeiten mit dem Finanzamt 1984 als gemeinnützige anerkannt wurde. In einem 40 Plätze Cafe in Hamburg Altona, das inzwischen (1991) abgerissen wurde, überließ die Besitzerin dem Verein eine nicht genutzte Abstellkammer von ca. 15 qm, in denen der Verein tagen und sich auch Filme ansehen konnte.
Man hat sich diesen Abstellraum ungefähr so vorzustellen: ohne Fenster, den geliehenen 16 mm Projektor im Raum aufgestellt, eine feuchte Außenmauer, eine Bildwand, 10 Stühle vom Sperrmüll. Später wurde es dann etwas komfortabler: Eine Projektionskabine, alte Kinostühle, ein Fenster, eine Klappleinwand.
Dann zweimal im Monat wurden die Kopien der Filme gezeigt, die man aus den USA importiert hatte: „My little Chikadee“, „Never give a sucker an even break“, „The big broadcast“, „The old fashioned way“. Um neue Freunde zu gewinnen, wurde einmal monatlich ein Din A 4 Zettel mit den Filmtiteln und Beschreibungen kopiert und im „Oelkers Cafe“ in 50 Exemplaren ausgelegt. Wenn man die Stühle recht eng rückte, dann konnten 19 Personen Platz finden. Da das Werk des Komikers Fields endlich ist (es gibt ungefähr 20 Filme mit ihm), begann man später auch, andere Filme bei 16 mm Verleihen in Deutschland auszuleihen und vorzuführen.
Es handelte sich um Filme, die im Kino nicht, bzw. nicht mehr gezeigt wurden und die die Vereinsmitglieder gerne mal auf einer Leinwand wiedersehen wollten.
Die dafür nötigen Gelder wurden durch Spenden und Mitgliedsbeiträge aufgebracht. Die Menge der Vorführungen und die Anzahl der importierten Kopien richtete sich nach den vorhandenen Geldern des Vereins. Eine Filmkopie in den USA kostet ca. 400 USD, der Ausleih einer 16 mm Kopie zwischen 150 und 300 DM für einen Tag. Die vorhandenen Vereinsmittel waren jährlich unterschiedlich — je nach Spendenaufkommen ― bewegten sich aber in der Regel zwischen 5.000,– und 10.000,– DM jährlich. Da keine Raummiete zu entrichten war, konnte die Vereinsarbeit damit gemacht werden.
Der Mitgliedsbeitrag wurde auf 5,– DM im Monat festgesetzt. Die erste Prüfung durch das Finanzamt Hamburg Ost nach drei Jahren Gemeinnützigkeit ergab keine Beanstandungen. Da das Kind einen Namen brauchte, nannten wir es eingedeutscht nach dem Geburtsnamen des Komikers William Claude Dukinfield das „Duckenfeld im Oelkerscafe“.
Alle drei Jahre werden die Vereine nachträglich auf ihre Gemeinnützigkeit überprüft. Diese Überprüfung macht das Finanzamt mithilfe eines 4 seitigen Fragebogens. Der Fragebogen reicht über drei Jahre. In diesem Fall von 1986 / 87 / 88. Durch eine größere Spende, war der Verein 1988 in der Lage, einen größeren Projektor und eine gute Tonanlage (zusammen ca. 15.000,– DM) anzuschaffen und eine Mitarbeiterin auf Teilzeitbasis für die bisher nur ehrenamtliche Arbeit zu bezahlen.
Insgesamt gab es 1988 Einnahmen von fast 40.000,– DM, denen Ausgaben von 41.000,– DM, (für Projektor, Tonanlage und Honorare auf 590,– DM Basis) gegenüberstanden, sodass die kleineren Rücklagen aus den Vorjahren angegangen werden mußten.
Die 40.000,– DM aus 1988 müssen im Finanzamt grelle Fantasien aus-gelöst haben. Ich stelle mir das so vor, wie in Billy Wilders Film „Manche mögens heiß“. Die Gangsterbosse aus ganz Amerika machen in Florida eine Konferenz und ihren Verein nennen sie „Die Freunde der italienischen Oper“.
Jedenfalls begann hier der Ärger mit dem Finanzamt Hamburg Ost, der sich bis heute hinzieht:
Am 26.02. 1991 teilte ein Herr Fischer vom Finanzamt zunächst mit, daß (er) nach der Prüfung des Fragebogens für die Jahre 86 / 87 / 88 zu der Meinung gelangt sei, daß der Verein mit seinen 19 Stühlen und den Vorführungen an den Wochenenden in die Konkurrenz zu anderen gewerblichen Kinos trete.
Niemand sonst, der die Abstellkammer und das Programm einmal gesehen hatte, konnte auf eine solche Idee kommen. Kein einziger Kinobesitzer in Hamburg, schon gar nicht die drei Marktführer Riech (Ufa), Flebbe und Union mit fast 20.000 Sitzplätzen pro Tag waren jemals auf die Idee gekommen, das das „Duckenfeld im Oelkerscafe“ eine Konkurrenz für sie darstelle.
Zumal sie an den gezeigten Filmen aus ökonomischen Gründen auch völlig uninteressiert waren. Aber Finanzbeamter Fischer meinte dies und forderte einen ausführlichen Tätigkeitsbericht. Dieser wurde abgefasst und übersandt, befriedigte jedoch den Beamten nicht, sodaß kurze Zeit später mehrere Steuerbescheide, allerdings mit Nullsummen (d. h. es sollte keine Geld bezahlt werden) erfolgten und dem Verein für die vergangenen drei Jahre (86 / 87 / 88) die Gemeinnützigkeit versagt wurde. Die Bescheide tragen das Datum vom 18.3.1992. (Körperschafts-steuer / Gewerbesteuer für 1988) .
Wir fanden uns dagegen durchaus gemeinnützig und legten Widerspruch gegen die Bescheide ein. Aufgrund dieses Widerspruch erhielt ich von der Widerspruchsstelle des Finanzamtes einen Anruf von einem Herrn Klein. Er bat mich »zur Klärung eines Sachverhaltes« zu einem persönlichen Gespräch ins Finanzamt für Körperschaften. Dort erklärte mir Finanzbeamter Klein, daß er demnächst auf eine andere Dienstelle versetzt werden würde.
Dies wäre sozusagen sein letzter Fall und der mache ihm viel Arbeit. Ausserdem wäre unser Widerspruch ohne Aussicht auf Erfolg und auch ohne finanzielle Nachteile. Die Spender hätten ihr Geld bereits vom Finanzamt erstattet bekommen, Steuern müsste der Verein nicht bezahlen. Kurz: ob der Vorstand des Vereins den Widerspruch nicht zurücknehmen könne?
Der Gedanke gefiel mir (auch im Hinblick auf die Überlastung der Finanzbeamten, von denen man immer wieder in der Zeitung lesen kann) und ich versprach, mich beim Vorstand des Vereins für diese Lösung einzusetzen. Finanzbeamter Klein hatte jedoch verschwiegen, daß das Finanzamt mit Wegfall der Gemeinnützigkeit jährliche Steuererklärungen (Körperschaft / Gewerbe u. a.) fordern würde, die gegenüber dem bisherigen vierseitigen Fragebogen alle drei Jahre eine Unmenge Mehrarbeit erforderten.
Weil die erforderlichen Formulare für ein Päckchen zu schwer waren, wurden sie als Paket vom Finanzamt geschickt. So hatte ich mir die pragmatische Lösung des Finanzbeamten Klein zur beiderseitigen Arbeitsvereinfachung nicht vorgestellt.
Der Vorstand war meinen Vorschlägen zur Rücknahme des Widerspruchs (gottseidank) nicht gefolgt. Aber der pragmatische Finanzbeamte schickte auch keinen Ablehnungsbescheid. Auf Nachfrage erfuhren wir, daß Beamter Klein inzwischen in eine höhere Dienststelle aufgestiegen und mit dem Fall nicht mehr befasst war. Die Widerspruchsstelle sei zurzeit unbesetzt, würde aber bald wieder besetzt werden. Wir warteten.
Es erreichten uns hin und wieder Briefe vom Finanzamt, in denen wir nochmals aufgefordert wurden, unseren Einspruch zurückzunehmen. Wir dachten gar nicht daran. Zwei Jahre strichen ins Land. Kein Bescheid vom Finanzamt, mit dem eine diesbezügliche Klage hätte begonnen werden können.
Zwischenzeitlich war ich in den Vorstand des Vereines gewählt worden und so schrieb ich am 16. Mai 1994 an das Finanzamt, wo denn der Widerspruchsbescheid bliebe? Das ganze natürlich per Einschreiben.
Es meldete sich Finanzbeamter Albinger, der uns aufforderte den Berg von Papier endlich auszufüllen. Der Widerspruch würde von einer anderen Abteilung beantwortet werden. Gleichzeitig erfolgten Steuerbescheide mit Zahlungsaufforderung in einer Gesamthöhe von zusammen 20.000,– DM für vergangenen Jahre.
Herr Albinger erlaubte sich den Hinweis, daß wir mit dem Widerspruchsbescheid noch Geduld haben sollten. Darin waren wir ja schon zwei Jahre geübt. Um die Unsinnigkeit solcher Forderungen (20.000,– DM bei 19 Mitgliedern, die pro Monat 5,– DM zahlen sollen) deutlich zu machen, übersandte ich Anfang 1994 die Gewinn- und Verlustrechnungen des Vereins für die Jahre 1991 / 1992 / 1993 (10.000, — / 6.000,– / 4.000,– DM Gesamtumsatz) als Überschuss: jeweils 276, — / 330, — / 3.000,– DM).
Die Zahlen macht auf Beamten Albinger keinen Eindruck, sondern führten nur zur Übersendung eines weiteren Fragebogens, mit der Frage, nach welchen Buchführungssystem wir arbeiten würden.
1991 wurde das Oelkerscafe geschlossen und 1992 abgerissen. Der Verein verlor damit auch seinen kostenlosen Abstellraum „Duckenfeld im Oelkerscafe“. Seit dieser Zeit lagern die Filmkopien bei verschiedenen Vereinsmitgliedern. Für die Anmietung von Räumen reicht das Geld nicht und auch die Spendenbereitschaft ist sehr zurückgegangen. Die Aktivitäten des Finanzamtes dagegen nahmen in der Folgezeit rasant zu.
Zwar warten wir bis heute auf einen klagefähigen Widerspruchsbescheid, aber eine Vorstandskollegin erhält jede Woche eine Mahnung vom Finanzamt an ihre Privatanschrift. Mal Körperschaftssteuer das erste und zweite Quartal 94 in Höhe von 800, mal Gewerbesteuer, mal dies mal das.
Am Telefon von Beamten Albinger, ist ein Anrufbeantworter, der darauf hinweist, daß er an drei Tagen in der Woche telefonisch von 8-12 zu erreichen sei und daß das Gerät anschließend abschaltet. Nur erreichen kann man ihn nicht und wenn man doch einmal das zweifelhafte Vergnügen hat, eine menschliche Stimme am Telefon zu hören, dann bekommt man nur die immer gleich lautende Auskunft, zunächst seien die Steuerklärungen vollständig ausgefüllt zu übersenden. Vorher könne er gar nichts für einen tun. Davon, das eine solche Arbeit schon aufgrund der vorgelegten Zahlen völlig unsinnig sei und mit Sicherheit zu keiner Steuerschuld führen könne, davon möchte Herr Albinger gar nichts hören.
Der Gedanke, daß aus einem Verein, der jährlich zwischen 150 und 3.000,– DM als Gewinn ausweist, keine 25.000,00 DM Steuerschulden herauszuholen, dieser Gedanke mag ihm gar nicht kommen. Auch die Schilderung von 19 Mitgliedern mit einem monatlichen Beitrag von 5,– DM kann ihn nicht überzeugen. Langsam frage ich mich, wieso heißt der Mann Sachbearbeiter, welche Sache wird da eigentlich bearbeitet?
Dagegen vermutet der fleißige Sachbearbeiter offensichtlich eine geheime, unerschöpfliche Geldquelle des Vereins, die er angesichts der Haushaltslöcher des Hamburger Senats zu erschließen gedenkt.
In einem Schreiben fragt er an, welche Verbindungen der Verein zum 3001 Kino hat. Doch dieses Unternehmen ist ― das müsste er als Finanzbeamter doch leicht herausbekommen ― eine GmbH. Das steht schon an der Eingangstür des Kinos.
Vielleicht sollte man es mal mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde versuchen, die auch das Finanzamt und seine Beamten und Angestellten wieder auf den Boden der Realitäten zurückbringen könnte. Doch auch dort wird vermutlich nach dem Prinzip der einen Krähe vorgegangen, die der anderen Krähe kein Auge aushackt.
Deshalb erscheint mir der Weg in die Öffentlichkeit, diesem Treiben ein Ende zu setzen, doch der sinnvollere Weg zu sein. „Wie Bitte“ von RTL ― ist, nachdem ich die Sendung öfter gesehen habe, meiner Meinung nach, der richtige Ort dafür. Auch im Hinblick auf eine stille Hoffnung, es gäbe möglicherweise mir unbekannte Mitarbeiter in der Finanzverwaltung, die diesem unsinnigen Treiben einiger Beamten auch ein Ende machen könnten. Man soll ja die Hoffnung nie aufgeben.
Bei unserem Vorbild W. C. Fields (Wer kleine Kinder und Tiere hasst, kann nicht schlecht sein) wäre der Verdacht der Steuerhinterziehung wahrscheinlich angebracht gewesen, aber seinen Gläubigern kann er in den Filmen immer entkommen. Für das Finanzamt Hamburg Ost wäre er mit Sicherheit zu schnell weg gewesen. Als W. C. Fields am 24.12. 1946 starb, stellte man fest, daß er in 30 verschiedenen Ländern fast 200 Konten auf seinen Namen eröffnet hatte mit nicht unbeträchtlichen Beträgen.
Außerdem fanden sich große Mengen Dosenbier und Konserven in seinem Haus, weil er beständig Angst hatte vom Hunger oder vom Durst überrascht zu werden. Leider sind der Medienberatung und Vermittlung e. V. von diesen Geld- und Warenbeständen keine Erlöse zugeflossen. Auf dem Postscheckkonto des Vereins sind mal grad 39,50 DM.
Mit der Filmkopie „Never give a sucker an even break“ Frei übersetzt ― (vornehm) ― es gibt auch eine andere Variante ― „Gib einem Trottel keine Chance“ kann das Finanzamt sicher auch nichts anfangen. Sie haben offensichtlich an sich selber genug.
Freundliche Grüße i . A. Jens Meyer
Anbei ein Foto des Komikers, damit wir wissen, wovon die Rede ist.
das Sprichwort sagt: Nur wer den Teppich anhebt, erfährt, was alles darunter gekehrt wurde! Wie hiess noch dieser Kriegsfilm? Der mit Hardy Krüger? Das war noch in der Zeit, als Dein Vater auf der Flucht durch die Elbe geschwommen ist, um die Ostzone zu verlassen.
Nicht, als er der Deckenzwerg beim Schauspielhaus war. Na, der Film hiess: Einer kam durch. Um was es dabei ging, habe ich vergessen. Die Analogie ist mir beim Lesen des Lexikons von Ernst Klee eingefallen. Von den o. g. drei Personen, haben es nur zwei davon in das Buch von Ernst Klee geschafft: In »Das Kulturlexikon zum Dritten Reich—Wer war was vor und nach 1945«. 2007 im S. Fischer Verlag erschienen. Viertausend Personen sind dort versammelt. Alfred Bauer fehlt. Erinnerst Du Dich noch an unseren Vorschlag von vor zwei Jahren, bezüglich der Umbennenung des Alfred Bauer Preises: Silberner Bär? Nein? Dann mußt Du Dich jetzt ein wenig gedulden. Zurück zum Thema:
Auch in der »Fachzeitschrift Filmecho—Filmwoche«, die seit 1945 erst in Hamburg und dann in Wiesbaden erschienen war, (bis 2020) wurde die Vergangenheit des Berlinale Direktors nicht problematisiert. Das ist auch weiter kein Wunder und man versteht es sofort, wenn man sich mit der Biografie des Verlagsgründers und Chefredakteurs der ersten Stunde »Horst Axtmann« beschäftigt. Der steht in dem Buch von Ernst Klee ganz vorne auf Seite 22. Natürlich nur deshalb, weil die Biografien alphabetisch sortiert sind:
Axtmann, Otto Horst. Jugendschriftleiter beim NSDAP-Zentralorgan Völkischer Beobachter München. *27.6.1917 (!). 1937 NSDAP (Nr. 5 917445). 1938 Jugendbuch: Kinder werden Pimpfe. 1939: Marsch des Glaubens. Ein Buch vom Hitlermarsch der HJ. 1939 Wehrmacht. 1941 Lied vom Spaten. Tagebuch eines Arbeitsmannes. 1941: Wir schreiten zum Sieg! Frontgedichte. 1943 Leutnant. Nach 1945 als Horst Otto Axtmann Filmjournalist. Chefredakteur der Fachzeitschriften Filmecho, Filmvorführer, Filmtechnikum. Verlag Horst Axtmann GmbH in Wiesbaden. Journalisten–Handbuch 1960: Im Arbeits- und Hauptausschuß der freiwilligen Selbstkontolle der Deutschen Filmwirtschaft (FSK). Q.: Literatur-Kürschner 1943; Stockhorst. Kein Wunder also, das eine Biografie von Alfred Bauer hier in der wöchentlich erscheinenden Fachzeitschrift »Filmecho-Filmwoche« eher unerwünscht ist. Niemand schneidet sich gerne ins eigene Fleisch.
Auf Seite 668 kommt dann (Im Kulturlexikon zum Dritten Reich): Winkler, Max. Reichsbeauftragter für die deutsche Filmwirtschaft (1937). *7.9.1875 Karresch in Westpreußen als Lehrerssohn.. 1913 Postsekretär in Graudenz, 1918 ebenda Bürgermeister. 1920 bis 1933 Reichstreuhänder für die abgetrennten deutschen Gebiete. 1929 alleiniger Gesellschafter der Cautio (*) Treuhand GmbH. Nach eigenen Angaben diente er in der Weimarer Republik 18 Reichskanzlern diskret und loyal bei Finanzaktionen (verdeckter Aufkauf von Zeitungen, Finanzierung von Wahlkämpfen) und ebenso diskret den Nazis. Peter de Mendelssohn (Zeitungsstadt): »Am Tag der Machtergreifung, dem 30. Januar 1933, besaßen die nationalsozialistische Partei und ihr Parteiverlag Franz Eher Nachf. in München knapp 2,5 Prozent aller deutschen Zeitungen. Zehn Jahre später besaßen sie 82,5 Prozent. Dieser in der Weltgeschichte des Zeitungswesens einzigartige Vorgang war weitgehend das Werk Max Winklers.«
Winkler kaufte Juni 1934 zu einem Spottpreis den jüdischen Ullstein Verlag, der in den Eher Verlag überführt wurde (in der Öffentlichkeit nicht bekannt). Goebbels am 9.3. 1937 im Tagebuch: »Winkler ist ein richtiges Geschäftsgenie.« Am 18.3. 1937 Überführung von Hugenbergs Ufa in Staatsbesitz (danach Einverleibung der Tobis-Filmkunst GmbH, der Terra-Film AG und der Bavaria AG). 1937 NSDAP. 1939 Goldenes Parteiabzeichen, zugleich Leiter der Haupttreuhandstelle Ost der Vierteljahresplanbehörde (Göring): Verwaltung geraubten Industrie- und Grundbesitze im Osten. 1945 Internierung. In den 50er Jahren von Bundesregierung mit der Entflechtung des von ihm errichteten Filmkonzerns beauftragt. (Fetthauer). Zeuge Riefenstahls im Streit um die Urheberrechte an ihrem Olympia-Filmen. (Reifenstahl) † 12.10.1961 Düsseldorf.
(*) Der Google Übersetzer macht aus dem Wort Cautio das deutsche Wort Warnung, falls es sich tatsächlich um ein lateinisches Wort handeln sollte, was Max Winkler da gewählt hat. (Anmerkungen von Wolfgang Becker bezüglich Max Winkler): Seite 137, in dem Buch: Film und Herrschaft: „In den folgenden sechs Jahren stellte Winkler nun seine finanzpolitischen Fähigkeiten in den Dienst der nationalsozialistischen Gleichschaltungs- und Konzentrationsmaßnahmen im Pressesektor. Er arbeitete mit Goebbels, Amann und Rienhard, mit Göring und Gritzbach zusammen und überführte Hunderte von Zeitungs- und Buchverlagen in Reichs- und Parteibesitz. Sein Name wurde gleichbedeutend für die mehr oder weniger gewaltsame Zerstörung des Privatbesitzes in der deutschen Presse: Die großen Verlagskomplexe der Ullstein AG, der Mosse Treuhand GmbH und des Scherl Verlages kamen unter seine Kontrolle und nur ein geringer Rest auflagenschwacher Blätter blieben in Privathand. Jüdische, marxistische und sozialdemokratische Zeitungen wurden verboten und enteignet. Zweifellos waren es praktisch Enteignungen, selbst wenn Entschädigung gezahlt wurde. . . . „
Anm. 371 „Der Titel ist Winkler wahrscheinlich im Zusammenhang mit dem Ufa-Aufkauf im März 1937 verliehen worde. Er tauchte zum erstenmal offiziell in einem Aktenvermerk Winklers vom 8. Juni 1937 auf (BA R 2/44790). Ebenfalls im Jahre 1937 trat Winkler der NSDAP bei; zwei Jahre später wurde ihm, nunmehr auch Leiter der HTO, das Goldene Parteiabzeichen verliehen.„
Anm. 379 „Winkler besaß ein Rittergut bei Fürstenwalde und ein idyllisches Seegrundstück in Gatow.“ (Vgl. Fritz Schmidt: Presse in Fesseln, a.a.o., S.100)
Bezüglich der Enttarnung von Alfred Bauer muß mal ein Lob auf den »Hobby Filmwissenschaftler Ulrich Hähnel«, die »Journalistin Katja Nicodemus« und »Die Zeit« ausgesprochen werden.
Hier kommt nun der versprochene Originalton von 2020: (nach den Enthüllungen aus dieser Zeit) (Medienberatung schlägt vor): „Zwei Fragen. Die zweite Fage war: Ist der Goldene Bär aus Gold und der Silberner Bär aus Silber? Nein. Natürlich nicht. Nein einen »Silbernen Bären-Alfred Bauer Preis« gab es dieses Jahr nicht. Angesichts der Tatsache, das der »Silberne Bär-Alfred Bauer Preis« dieses Jahr nicht vergeben wird, bleibt nur festzustellen, das Braune Bären in den Wald gehören und nicht in die Öffentlichkeit. Nächstes Jahr will man sich einen neuen Namen für der »Alfred Bauer Preis«, den jetzt keiner mehr haben will, einfallen lassen.“
Unser Vorschlag, den »Alfred Bauer Preis« in »Braunen Bär« umzubennen wurde leider nicht berücksichtigt. Siehste Wiebeke, wir sind eben die Besserwisser, und nun kommst Du, J.
Ps: Konrad Adenauer soll in einem ähnlichen Zusammenhang über die Weiterbeschäftitung des Herrn Globke (der mit Nürnberger Gesetzen) gesagt haben, wenn man kein sauberes Wasser hat, muß man eben schmutziges nehmen (Wasser).
Nach dem Studium der bisherigen Forschungsergebnisse über Alfred Bauers Tätigkeit bei Herrn Goebbels keimt ein schlimmer Verdacht auf: Vielleicht hat er seine Doktorarbeit, nicht wie heute üblich, abgeschrieben, sondern vielleicht gar nicht geschrieben: Sie ist nicht auffindbar! Und nun kommst Du, J.
(Wird fortgesetzt, oder auch nicht, mal sehen, was vom Panel zu berichten ist)
v.l.n.r: Alfred Bauer, Walter Müller-Goerne, Fritz Hippler, Karl Fritzsche, Ewald v. Demandowsky, Werner Klingler (mit Hut), Willy Reiber, Fritz Marischat. 7. August 1942 in Johannisthal (Ufa).. Foto: Deutsche Kinemathek (DK)
Hallo Wiebeke, Apropos Wikipedia, Du wolltest wissen, wie es zu dieser Falschinformation bezüglich der Gründer des 3001 Kinos kommt? Das ist ganz einfach: Die Wikipedia Leute beziehen sich auf ein Interview, das eine Taz Redakteurin (Annette Bolz) mit mir zum Dreijährigen Geburtstag des Kinos geführt hatte (1994). Der Wikipiamensch, der dieses Interview zitiert, aber nicht präsentiert, hat das leider falsch verstanden, das mit den Gründern. Und damit das nicht alle Zeit so bleibt, habe ich diesen Zeitungsartikel für Dich heruntergeladen und da isser schon: (in der Taz Hamburg erschienen am 28.4.1994) Unter der Überschrift: “Schräg und Starrsinnig.Ein Rückblick zum Dreijährigen des 3001-Kinos“ Am ersten Mai wird das 3001-Kino im Schanzenviertel drei Jahre alt. Die taz resümiert mit Jens Meyer, einem der Gründer.
taz: Wer steckt hinter dem 3001? Meyer: Wir sind ein reines Männer-Kino: Außer mir machen noch Rainer Krisp und Thomas Schröder mit. Rainer habe ich im Zentral-Film-Verleih kennengelernt, das war damals der erste Polit-Verleih. Später, von 1982 bis 1990, haben wir das Duckenfeld in der Oelkersallee (64) gehabt. Das mußte dann wegen des Gebäude-Abrisses schließen. Damals hatten wir 23 Sitze im Kino . Wieviele hat denn das 3001? 96. Und die Sternchen an der Decke haben wir selbst gebaut.
Schreibt ihr schwarze Zahlen? Rein rechnerisch nicht, wegen der hohen Abschreibungen für die Investitionskosten, aber im Prinzip trägt sich der Laden, wir können gerade davon leben. Welches Ziel hattet ihr vor drei Jahren, als ihr anfingt? Angefangen haben wir als frustrierte Kino-Besucher. Wir dachten, es gibt 100 Kinos in Hamburg, davon gehören 90 Prozent zwei Besitzern, und dann laufen dadrin 30 Filme. Das langweilte uns. Wir wollten mehr und andere Filme zeigen. Aber tatsächlich gibt es nicht so viele, die das auch langweilt. Die meisten Leute wollen doch die neuen Filme sehen, so schlecht sie auch immer sein mögen. Habt ihr nach dieser Erkenntnis das Programm geändert? Heute durchmischen wir das Programm mit neuen Filmen, weil wir reicher werden wollen. Bei „Mrs. Doubtfire“ hast du die Bude voll, bei alten Filmen kommen nur 30 Leute. Wir stolpern über unsere eigenen Füße. Früher wollten wir einen Film nur eine Woche lang zeigen, doch die Verleih-Verträge zwingen uns, neue Filme mindestens vier Wochen zu zeigen, mit Verlängerung, wenn das Kino immer noch voll ist. Wir müssen das aber noch diskutieren, ob wir uns darauf einlassen wollen. Seit (d) ihr auch inhaltlich von euren Zielen abgegangen? Damals wollten wir alles zeigen, was uns gefällt und sonst nicht gezeigt wird. Wir haben als Wunschkino angefangen. Das haben wir uns aber abgeschminkt. Denn unsere Zuschauer-Zahlen steigen zu langsam: Im ersten Jahr kamen 15.000, im zweiten 25.000 und im dritten 35.000 Leute. Bei der Polit-Film-Reihe werden wir manchmal aber überrascht, da sitzen dann nicht bloß die zehn Hanseln, die wir schon kennen. Bleibt die Programm-Struktur? Die Dokumentarfilme werden weiterhin alle 14 Tage gezeigt, das Lesben-Kino findet nur noch einmal im Monat statt. Die Frauen sind frustriert von der Arbeit: Nur wenn sie „Thelma und Louise“ zeigen, dann kommen viele. Welches Publikum kommt? Wir haben eine Menge Stammkunden, aber es kommen auch immer wieder neue Leute, die fragen, wo das Klo ist, wo der Eingang ist und wie das mit den Eintrittspreisen ist. (Anmerkung der Red: Im 3001 liegt der Eintritt zwischen 8 und 12 Mark, je nach Einkommen.) Die Armen finden das großartig, und die Reichen kommen nicht zu uns. Seht ihr euch als politisches Kino? Nein. Das 3001 ist nie eine Erziehungs-Anstalt gewesen. Ich habe Angst vor einem belehrendem Charakter. Die Dokumentar-Filme sind allerdings eine Marotte von uns. Schräge und starrsinnig und sind wir auch beim Kinderprogramm, da sind wir seit drei Jahren richtig erfolglos. Was plant ihr für die Zukunft? Ich überlege, ob wir das 3001 nicht mit einem Erstaufführungskino kombinieren sollten, dann kannst du richtig Geld verdienen. Aber die beiden anderen wollen nicht so recht. Gibt es eine Geburtstagsparty? Nee. Aber wir zeigen um 21 Uhr die Schanzenrolle. Das sind 90 Minuten aus 40 Spielfilm-Trailern, in denen die Filme kurz angekündigt werden. Ein paar Kurzfilme sind auch dabei, wie „Goofy in Afrika“ und eine alte UFA-Wochenschau mit Erich Honnecker. Eine komische Mischung. Nein. Das sind gute Trailer von guten Filmen, die lustig und witzig sind. Und der Eintritt – da haben wir eine Preistafel von 1961: 2,60 Mark für Arme, 3,20 für Reiche. Und danach kommen die Blues Brothers. Fragen: Annette Bolz
Aus meiner Antwort: “Außer mir machen noch Rainer Krisp und Thomas Schröder mit,“ hat Wikipedia den Schluß gezogen, diese drei Personen seien die drei Gründer. Dem war aber nicht so! Gründer waren: Leopold Wiemker, Rainer Krisp und eben meine Wenigkeit, weil nicht jeder Esel nennt seinen eigenen Namen zuerst. Eine Korrektur der Falschinformation von Wikipedia fand ich dreissig Jahre lang nicht so wichtig. Aber jetzt wo Leo, wie wir ihn immer genannt haben, schon bald zwanzig Jahre tot ist, sollte das mal korrigiert werden, man gönnt sich ja sonst nix J.
3001 Kino vor dem Umbau, Foto von Wolfgang Morell 1989
Detlev Lehmann (18.04.1948- 3.5.2023) Ohne ihn waere der Aufbau und Betrieb des 3001 Kinos nicht möglich gewesen. Foto: Wulf Eike Neumann 1986.
Es muss so 1968 gewesen sein. Während andere die Auslieferung der Bild Zeitung verhinderten, hatte ich mich abgesetzt, um nicht zur Bundeswehr zu müssen. Meine Antwort war das Seefahrtsbuch. Als Ing. Assi auf mittlere Fahrt. Später sollte es ein Schiffsingenieur werden. Ein Beruf, den mein Vater gerne ergriffen hätte. Die Welt sehen. Vorerst sah ich per Reederei OPDR Marokko, Algerien, Tunesien, DDR und Klaeipeda, was früher Memel hieß, eine Zeit lang zu Deutschland gehörte und jetzt eine Enklave der SU ist. Ein Vier Wachen Schiff: Die MS Ceuta (MS=Motorschiff). Ein doppelt wirkender MAN Dieselmotor, betrieben mit Gasöl. Auf der 12 – 4 Wache der dritte Ingenieur und ich der Offiziersanwärter. Berufsbezeichnung: Schiffsingenieurs Assistent. An Bord kurz Assi genannt. Wir hatten Apfelsinen geladen. In Kisten. Im Februar. Durch den Nord-Ost-See-Kanal, Richtung Rostock. Der dritte Ingenieur und ich wollten zusammen an Land gehen. Rostock besichtigen. Der Hafen eingezäunt, so wie der Freihafen in Hamburg damals. An der Grenzstation des Hafens: Die Kontrolle durch die „Grenzorgane“ der DDR. Mein „Dritter“, wie der dritte Ingenieur bei uns genannt wurde, kam aus Ägypten, Körpergrösse 1,67 m und war naturgemäß mit einer etwas dunkleren Hautfarbe ausgestattet als ich. Seine deutschen Sprachkenntnisse waren meinen weit überlegen.
An der Grenzstation wurde in unserem Beisein ein Hafenarbeiter festgenommen, den man mit einer oder zwei Apfelsinen erwischt hatte, die vermutlich geklaut waren. Ich konnte meinen Dritten nicht davon überzeugen, sich da rauszuhalten. Du bist hier in Deutschland, halt bloß die Schnauze war meine gezischelte Rede. Aber nein. Er fand das empörend. Ich auch: Wegen zwei Apfelsinen! Überall in der Welt schaffen Hafenarbeiter etwas beiseite. Wenn sie dabei erwischt werden, ist das natürlich nicht so gut. Meist wird bei Kleinigkeiten, die Kleinigkeit von zwei Apfelsinen, darüber hinweg gesehen. Für eine Kiste, ein Meter lang, fünfzig Zentimeter breit und hoch zahlten wir an die Reederei OPDR (Oldenburgportugiesische Dampfschiffs Rhederei) damals 10,00 DM. Der Dritte: Er würde morgen eine Kiste vorbeibringen, hat er laut gesagt. Und man solle den Mann doch endlich in Ruhe lassen. Schließlich sei das doch hier ein Arbeiter- und Bauernstaat und wenn dieser Hafenarbeiter zwei Apfelsinen klauen müsste, dann sei das ein Armutszeugnis dieses Staates. Und, und, und.
Ich hatte ihn gewarnt. Es hatte nichts genutzt. Sie haben den „Dritten“ nicht in ihr „Arbeiterparadies“ hineingelassen. Also musste ich alleine die Stadt besichtigen. Rostock völlig vereist. Mein Ingenieur, der Dritte, bekam vom Staat der Arbeiter- und Bauernstaat ein Einreiseverbot für alle Zeit. Wie sich später herausstellte war alle Zeit nicht besonders lang. Als es mit dem Arbeiter- und Bauernstaat zu Ende war, bin ich dann noch mal nach Rostock gefahren.
Der Staat war schon lange weck. Aber das Häuschen war noch da. Das Häuschen an der Grenzstation, wo sie unseren Dritten verhört hatten, weil dieser sich empört hatte. Der Hafen war völlig leer. Ich empfand eine gewisse Genugtuung angesichts des leeren Hafens. Strafe muss sein, fand ich. So ist das eben, wenn man wegen zwei geklauter Apfelsinen so einen Aufriss macht. Und das mit der Kiste, die er morgen als Geschenk vorbeibringen wollte, das hatte mein Dritter ernst gemeint.
MS Ceuta in Oran lädt Apfelsinen Kisten
DDR (2) Der Wald, das Holzbein und die vier Feinde. (1971)
Es gab eine Zeit, da brauchte man mit dem Interzonenzug von Hamburg nach Berlin manchmal sieben Stunden. Das hatte verschiedene Ursachen. Eine war, dass die Russen das zweite Gleis nach Russland geschafft hatten. Ein anderer war, das der Zug zweimal kontrolliert wurde. An beiden Grenzen. Ganz sorgfältig. Drinnen und draußen. Ob sich vielleicht jemand heimlich in die DDR reinschmuggeln wollte? Das sollte auf jeden Fall verhindert werden. Noch mehr Personen, die überwacht werden müssten. In Schwanheide war einer dieser Kontrollpunkte. Dann musste noch allerlei Papierkram ausgefüllt werden. In einem dieser Züge lernte ich auf der Fahrt von Berlin nach Hamburg einen Mann kennen, der sich als ehemaliger Bewohner der DDR zu erkennen gab. Genau genommen hatte der Mann nur zweimal mit mir gesprochen. Während dieser sieben Stunden. Kurz nach dem Passieren der Grenze in Griebnietzsee berichtete er davon, dass die Deutsche Reichsbahn, die diesen Interzonenzug betreibe, vier Feinde hätte: Frühling, Sommer, Herbst und Winter. Das zweite Mal äußerte er sich im Wald von Friedrichsruh. Also nach dem Passieren der Grenze in Schwanheide. Der Kaiser habe die Kriegsteilnehmer des ersten Weltkrieges belohnt. Mit Holz. Er habe vom Kaiser ein Holzbein bekommen und der andere eben einen Wald. Und weil wir grade den Sachsenwald bei Friedrichsruh passierten, war auch klar, von welchem Geschenkeempfänger er sprach.
Frau Friedrich im Lande der Pandemie. Frau Friedrich von der FFA hat es wirklich schwer. Ihre Arbeit bei der FFA ist: Die Erfassung der Umsatzzahlen der Kinos. Nun finden seit fast 12 Monaten in den Kinos keine Umsätze mehr statt. Das weiß auch Frau Friedrich. Das weiß auch der Chef von Frau Friedrich. Sein Name tut hier nichts zur Sache. Vermutlich ein Mann. Warum sollte es anders sein? Die FFA ist eine Staatsveranstaltung. Sie soll den Bürgern dienen. Den Bürgern dienen ist das eine. Aber wer dauerhaft dienen und dafür auch bezahlt werden will, der muß seine Tätigkeit, wenn sie nicht durch Wirkung in Erscheinung tritt, dokumentieren, präsentieren, legitimieren. Nun sind die Kinos seit 12 Monaten, mit kleinen Unterbrechungen, geschlossen. Umsätze finden nicht statt. Und dennoch gibt es Menschen, deren Tätigkeit darin besteht, die (nicht vorhandenen Umsätze) zu erfassen, zu dokumentieren, zu präsentieren und damit ihre Tätigkeit zu legitimieren. Frau Friedrich von der FFA könnte einfach, wie die Kinobesitzer und Kinoangestellten schön zu Hause sitzen und den lieben Gott einen guten Mann sein lassen, wären da nicht die Gesetze, in denen eine solche Auszeit nicht vorgesehen ist. Also geht sie täglich an ihren Nichtarbeitsplatz und schickt an die vorhandenen Kinos (geschätzt 3001 und mehr) die Aufforderung zur Nullmeldung. Aktuell für die Monate Januar und Februar 2021. Und keiner in der FFA oder anderswo kann diesen Unsinn stoppen, wollte er oder vielleicht sogar sie, es. Der Präsident oder die Präsidentin von der FFA? Man weiss es nicht. Und so schickt Frau Friedrich von der FFA weiter ihre Aufforderungen zur Umsatzmeldung in die Lande. Man kann sich schließlich nicht nur mit dem Impfen und der Früherkennung der Krankheiten beschäftigen. Es muß auch andere Tätigkeiten im Lande der Pandemie geben! Jawoll! Frau Friedrich von der FFA hat es wirklich schwer. 20. März 2021 Jens Meyer vom 3001 Kino in Hamburg.
(Zeichen 31.972) Falschheiten: Vorname Fritz! Abschrift: David Stewart Hull, Berkely USA, veröffentlicht in der Zeitschrift »Film« Heft 3 im August / »September 1963. Herausgegeben von Hans Dieter Roos und Werner Schwier. Es handelt sich dabei um eine Übersetzung des Artikels, der vom Autor David Stewart Hull (auch David Stuart Hull) durchgesehen und von der Redaktion der Zeitschrift »Film« gekürzt wurde. Der Aufsatz ist zuerst in der Zeitschrift „Film Quarterly“ im Sommer 1961 abgedruckt worden.„Abschrift eines Textes von David Stewart Hull (1961)“ weiterlesen
Variante I: Treffen sich zwei Steine im Zeitungsladen. Sagt der eine: “Was, kaufen sie immer noch die Blödzeitung?“ “Sagt der andere: “Ich bilde mir weiter!“ (kommt vermutlich aus Berlin) Sagt der eine: “Sind sie nicht schon geblödet genug?“