PDF Apropos § 5 Schein
Oder: Nachrichten aus dem Bezirksamt. (Ein Brief an einen Rechtsanwalt)
Es ist doch erstaunlich, wie eine Behörde, die doch eigentlich für die Bürger da sein soll, sich gegen die Bürger wendet. Das erinnert mich ein wenig an die Methoden der Bild Zeitung „Bild kämpft für Sie“, die den Lesern dieser Zeitung signalisiert, sie sei auf ihrer Seite, um sie anschliessend mit einer Skandalgeschichte an den Pranger zu stellen.
Damit verstanden wird, was mit diesem Vergleich gemeint ist, hier meine Geschichte über den § Schein für die Englische Planke mit dem Bezirksamt Altona .
Seit 1995 bin ich in der Wohngruppe Pauline, die sich damals vorgenommen hatte, gemeinsam ein Haus zu planen. Wir liessen uns auf der Warteliste der Baubehörde für ein Grundstück der Liegenschaft registrieren.
Nach vielen Mißerfolgen meldete sich 2002 der Bauverein der Elbgemeinden bei uns, bei dem ich selber seit 1983 Mitglied bin und bot uns ein Grundstück für eine Wohngruppe in der Englischen Planke an. Es handelt sich um Genossenschaftswohnungen, die im sozialen Wohnungsbau errichtet werden sollten.
Die Planungen gingen zügig voran und im Herbst 2005 war es dann so weit, daß die § 5 Scheine für die geplanten Wohnungen der Wohnungsbaukreditanstalt vorgelegt werden sollten, damit die Kreditvergabe an den Bauverein der Elbgemeinden erfolgen könne.
An dieser Stelle kommt das Bezirksamt Altona ins Spiel. Mit den notwendigen Unterlagen (Gehaltsbescheinigungen, Ausbildungsvertrag u. a.), erschien ich am 15. Dezember 2005 im Bezirksamt Altona und wollte einen gemeinsamen § 5 Schein für mich und meinen Sohn beantragen. Die Mitarbeiterin stellte mir die Frage, ob ich schon früher einen § 5 Schein erhalten habe und ich antwortete wahrheitsgemäß mit Ja.
Darauf hin erklärte mir die Mitarbeiterin, daß dieser ein Jahr gültig sei und wenn ein neuer ausgestellt werde, dann müsse erst der alte § 5 Schein vorher zurückgeben werden.
Ich erwiderte darauf hin, daß der neue § Schein erst im März 2007 zur Anwendung käme und dann der alte § 5 Schein ohnehin (ausgestellt im Mai 2005) abgelaufen sei. Für diese Lage wusste sie keinen Rat und ich bat darauf hin, mit ihrem Vorgesetzten sprechen zu können.
Herr Siegmann, der damalige Leiter der Wohnungswirtschaftlichen Abteilung, war nicht in seinem Büro und ich wartete geduldig 1,5 Stunden vor seiner Tür, bis er endlich erschien.
Er war sehr freundlich und er wurde von mir umfassend informiert, durch welche Umstände ich gezwungen war, einen zweiten § 5 Schein zu beantragen, obwohl der erste noch vier Monate gültig war.
Das Gespräch dauerte ca. 15 Minuten. Herr Siegmann erhielt von meiner Seite aus alle Informationen, mit denen jetzt von Mitarbeiterinnen des Bezirksamtes versucht wird in rhetorisch denunziatorischer Weise “ . . . zwischenzeitlich habe ich festgestellt . . . “ “ . . . dieser Verdacht erhärtet sich dann noch noch“ . . . usw. diese gegen mich zu verwenden.
Jedenfalls versprach Herr Siegmann am 15. 12. 2005 sich um eine Lösung des Problemes zu kümmern. Herr Siegmann wolle sich bei mir melden, so wurde mir von ihm versprochen. “ . . . notfalls müsse ich eben, in den sauren Apfel der Zweitwohnungssteuer beissen“, meinte Herr Siegmann am Ende unseres Gespräches.
In diesem Zusammenhang weise ich ausdrücklich darauf hin, daß ich in keinem dieser beiden Gespräche von den Mitarbeitern des Bezirksamtes Altona darauf hingewiesen wurde, daß es sozusagen strafbar sei, in Hamburg zwei verschiedene Mietverträge mit § 5 Schein Wohnungen zu haben.
Hätte ich tatsächlich die Absicht gehabt, wie jetzt von MitarbeiterInnen des Bezirksamtes behauptet wird, in “ . . . betrügerischer Absicht ein Gesetz umgehen zu wollen“, dann hätte ich in dem Gespräch mit dem Leiter der Abteilung nicht alle Umstände offen gelegt.
Jedenfalls meldete sich Herr Siegmann in den folgenden Wochen nicht bei mir und ich beschloss darauf hin, in den sauren Apfel der Zweitwohnungssteuer zu beissen und mich mit Hauptwohnsitz in der Billrothstrasse anzumelden und auf diese Weise die Situation für die Verwaltung der § 5 Scheine ein wenig einfacher zu machen.
Aus der Tatsache, daß Herr Siegmann sich nicht bei mir gemeldet hat, gehe ich heute davon aus, daß er gar nicht die Absicht hatte, einen Verwaltungsvorgang zu vereinfachen, sondern lediglich, die von mir erhalten Informationen dazu verwendet hat, um seine Mitarbeiter anzuweisen, ein entsprechendes Verfahren gegen mich einzuleiten. Das entspricht dann dem zitierten „Bild kämpft für Sie“ Vorwurf.
Der Brief ist vom 13. 05. 2006 und könnte auch vom 13.05. 2022 sein. Vermutlich sind die handelnden Personen andere.