(Zeichen: 5.188) Abschrift. Zeugenvernehmung Richard Adam. Das Amtsgericht. Westerland, den 15. August 1951. Seite 98 der Akte. (IMG_5042. jpg und IMG_5043) (Handschriftlich vermerkt: 2 x ab Protokollabschriften an den Anwälten 22. 8. 52) Warmbrunn 22.08.52 Gegenwärtig: Amtsgerichtsrat Dr. Petersen als Richter, Justizangestellte Unruh als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle. In Sachen Hirschel gegen Esslen erschienen bei Aufruf 1.) f.d. Antragsteller ― niemand ― 2.) für die Antragsgegnerin ― RA. Dr. Juul aus Hamburg 3.) Nachbenannter Zeuge Adam.
z.P.: Richard Adam, 57 Jahre alt. Filmtheaterbesitzer. Wohnhaft z.Zt. Kampen / Sylt.
Nachdem der Zeuge auf die Bedeutung des Eides sowie die Strafbarkeit einer falschen uneidlichen Aussage hingewiesen worden war, wurde er, wie folgt, zvernommen.
z.S.: Ich bin vom 1932 bis 1934 xxxxxxx Landesfilmstellenleiter der NSDAP. in Hamburg gewesen. Vorher war ich privater Filmverleiher. Ich trat an die NSDAP. heran, um deren Filme verleihen zu können. Zunächst kaufte ich die Filme der NSDAP. und verlieh sie auf eigene Rechnung.
Vom Jahre 1933 ab wollte die Partei den Verdienst jedoch selbst einziehen. Von dieser Zeit an konnte ich die Filme nicht mehr selbständig verleihen. Deshalb gab ich im Jahre 1934 die Tätigkeit auf. Zu der Zeit wurden die Landesfilmstellen aufgelöst. Es wurden Gaufilmstellen errichtet, die dem Gauleiter unterstanden.
Von 1934 an bin dann Geschäftsführer des Reichsverbandes Deutscher Filmtheater, Abt. Norddeutschland, gewesen. Zu der Zeit handelte es sich noch um eine Organisation der Privatwirtschaft, die die Interessen der. Filmtheater zu vertreten hatte.
Der Gauleiter mußte allerdings schon damals mit der Besetzung des Geschäftsführerpostens einverstanden sein. Die Partei hielt sich jedoch bis zu meinem Ausscheiden aus dieser Tätigkeit im Jahre 1936 jeder Eingriffe.
Ich hatte keine Befugnis dazu, in die Verhältnisse einzelner Filmtheater einzugreifen. Ich habe das auch nie getan. Insbesondere habe ich nie erklärt oder gar darauf gedrängt, daß der Antragsteller seine Beteiligung an der damaligen Waterloo Theater GmbH. aufzugeben habe. Mir ist auch nicht bekannt, daß von irgendeiner Seite darauf gedrängt worden ist, daß der Antragsteller seinen Posten als Geschäftsführer der Gesellschaft aufzugeben habe. (IMG_5043) (Seite 99 der Akte).
Auf Befragen des Vertreters der Antragsgegnerin:
Im Jahre 1933 bestanden ausser der Landesfilmstelle der NSDAP. und des Reichsverbandes Deutscher Filmtheater keine weiteren Institute, die sich mit den Belangen der Filmwirtschaft befaßten.
Ich halte es für ausgeschlossen, daß einer meiner damaligen Angestellten nach der Machtübernahme bei der Waterloo-GmbH. angerufen und erklärt hat, daß der Antragsteller seinen Geschäftsführerposten niederzulegen habe.
Dienststellenleiter hatte ich nicht. Ich halte es auch für ausgeschlossen, daß eine Parteidienststelle einen solchen Anruf gemacht hat. Wenn ein solcher Anruf von irgend einer Seite erfolgt wäre, so hätte Herr Heisig mich sicher darüber darüber unterrichtet.
Auf die personelle Besetzung hat die NSDAP. erst xx vom Jahre 1936 ab Einfluß genommen.
Auf die Programmgestaltung der Filmtheater ist kein Einfluß genommen worden. Sobald die Filme von der Zensur freigegeben worden waren, konnte jeder Theaterbesitzer die Filme aufführen, die er zeigen wollte. [Offenbar ist der Widerspruch, der in dieser Äusserung steckt, bis heute nicht weiter aufgefallen]
Frau Esslen und Herr Heisig haben niemals bei mir darauf hinzuwirken versucht, daß etwas gegen den Antragssteller als Juden unternommen werden sollte. Es war mir damals bereits bekannt daß Herr Heisig anti-nationalsozialistisch eingestellt war und zwar sogar sehr stark.
In der ganzen Filmbranche war bekannt, daß der Antragsteller sehr stark verschuldet war. Ich bin der festen Überzeugung, daß er wegen dieser Verschuldung aus der Waterloo-G.m.b.H. auch ausgeschieden wäre, wenn die Machtübernahme durch die NSDAP. im Jahre 1933 nicht gekommen wäre.
Nach Diktat genehmigt. geschl.
Unruh
Dr. Petersen
Urschriftlich mit Akten dem Landgericht, 1. Wiedergutmachungskammer in Hamburg in Hamburg 36 Sievekingsplatz, Ziviljustizgebäude zu 1 Wik. 2/50
Kein Zeugengeld
IMG_50 46, Seite 1003 AR. 178/51 – Beschluß Der Antrag des Kaufmanns Richard Adam aus Kampen/ Sylt, ihm als Zeugen eine Entschädigung von 7,– DM für die Benutzung eines eigenen Kraftwagens zu gewähren, wird abgelehnt.
Gründe:
Der Zeuge ist am 15. August 1951 in der Wiedergutmachungssache Hirschel gegen Esslen (LG. Hamburg Wik. 2/50) vernommen worden. Er hat für die Fahrt von seinem Wohnort Kampen nach Westerland und zurück seinen eigenen Wagen benutzt und beantragt, ihm hierfür eine Vergütung von 7,– DM festzusetzen.
Wie ein Zeuge zu entschädigen ist, ist in der Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige geregelt. Als Reiseentschädigung wird sind nach § 8 der Geb. O. die nach billigen Ermessen in dem einzelnen Falle erforderliche Kosten zu gewähren.
Daraus folgt, daß regelmäßig das billigste Beförderungsmittel zu benutzen ist. Das wäre in diesem Falle die Kleinbahn oder der Omnibus gewesen. Richtig ist es, daß der Zeuge dann, um den Termin wahrnehmen zu können, über 5 Stunden von seinem Wohnort entfernt gewesen wäre.
Wenn der Zeuge eine Entschädigung für Zeitversäumnis verlangen würde (§ 6 Geb. O.) und dann die Gesamtentschädigung höher sein würde als der für die Benutzung eines eigenen Kraftwagens zu vergütende Betrag, so könnte er die Summer verlangen, die üblicherweise bei Inanspruchname eines Kraftwagens erstattet wird.
Da der Zeuge aber eine Entschädigung für Zeitversäumnis nicht beansprucht, kann er nur eine Entschädigung in Höhe der Omnibus- oder Bahnfahrkosten, die sonst entstanden wären, – das sind 1,– DM erstattet bekommen.
Westerland, d. 18. August 1951 Das Amtsgericht. Dr. Petersen. (Amtsgerichtsrat) (Richter)
(Zeichen: 4.264) Abschrift 1 WiK 2/50 12. November 1951. Seite 111 der Akte (IMG 5074.jpg―IMG_5075.jpg) Öffentliche Sitzung. Zeugenvernehmung Hans Struckmeyer im Prozess Hirschel gegen Esslen. Anwesend: RA. Dr. Dehn RA H. Juul 14.15. Uhr Frau Esslen und Herr Heisig. Dr. Warmbrunn als EinzelrichterHirschel gegen 1.) Waterloo Theater GmbH, 2.) Frau Klara Esslen und ihre minderjährigen Kinder, 3.) Heinrich Heisig erschienen bei Aufruf für den Antragsteller RA. Dr. Dehn, für den Antragsgegner RA. Dr. H. Juul und Geschäftsführer Heisig sowie nachstehend benannter Zeuge.
Zeuge Struckmeyer:
Zur Person: Ich heiße Hans Struckmeyer, bin 62 Jahre alt, Kaufmann in der Filmtheaterbranche in Hamburg, ohne Beziehung zu den Beteiligten.
Zur Sache:In der Zeit vor dem Jahr 1933 war ich Vorsitzender des Verbandes Norddeutscher Filmtheater e. V., der die Belange der Inhaber von Lichtspieltheatern wahrnahm. Herr Hirschel war für seine Person nicht Mitglied, sondern sogenannter Außenseiter.
Ich war damals Mitinhaber eines Lichtspielhauses in der Mönckebergstrasse [Passage Kino, Mönckebergstrasse 17 ― 1930 ― 976 Sitzplätze] und befaßte mich außerdem mit der “Verleihung“ von Filmen. Ich erinnere mich genau, das in den Jahren etwa 1931/32 jedenfalls vor dem politischen Umschwung des Januar 1933, ( – 2 – ) Herr Hirschel, den ich persönlich gut kannte, sich in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten befand.
Da er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Filmverleihern nicht nachgekommen war, war eine Treuhandschaft eingerichtet worden, die es sich zur Aufgabe gemacht hatte, die verfügbaren Einnahmebeträge aus der Treuhandschaft des Waterloo-Theaters pro rata unter den Gläubigern zu verteilen.
Die Grundlage der Tätigkeit war eine Vereinbarung, aufgrund deren der damalige Rechtsanwalt Dr. Eisner [Dr. Kurt Leo Eisner] für die Belieferung des Waterloo-Theaters beteiligten Filmverleihern die Einnahmen in Empfang nehmen und anteilweise der Forderungen verteilen sollte. So ist es auch eine Zeitlang geschehen. Aus welchem Anlaß und zu welcher Zeit Herr Hirschel seine Tätigkeit im Waterloo-Theater eingestellt hat, ist mir nicht bekannt.
[Anmerkung 2023: Zur Person von Kurt Leo Eisner (aus dem Buch von Heiko Morisse, Jüdische Rechtsanwälte in Hamburg, Christians Verlag 2003, Seite 127) Eisner, Kurt Leo10.12. 1892 Berlin ― 27.1. 1985 Wiesbaden. Jüdisch. Valentinskamp 90. Rechtsanwalt seit 1922. War besonders auf dem Gebiet des Lichtspiel- und Theaterrechts tätig. Übernahm im Juli 1935 eine Exportvertretung für Präzisionsapparate in Italien. Nach Aufgabe der Hamburger Wohnung Zulassung am 10. 12. 1936 zurückgenommen. Im November 1939 von Italien nach Brasilien emigriert. Übernahme von Vertretungen; Ehefrau als Verkäuferin tätig. 1941 Eröffnung einer kleinen Werkstatt zur Anfertigung und Reparatur von Damenhandtaschen. 1950 bis 1956 Zwangsvergleichsverfahren. 1967 nach Deutschland zurückgekehrt.]Ich bin nur damit befaßt gewesen, wie die Schulden des Herrn Hirschel an Filmverleihern beglichen wurden, nicht aber darüber unterrichtet, wann und in welcher Weise seine sonstigen Verbindlichkeiten abgedeckt worden sind.
Allgemein kann ich zu der Lage “jüdischer Filmtheater“ in der ersten Zeit nach der sogenannten Machtübernahme folgendes erwähnen:
Meine Position im Verband Norddeutscher Filmtheater habe ich bis zum Sommer 1934 beibehalten. Mein Nachfolger war ein Herr Roman,
[richtig: Paul Romahn, der Buchhalter (“der Syndikus“) vom Henschel Film- und Theaterkonzern]
nach der Umorganisation im Rahmen der Schaffung einer Reichsfilmkammer wurde es Herr Adam [Richard Adam]. Auf die Abgabe von Theatern durch jüdische Inhaber oder auf Entlassung jüdischer Angestellter wurde in der ersten Zeit nach dem politischen Umschwunge nicht hingewirkt.
Wenn mir mitgeteilt wird, daß Herr Hirschel behauptet, Mitte Juni 1933 durch politischen oder rassistischen Druck aus seiner Position verdrängt worden zu sein, so halte ich die Richtigkeit des Vortragens für unwahrscheinlich.
Vielmehr ist anzunehmen, daß andere Gründe damals für sein Ausscheiden maßgebend gewesen sind. Ich weiß auch nichts davon, daß damals außer den Wirtschaftsverbänden andere Stellen Einfluß auf die personelle Besetzung der Filmtheater nahmen.
[IMG_5076.jpg]
Die Schauburg-Theater an denen Juden beteiligt waren, [Man beachte die Wortwahl!] haben noch lange Zeit, sicher bis in das Jahr 1934 hinein, unter Beibehaltung ihrer Leitung und ihres Personals gespielt.
Später sind Änderungen durch Vepachtung oder durch ähnliche Weise herbeigeführt worden. Ich selbst bin in der Lage gewesen, einen jüdischen Angestellten, wenn auch schließlich unter Tarnung, bis in den Krieg hinein (1943) zu beschäftigen, der zurückgekehrt ist und jetzt wieder in meinen Diensten steht. [!]
Herr Adam [Richard Adam] betätigte sich in der Zeit vor dem Jahre 1933 im Vertrieb nationalsozialistischer Propagandafilme, erzielte aber dabei, so weit mir bekannt, keine besonderen Erfolge. Später hat er sich meiner Kenntnis nach an der Arisierung eines Theaters in Kiel [Adam, Romahn und Schümann] beteiligt.
Adam [Richard Adam] war zunächst nur irgendwie in der Propaganda der NSDAP tätig und kam in das Verbandsleben erst zu einem späteren Zeitpunkt hinein. Es wäre zu meiner Kenntnis gelangt, wenn aufgrund irgendwelcher höherer Weisungen Herr Hirschel zur Aufgabe seiner Tätigkeit gezwungen worden wäre. Ich habe hiervon aber nichts erfahren. Vorgelesen und genehmigt.
Hierauf trat die besetzte Kammer, Landgerichtsrat Dr. Warmbrunn als Vorsitzender, Amtsgerichtsrat Ehrhard, Landgerichtsrat Engelschall zusammen. Die Anwälte wiederholten ihre früheren Anträge und verhandelten zur Sache.
Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung soll den Parteien zugestellt werden. Warmbrunn Keßler
Apropos Waterloo Theater (II) Zwölf Seiten zur Wiederherstellung der Wahrheit über das Waterloo Theater Dammtorstraße 14.
(Abschrift der Seiten 12-13 der Akte) Rechtsanwalt Hans Dehn an das Landgericht Hamburg am 21. März 1950:
An das Landgericht in Hamburg – Wiedergutmachungskammer
[Antragsteller Manfred Hirschel]
[Antragträger:
1.) Waterloo Theater GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer.
2.) Frau Klara Esslen für sich und als Vertreterin ihrer minderjährigen Kinder,
a) Eva Esslen
b) Werner Eberhard Erlo Esslen
c) Günther Esslen
3.) Heinrich Heisig]
[Anmerkung: Die angeblich minderjährigen Kinder, die hier bemüht werden, sind am 21. März 1950 ― 31 (Eva Esslen) [geboren am 03.06.1918]28 (Erlo Esslen[geb. 01.02.1922]) und 27 (Günther Esslen [geb. 21.08.1923] Jahre alt]
Die Antragträger [Klara Esslen, Eva Esslen, Erlo Esslen, Günther Esslen und Heinrich Heisig] vertreten die Auffassung, dass das Ausscheiden des Antragstellers [Manfred Hirschel] aus der Waterloo-Theater GmbH und aus seiner Stellung als Geschäftsführer in keinerlei ursächlichem Zusammenhang mit den Massnahmen des Nationalsozialismus stände und dass sie demnach auf die Vorschrift des Artikels 3 Ziff. 3 a des Gesetzes Nr. 59 berufen könnten. Gegen diese Auffassung der Antragträger [Esslen u. a.]muss ganz entschieden Stellung genommen werden.
Das Waterloo-Theater ist im Jahre 1928 [Korrektur: Richtig ist1922] unter der Firma “Norddeutsche Filmtheater Kommandit-Gesellschaft, Hirschel & Co“ von dem Antragsteller [Manfred Hirschel], Herrn Hugo Streit und Herrn Hermann Urich-Sassgegründet und mit einem Kostenaufwand von RM 530.000,– gebaut worden.
Mit dem Grundeigentümer des Grundstücks Dammtorstrasse 14, auf welchem das Waterloo-Theater errichtet ist, Herrn Karl Esslen, dem verstorbenen Ehemann der Antragträgerin [Esslen u.a.] zu 2.) ist ein Mietevertrag [1928-1930] auf die Dauer von 25 Jahren abgeschlossen worden. [Neue Jahresmiete RM 60.000,– Laufzeit bis 1955]
Im Jahre 1930[Korrektur: richtig 1926]wünschten Herr Hugo Streit und Herr Hermann Urich-Sass wegen anderweitiger Verpflichtungen[Neubau der Schauburg Millerntor 1926/27]― sie waren z. B. Inhaber der Schauburg Lichtspieltheater ― aus der Gesellschaft auszuscheiden.
Der Antragsteller [Manfred Hirschel]suchte und fand einen neuen Teilhaber in der Person des vorerwähnten Herrn Karl Esslen, der für den 50% Anteil an der Norddeutschen Filmtheater KG Hirschel & Co. RM 300.000,– bezahlte.
Die bisherigen Gesellschafter wurden mit diesem Betrag abgefunden und Herr Esslen trat als Kommanditist in die Firma ein. Nach dem Tode von Herrn Esslen [Todestag 16. Juli 1930]traten seine Witwe, Frau Klara Esslen und deren Kinder ein. [Geburtsjahre der Kinder: 1918/1922/1923].
Die Darstellung der Antragträger [Esslen u. a.], sie hätten den Bau des Waterloo-Theaters finanziert, RM 500.000,– aufgewandt und sich im Jahre 1928 beteiligt, ist demnach unrichtig.
Richtig ist allerdings, dass Frau Esslen Ende des Jahres 1931 eine Räumungsklage angestrengt hat, da die Gesellschaft mit den Mietezahlungen in Rückstand geraten war. [Mieteschuld ca. RM 39.000 bei einer vereinbarten Jahresmiete von RM 60.000].
Diese Klage ist, nachdem die Parteien sich vor einem Schiedsgericht geeinigt hatten, zurückgenommen worden und die Firma ist in eine GmbH. umgewandelt worden. Am 16.2.1932 ist die Waterloo Theater GmbH gegründet worden.“
[Diese Darstellung ist nicht korrekt. Es handelte sich um einen bestehenden, (wertlosen) GmbH Mantel, den die Witwe Klara Esslen aus Berlin mitgebracht hatte und deren Sitz von Mühlenbeck nach Hamburg verlegt wurde und dort den neuen Namen »Waterloo Theater GmbH« bekam. Ein GmbH Mantel,dessen Stammkapital (RM 20.000,–)bereits eingezahlt war und der ursprünglich dem Weinhandel von Karl Friedrich Esslen aus Mühlenbeck bei Berlin gedient hatte. Klara Esslen hat auch daraus noch Geld gemacht, in dem sie 50 % dieser GmbH zum Nennwert an Manfred Hirschel für RM 10.000 verkaufte. Sie musste gar nichts dazu bezahlenJ.]
“Der Antragsteller [Manfred Hirschel] hat wegen der Verpflichtungen, die er gegenüber Frau Esslen hatte, seinen Anteil an Frau Esslen als Sicherheit verpfändet. [den 50 % GmbH Anteil, den er vorher von Frau Esslen zum Nennwert für RM 10.000,– kaufen mußte]
[Anmerkung am Rand (Handschriftlich): Angebot der Abtretung 21. Oktober 1935. Urkunden Rolle 4085 Notar C. Stumme. Wegen Verpfändung unleserlich Bl. 30]
Der Antragsteller [Manfred Hirschel] war aber mit einem bis zum Jahre 1955 laufenden Vertrag als Geschäftsführer angestellt und ferner standen ihm die Einnahmen aus Reklame und Schokoladenverkäufen zur Verfügung.
Anfang 1934 ist der Antragsteller [Manfred Hirschel] aus seiner Wohnung eiligst ins Theater gerufen worden, wo ihm mitgeteilt wurde, er müsse seinen Geschäftsführer-posten sofort niederlegen.
An dem betreffenden Tage sollte im Waterloo-Theater erstmalig ein national-sozialistischer Film gespielt werden, und die Partei hatte die Aufführung des Filmes verboten, falls Herr Hirschel Geschäftsführer bleibensollte. Der Antragsteller hat dann seinen Posten als Geschäftsführer niedergelegt.
Zwischen den Parteien sind dann verschiedene Prozesse geführt worden. Am 13. Mai 1935 ist vor dem Landgericht Hamburg, Kammer 5 für Handelssachen Az. H V 294/1934 ein Vergleich zustande gekommen, der sich in der Gerichtsakte der Wiedergutmachungs-kammer befindet.
Es steht demnach ohne weiteres fest, dass der Antragsteller ohne das Eingreifen der nationalsozialistischen Dienststellen seine Stellung als Geschäftsführer der Waterloo-Theater GmbH. noch heute bekleiden würde und dass ihm auch die mit dieser Tätigkeit verbundenen Nebeneinnahmen noch zur Verfügung stehen würden.
Es dürfte allgemein bekannt sein, dass sämtliche Lichtspieltheater in den Jahren nach 1933 einen sehr grossen Aufschwung genommen und riesige Gewinne erzielt haben.
Man kann daher ohne weiteres annehmen, dass der Antragsteller [Manfred Hirschel], der sich 1932 in gewissen wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden hat, seine Ver-pflichtungen Frau Esslen gegenüber in kurzer Zeit hätte abdecken können, wenn nicht die nationalsozialistischen Massnahmen, die Frau Esslen sehr geschickt für sich auszunutzen verstanden hat, eingetreten wären.
Der Antragsteller [Manfred Hirschel] erhebt Anspruch darauf, als Gesellschafter in die GmbH. mit seinen früheren Anteilen wieder aufgenommen zu werden.
Die Antragträger [Klara Esslen u.a.]werden nachzuweisen haben, welche Einnahmen sie seit dem Ausscheiden des Antragstellers aus der Gesellschaft gezogen haben.
Der Antragsteller [Manfred Hirschel] ist überzeugt, dass diese Einnahmen, soweit sie auf den Antragsteller entfallen wären, seine Verbindlichkeiten erheblich überschritten hätten.
Für den Antragsteller.
Der Rechtsanwalt.
[Dr. Hans Dehn]
[Anmerkung 2023: Die GmbH (später in Waterloo Theater GmbH umbenannt und von Mühlenbeck nach Hamburg verlagert) hatte vormals den Namen: “Karl Esslen, Weinkellereien, Trier, Verkaufszentrale Mühlenbeck bei Berlin, Gesellschaft mit beschränkter Haftung.“]
(Abschrift Anlage 1) (Seite 69 der Akte Hirschel ./. Esslen)
Saõ Paulo 14. September 1950
bezüglich der Rückgabe des Waterloo Theaters. Dammtorstraße 14.
Schreiben des ehemaligen Rechtsanwaltes Kurt Leo Eisner aus Saõ Paulo, der in Hamburg Mitglied des Schiedsgerichtes im Vergleichsverfahren gegen Frau Esslen gewesen war: “Mitschiedsrichter“)
Kurt Leo Eisner
schreibt aus Saõ Paulo am 14. September 1950an den
Rechtsanwalt Dr. Hans Dehn in Hamburg 36:
Saõ Paulo 14. September 1950
Sehr geehrter Herr Dr. Dehn!
Herr Hirschel hat mir Einsicht gegeben in seine Wiedergutmachungsakten betr. Waterloo Theater. Über dem diesem Verfahren zugrundeliegenden Vergleich kann ich an sich keine Angaben machen, da ich an diesem nicht mitgewirkt habe.
Dagegen glaube ich Ihnen einige wichtige Tatsachen mitteilen zu können, die sich auf die Einwendungen der Frau Esslen beziehen. Sie behauptet der Vergleich sei nicht abgeschlossen worden, weil Herr Hirschel auf Grund der Rassenverfolgungen aus der Leitung des Theaters ausscheiden musste, sondern aus ein anderen Gründen resp. weil er Geld gebrauchte seine Verpflichtungen zu erfüllen.
Dieser letzte Grund kann auf keinen Fall stichhaltig sein. Herr Hirschel hat nämlich im Jahre 1931 für sich oder und die Norddeutsche Filmtheater KG. ein Schieds-gerichtsverfahren gegen Frau Esslen gehabt. In diesem Verfahren, dessen Leitung Oberlandesgerichtsrat Dr. Prochownick hatte, sass ich als Mitschiedsrichter.
Dieses Verfahren endete mit einem Vergleich zwischen den Parteien und gleichzeitig mit einem Akkord zwischen der Gruppe Norddeutsche Filmtheater und ihren Gläubigern.
Mit der Abwicklung dieses Akkordes war ich betraut. Sämtliche Verpflichtungen der Norddeutschen und etwaige persönliche des Herrn Hirschel wurden endgültig getilgt. Die Norddeutsche hörte auf zu bestehen und das Waterloo Theater wurde von der auf Grund des Vergleiches gegründeten GmbH. übernommen.
Von dieser Zeit an konnte also Herr Hirschel keinerlei neue Verpflichtungen kontrahieren, die alten waren liquidiert, der Lebensunterhalt des Herrn Hirschel war auf Grund der Verträge geregelt.
Auf Grund dieses Sachverhaltes halte ich die oben angegebenen Behauptungen für frei erfunden.
Durch die oben erwähnte Abwicklung der Gläubiger war zwar Herr Hirschel niemals mein Mandant geworden, jedoch bin ich in näheren Kontakt mit Herrn Hirschel gekommen. Wir haben gelegentlich über seine Geschäftsangelegenheiten gesprochen und er hat mich auch ab und zu um Rat gefragt.
So erinnere ich mich, dass mich Herr Hirschel 1933 anrief, und mir mitteilte, dass er in Schwierigkeiten sei; es liefe ein antisemitischer Film im Waterloo und Herr Dr. Bauer, Vertreter Frau Esslens teilte ihm mit, die Parteileitung liesse den Film nicht aufführen, wenn Herr Hirschel Geschäftsführer bliebe. Herr Dr. Bauer hatte ihm im Namen von Frau Esslen vorgeschlagen, formell die Leitung niederzulegen ohne dass seine rechtliche Stellung und seine Ansprüche geändert würden.
Ich erinnere mich, dass ich Herrn Hirschel zugeraten habe, mit dem Hinweis, dass ich Herrn Dr. Bauer als Mann von Wort kenne. Über die weitere Entwicklung dieser Angelegenheiten kann ich . . . (fehlt im Text) vermutlich: . . . keine Angaben machen. ( . . . )
Kurt Eisner Saõ Paulo (IMG_5010.jpg)
[Anmerkung 2023: Zur Person von Kurt Leo Eisner (aus dem Buch von Heiko Morisse, Jüdische Rechtsanwälte in Hamburg, Christians Verlag 2003, Seite 127)
Eisner, Kurt Leo
10.12. 1892 Berlin ― 27.1. 1985 Wiesbaden. Jüdisch. Valentinskamp 90. Rechtsanwalt seit 1922. War besonders auf dem Gebiet des Lichtspiel- und Theaterrechts tätig. Übernahm im Juli 1935 eine Exportvertretung für Präzisionsapparate in Italien. Nach Aufgabe der Hamburger Wohnung Zulassung am 10. 12. 1936 zurückgenommen. Im November 1939 von Italien nach Brasilien emigriert. Übernahme von Vertretungen; Ehefrau als Verkäuferin tätig. 1941 Eröffnung einer kleinen Werkstatt zur Anfertigung und Reparatur von Damenhandtaschen. 1950 bis 1956 Zwangsvergleichsverfahren. 1967 nach Deutschland zurückgekehrt.
[Anmerkung 2023:Zur Person Dr. Hans Otto Dehn (aus dem Buch von Heiko Morisse Jüdische Rechtsanwälte in Hamburg, Christians Verlag 2003, Seite 122-123)
Dehn, Hans Otto Dr.
31.5.1882 ― 4.2.1953, Hamburg, evangelisch. Neuer Wall 10 in Sozietät mit Dres. E. Wiegers und K. Mittelstein (die Praxis war von Isaac Wolffson begründet und u.a. vom Vater Dr. Otto Dehn fortgeführt worden); diese Adresse ist für alle drei angegeben. Rechtsanwalt von 1909 bis zum Berufsverbot zum 30.11.1938. Lebte in „privilegierter Mischehe“. Mehrfach von der Gestapo verhaftet. Zwangsarbeitseinsätzen konnte er sich entziehen. Hielt sich in den letzten Kriegsmonaten bei Bekannten in Berlin verborgen. Am 13.8.1945 wieder als Rechtsanwalt zugelassen.]
(Abschrift eines Briefes von Manfred Hirschel aus Saõ Paulo, vom 8. Mai 1950. Anlage 2, Seite 70 der Akte) Manfred Hirschel schreibt am 8. Mai 1950 aus Saõ Paulo an das Landgericht, 1. Wiedergutmachungskammer in Hamburg: (8. Mai 1950) (IMG_5011.jpg ― IMG_5012.jpg)
“Ich habe niemals behauptet, dass Frau Esslen oder gar Herr Heisig Mitglieder der NSDAP waren. Die Gesinnung des Herrn Heisig als antifazist war mir bekannt, aus welchem Grunde ich ihm s. Zt. meine Interessenvertretung anvertraute und ihn von mir aus zu meinem Nachfolger vorschlug. Die Gesinnung der Frau Esslen erkannte ich nur aus ihren Handlungen.
Ihr Rechtsanwalt Dr. Otto H. Bauer war kein Jude, er war Christ, in der Petrikirche getauft worden und war der Verfasser verschiedener antisemitischer Schriftsätze in den Prozessen von 1934-35.
Wenn der eingereichte Spielplan des Waterloo beweisen soll, dass Frau Esslen antinazi oder etwa projüdisch eingestellt war, so ist dies ein grosser Irrtum. Der Spielplan umfasst die Zeit vom 30. Juni bis 25. Juli 1933.
1.) Abgeschlossen wurden diese Filme noch von mir und hatte Frau E.[sslen] wie auch ihr Vertreter überhaupt keinen Einfluss auf die Programmgestaltung.
2.) In den meisten Filmen, die ja bereits vor 1933 hergestellt wurden, waren jüdische Darsteller oder Regisseure tätig.
2.) gab es zu dieser Zeit noch keine nationalsozialistischen Filme, nur einen und der wurde im Waterloo Theater vom 16 – 22. Juni 1933 gespielt. Warum beginnt der Spielplan lt. Anlage erst am 30. Juni und nicht schon am 16. Juni? Man möge dies nachholen.
Soviel ich mich erinnere und ich habe eine sehr gute Erinnerung wurde an diesem Tage, dem 16. Juni auch die Hakenkreuzfahne gehisst, wohl als Zeichen, dass das Theater an diesem Tage reinarisch wurde. Dies Programm war der einzige und ausschliessliche Anlass, wie ich meinem Schriftsatz vom 15.8.49 dargestellt, der zu der Niederlegung meines Geschäftsführerpostens führte.
An dieser Wahrheit werden alle Versuche der Gegenseite, die Schuld mir selbst zuzuschreiben oder meiner finanziellen Verhältnisse aus früheren Jahren 1930/31 wegen, scheitern, denn wenn ich vor der Gründung der Waterloo. Theater G.m.b.H. verschuldet war, und dies war derFall, so beweist dies nur die Schwäche meiner Position in welcher ich mich befand, als ich meinen Anteil zeitweilig verpfänden musste und diese Schwäche hat Frau E.[sslen] auch ausgenutzt.
Dass Frau E.[sslen]aber auch wiederum diese Zeit 1930/31 in ihrer Beweisführung anführt und sich hierauf stützt um sich der Wiedergutmachung zu entziehen, ist ein starkes Stück.
Meine finanziellen Verhältnisse im Jahre 1932 und 1933 waren vollkommen geordnet durch Verträge und Abmachungen sodass der Versuch, die Schwierigkeiten aus den Jahren 1930/31 als Anlass oder Grund für die Niederlegung der Geschäftsführung anzunehmen, nicht der Wahrheit entspricht.
Die Gegner haben auch nicht den leisesten Versuch gemacht, den klaren Tatbestand, niedergelegt in meinem Schriftsatz vom 15.8.1949, zu widerlegen, so dass man diesen Tatbestand als den wahren Tatbestand ansehen kann.
Frau Esslen als Grundeigentümerin hatte mir Anfang 1934 das Betreten des Büros. und des Theaters verboten, andernfalls ich mich desHausfriedensbruches schuldig machen würde.
Ferner hatte sie mir jegliche Zahlung von Gehalt oder Gewinn verweigert, wodurch sie mich zwang, die unerquicklichsten Prozesse zu führen, die zu den bekannten Vergleichen führten.
Wenn Frau E.[sslen] nur ein wenaig prohumano eingestellt gewesen wäre, so hätte sie alles tun müssen, um das Los der Juden in ihrem Unglück zu erleichtern und nicht, wie sie es getan hat, versucht, Vorteile hieraus zu ziehen.
Dann würde sie auch heute wenigstens den Versuch machen das begangene Unrecht wiedergutzumachen und nicht einen Kampf gegen das Wiedergutmachungsgesetz zu führen, den sie bereits seit langem, siehe Schreiben Dr. Stumme aus dem Jahre 1945, vorbereitet hatte.“
[Anmerkung 2023 »Persilschein«: Manfred Hirschel bezieht sich hier auf ein Schriftstück des Rechtsanwaltes Dr. Carl Stumme. Ein Art Persilschein, den dieser Klara Esslen und Heinz Heisigim August 1945 ausgestellt hatte. Die Britische Militärregierung hatte die Absicht gehabt, das Waterloo Kino 1945 zu beschlag-nahmen und einen Treuhänder einzusetzen. Esslen und Heisig besuchten Dr. Carl Stumme und erbaten diesen Persilschein, der von Dr. Carl Stumme zur Abwehr dieser Beschlagnahme durch die Britische Militärregierung ausgestellt wurde.
Als diese Bescheinigung dann von Dr. Juul, dem Anwalt von Clara Esslen und Heinz Heisig, in dem Restitutionsprozeß Waterloo Kino Verwendung fand, erfuhr Dr. Carl Stumme davon und bestand darauf, das dieser Persilschein aus der Prozessakte entfernt werden solle, was dann aber nicht geschah. Eine Abschrift des Persilscheines findet sich am Ende dieses Textes. (Seite 14 + 15 der Wiedergutmachungsakte. J.]
Manfred Hirschel weiter: “M.E.[Mit Einschränkungen] ist es aber gleichgültig, wie Frau E.[sslen] eingestellt ist. Maßgeblich ist, dass ohne den Nationalsozialismus resp. einer solchen Regierung ich niemals aus dem Waterloo, welches ich gebaut hatte, aus-geschieden wäre und noch heute drin wäre und dies ist doch gerade der Sinn des Wiedergutmachungsgesetzes, dass diejenigen wiedereingesetztwerden sollen in ihre Rechte, deren sie durch oder infolge des Nationalsozialismus beraubt worden sind.
Da Frau E.[sslen] kräftig Beihilfe geleistet hat, weil ich ihr unsympathisch war und da es ihr persönlicher Vorteil war, mich herauszubekommen, so sind ihre heutigen Erklärungen entsprechend aufzufassen. Auf die Ausführungen der Gegner zu Seite 7 No. 6, dass die bezahlten Beträge “angemessen“ seien, möchte ich folgende Rechnung aufstellen.
Im Jahre 1921 haben Sass, Streit und ich das Theater gekauft und eine verhältnismässig hohe Summe für das Theater bezahlt. Dann haben wir 1928 das Theater für 530.000,― um-resp. neuerbaut. Es hatte also mindestens einen Wert von 600.000,― .
Da Sass und Streit wegen anderer grosser Bauverpflichtungen austreten wollten [Bau der Schauburg Reeperbahn 1 ― 1926], suchte ich einen Sozius und fand ihn in Herrn Esslen, dem Eigentümer des Hauses.
Derselbe bezahlte für den 50 % Anteil 300.000,― . Nach dem Tode des Herrn Esslen trat Frau E.[sslen]und Kinder an seine Stelle.
Von Anfang an glaubte sich Frau E.[sslen] übervorteilt und benutzte 1932 bei Abschluss des Vergleichs die Gelegenheit meiner finanziellen Schwierigkeiten ― übrigens verursacht durch den Bau des Waterloo ― für sich eine Summe, ich glaube, es waren 150.000,— vorweg zu nehmen und sich aus der Verpfändung bezahlt zu machen.
Selbst wenn der Wert keine 600.000,– sondern nur 300.000,— gewesen wäre, so kann man aus dem Vergleich ersehen, dass ich in keiner Weise angemessen entschädigt wurde.
Hierüber müssten evtl. Zeugen vernommen werden aus Theaterbesitzerkreisen und nicht etwa der Richter Herr Dr. Kreiss und Dr. Stumme.
Dies wiederum hat nur einen Sinn und Zweck, wenn das Gericht anerkennt dass Umstände aus dem Jahre 1931 mit dem Nationalsozialismus, der erst 1933 kam, nicht das mindeste zu tun haben und mich daher nicht veranlassen können eine gesicherte und lohnende Position aufzugeben
Zu III Seite 8. Erstens bin ich nicht abberufen worden, habe auch niemals meinen Posten zur Verfügung gestellt, sondern habe unter Druck mein Amt als Geschäftsführer nieder-gelegt, siehe wiederum mein Schreiben vom 15.8.1949. Zweitens sind alle Anspielungen auf Unehrenhaftigkeit Verleumdungen, die an meiner Person jedoch abprallen.
Ich bin fast 14 Jahre in Brasilien, habe nur grosse Vertrauensstellungen eingenommen und wen es interessiert, kann Auskunft über mich vom Internationalen Auskunftsbüro R.G. Dun & Co. erhalten, auch über meine Firma, die einen internationalen guten Namen hat.
Ich war Jahre lang Vorsitzender des Theaterbesitzerverbandes in Hamburg und rufe als Zeugen alle Theaterbesitzer Hamburgs auf, über meine Person auszusagen.
Was die Gegner über Reichsfilmkammer unter Berufung des Zeugen [Richard] Adam schreiben, dass diese keinen Druck oder Einflussnahme auf Frau E.[sslen] ausgeübt haben und das diese erst in Januar 1936 gegründet wurde, so darf ich wohl daran erinnern, dass die s. Zt. offizielle Politik der Regierung oder deren Instanzen nichts mit der Wirklichkeit zu tun hatten und dass seit dem Boykott April 1933 ein direkter und indirekter Druck von der Partei, die ja bereits existierte ausgeübt wurde, das alle Juden aus den Theatern Kinos und Presse verschwanden.
Ein weiterer Beweis dieses Drucks ist der Verkauf unseres Theaters am Nobistor. Dieses, eines der besten Volkstheater Hamburgs auf der Reeperbahn war 23 Jahre im Besitz meiner Mutter und waren mein Bruder und ich ebenfalls daran beteiligt, mussten wir bis zum 1. November 1933 verkauft haben, ohne es zu müssen oder waren meine persönlichen Umstände aus den Jahren 1930-31 auch daran Schuld?
Wir verkauften dies Theater an Frau Erna Vogt am 18. Oktober 1933 mit Genehmigung der nationalsoz. Verbandsorganisation, Reichsfilmkammer oder wie sie sich z. Zt. genannt hat. Übrigens ist in dem Frau Esslen vor Gericht abgeschlossenen Vergleich auch schon von der Reichsfilmkammer die Rede, die erst 1936 in Funktion trat?
[Vergleich vom – (Anmerkung handschriftlich am Rand) vom 13. Mai 1935].
Ehemann der Frau Erna Vogt Herr Oscar Vogt wird sicherlich gerne bestätigen, dass wir das Theater gezwungenermassen im Oktober 1933 an ihn resp. seine Ehefrau abtraten. Gegen ihn haben wir keine Ansprüche im Wiedergutmachungsverfahren gestellt, da erstens das Theater nicht mehr existiert (Ausgebombt) zweitens das Ehepaar niemals versucht hatte, aus unserem Unglück Sondervorteile zu ziehen und sich stets einwandfrei und korrekt benommen haben, trotzdem der gezahlte Preis weit unter Wert war.
Wenn das Theater noch existieren würde, und wenn wir Ansprüche in gestellt hätten, so bin ich überzeugt, dass wir uns in kurzer Zeit aussergerichtlich verständigt hätten, genau so bin ich überzeugt, dass wenn ich meinen Anteil am Waterloo frei hätte verkaufen können an einen Herrn, ich heute nicht nötig hätte, lange Prozesse zu führen.
Das Gericht bitte ich feststellen zu wollen, dass meine Angaben, die nicht widerlegt wurden, als den Tatsachen entsprechend anzusehen sind und meine Ansprüche daher grundsätzlich zu bejahen sind.
Ich habe schon in früheren Ausführungen dargelegt, dass es nicht glaubhaft wäre, Verträge von sich aus aufzugeben, die einem Existenz und lohnende Position geben, wenn man nicht dazu gezwungen wird, durch äußere Umstände. Diese äußeren Umstände war das Programm des Waterloo Theaters.―――― vom 16. bis 22. Juni 1933 ―――
gez. Manfred Hirschel
(Seite 72 und 73 der Akte)
Der Persilschein
Ausgestellt von Dr. Carl Stumme vom 30. August 1945 für die Britische Militärregierung. (Seite 14 und 15 der Akte ) (IMG_4931.jpg ― IMG_4932)
Firma Waterloo-Theater
Frau Esslen und Herrn Heisig.
Hamburg 36, Dammtorstrasse.
Hamburg, d. 30. August 1945
Ich bestätige Ihnen hierdurch, dass das Waterloo-Theater keineswegs im Wege einer sogenannten Arisierung in den Besitz von Frau Esslen gekommen ist. [Falschinformation]
Vielmehr waren der inzwischen verstorbene Herr Esslen und Frau Esslen bereits im Jahre 1928 Kommanditisten der Norddeutschen Film-Theater Kommanditgesellschaft gewesen, der das Waterloo-Theater gehörte.
Im Jahre 1928 hatte Frau Esslen RM. 500.000,– hineingegeben, womit der Umbau des Waterloo-Theaters finanziert worden ist. [Falschinformation]
Frau Esslen hat dann im Jahre 1931, nachdem ihr Ehemann verstorben war, als Grundeigentümer des Hauses Dammtorstrasse 14, in der sich das Waterloo-Theater be-findet, eine Räumungsklage gegen die Norddeutsche Film-Theater Kommanditgesell-schaft angestrengt, weil diese seit langem mit Miete in Rückstand gekommen war.
[50 % Falschinformation― Sie war durch ihre Erbschaft 50 % Teilhaberin dieser KG geworden. Sie hatte also Klage gegen eine Firma erhoben, die ihr zur Hälfte selbst gehörte, mit der durchsichtigen Absicht, diese komplett zu übernehmen, bzw. das Kino komplett zu übernehmen]
Die Film-Theater Kommanditgesellschaft stellte dann ihre Zahlungen ein. In der Folgezeit hat Frau Esslen eine neue Gesellschaft, die Waterloo-Theater G.m.b.H. gegründet, die am 4. Januar 1932 begann.
[Falschinformation: Die GmbH war keineswegs eine Neugründung. Es handelte sich um einen wertlosen GmbH Mantel, mit dem ihr verstorbener Gatte Karl Friedrich Esslen einen Weinhandel in Mühlenbeck bei Berlin betrieben hatte. Das Stammkapital dieser GmbH RM 20.000,– war bereits eingezahlt und den 50 % Anteil dieser Firma verkaufte Klara Esslen mit Hilfe des Rechtsanwaltes Dr. Otto Herbert Bauer für RM 10.000,– an Manfred Hirschel. Dr. Otto Herbert Bauer wurde, neben Manfred Hirschel, zum zweiten Geschäftsführer dieser GmbH ernannt. Beide Geschäftsführer waren nur gemeinsam vertretungsberechtigt. Ohne Zustimmung von Dr. Otto Herbert Bauer war keine Entscheidung möglich]
An dieser Gesellschaft war Herr Hirschel formell mit einem Anteil beteiligt, sein Anteil mit Gewinnbeteiligung war aber an Frau Esslen verpfändet wegen der sehr grossen Schuldverpflichtungen des Herrn Hirschel gegenüber der Frau Esslen. Herr Hirschel wurde Mitgeschäftsführer neben Frau Esslen bis 1933.
[Falschinformation: Manfred Hirschel war nicht “formell“ sondern mit 50 % an dieser GmbH beteiligt. Nach Umbenennung und Verlagerung waren die ersten Geschäftsführer Dr. Otto Herbert Bauer und Manfred Hirschel. Nach dem Rücktritt von Otto Herbert Bauer ernannte sich Clara Hirschel zu Geschäftsführerin (Wohnsitz: Berlin Charlottenburg).]
Da sich gewisse Unzuträglichkeiten ergaben, gab Herr Hirschel die Kassenführung und die Erledigung aller finanzieller Angelegenheiten an den jüdischen Rechtsanwalt, Herrn Dr. Bauer, ab.
[Falschinformation. Der jüdische Rechtsanwalt war schon vor längerer Zeit zum Christentum konvertiert und wird hier in seinem “Judensein“ instrumentalisiert.]
Etwa im Mai 1934 schied dann Herr Hirschel auch formell als Geschäftsführer aus und an seine Stelle wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Bauer Geschäftsführer. Ferner gab er seine Anteile an Frau Esslen ab auf Grund eines vor dem Landgericht abgeschlossenen Vergleichs, wobei Herrn Hirschel seine Anteile entsprechend bezahlt wurden.
[Falschinformation. Die Nazis hatten sich weder daran gestört, das Bauer zum Christentum konvertiert war, noch daran, das er im ersten Weltkrieg als Freiwilliger Soldat an der Front gekämpft hatte. Sie haben ihn ins KZ Fuhlsbüttel gebracht und später in Mauthausen ermordet. Er konnte sich also 1945 nicht mehr gegen eine Instrumentalisierung durch Esslen und Heisig wehren. Und bezahlt wurde nichts.]
Meiner Erinnerung nach hat die Reichsfilmkammer nicht das Ausscheiden des Herrn Hirschel begehrt. Dass hier keine Arisierung vorlag, ergibt sich im übrigen schon daraus, dass, wie bemerkt, an die Stelle des Herrn Hirschel der jüdische Rechtsanwalt, Herr Dr. Bauer, Geschäftsführer wurde.
[Falschinformation. Herr Dr. Bauer war bei Umbenennung und Verlagerung der Firma von Mühlenbeck nach Hamburg behilflich und zum zweiten Geschäftsführer ernannt worden. Karl Friedrich Esslen starb am 16. Juli 1930. Zu seinem Nachfolger als Geschäftsführer wurde am 10. Februar 1931 der Rechtsanwalt Otto Herbert Bauer aus Hamburg im Handelsregister Berlin eingetragen. Dieses Amt übt Bauer bis 10. Januar 1932 aus. In seiner Amtszeit wird die GmbH umbenannt und ihr Sitz von Berlin Mühlenbeck nach Hamburg verlegt. Seine Nachfolgerin wird Clara Esslen, Berlin Charlottenburg.]
Hochachtungsvoll
Stumme
(Seite 14 + 15 der Akte ) (IMG_4931.jpg+ IMG_4232)
[Anmerkung 2023: An diesem »Persilschein« ist so gut wie alles falsch. Kein Wunder, das Dr. Carl Stumme, als er von dem Rechtsanwalt Dr. Hans Juul (Anwalt von Klara Esslen und Heinz Heisig) darüber informiert wurde, dass dieser Persilschein, der auf Begehren von Esslen und Heisig für die Britische Militärregierung erstellt wurde, im Wiedergutmachungsverfahren als Beweismittel verwendet wurde, alles versucht hat, um dieses Schreiben als nicht gegeben zurück zu bekommen. Aber in der Akte hat es die Jahre überdauert uand zeigt uns auf, wie hier − mit allen Mitteln − versucht wurde, das Kino zu behalten. Und Esslen und Heisig sind damit durchgekommen.
Für Heisig hat sich das loyale Verhalten gegenüber der Frau Esslen nicht ausgezahlt. Das hatte Heisig spätestens gemerkt, als er aus der Zeitung erfahren hatte, dass “sein“ Waterloo Theater in dem er sich jahrelang »Direktor« nennen durfte von Klara Esslen an die Firma MGM verkauft worden war. Keine neue Erfahrung für einen »loyalen« Mitarbeiter.
(Zeichen 31.972) Falschheiten: Vorname Fritz! Abschrift: David Stewart Hull, Berkely USA, veröffentlicht in der Zeitschrift »Film« Heft 3 im August / »September 1963. Herausgegeben von Hans Dieter Roos und Werner Schwier. Es handelt sich dabei um eine Übersetzung des Artikels, der vom Autor David Stewart Hull (auch David Stuart Hull) durchgesehen und von der Redaktion der Zeitschrift »Film« gekürzt wurde. Der Aufsatz ist zuerst in der Zeitschrift „Film Quarterly“ im Sommer 1961 abgedruckt worden.„Abschrift eines Textes von David Stewart Hull (1961)“ weiterlesen
Es wäre komisch, wenn es nicht so ernst wäre: Im März 1938 beantragt die enteignete Hamburger Kinobesitzerin Rosa Hirschel (»Neues Reichstheater« im Neuen Steinweg 70/71 enteignet (arisiert) 1934 und des »Theater am Nobistor«, Reeperbahn 161) bei dem »Polizeipräsident in Hamburg« ein polizeiliches Führungszeugnis. „Führungszeugnis 1938 für die Kinobesitzerin Rosa Hirschel“ weiterlesen
Ilse Kramp und Hans Wilhelm Kubaschewski: Wikipedia schreibt: (16. November 2020) Ilse Kramp: Die Tochter eines Postbeamten und einer Begleitmusikerin für Stummfilme besuchte das Schiller-Lyzeum und die höhere Handelsschule in Berlin. Sie wurde 1931 Stenotypistin beim Siegel-Monopol-Filmverleih und brachte es bis zur Disponentin. Später wurde sie Teilhaberin eines Berliner Kinos und schloss 1938 die Ehe mit dem Filmkaufmann und UFA Filialleiter Hans Wilhelm Kubaschewski. Ab 1945 lebte sie in München und übernahm mit Partner Luggi Waldleitner die Kurlichtspiele in Oberstorf. 1949 gründete sie mit einem Bankkredit von 30.000 Mark zusammen mit Waldleitner in München die Gloria-Film GmbH und die Gloria-Film GmbH & Co. Filmverleih KG.
Während der Zeit des deutschen Kinowunders dominierte ihre Firma in Deutschland weitgehend das Verleihgeschäft, erst in den sechziger Jahren wurde sie von der Constantin Film überholt. Ilse Kubaschewski war zeitweilig alleinige Deutschland-Vertreterin der Republic Pictures International und von 1953 bis 1962 auch Inhaberin der Produktionsfirma KG DIVINA-FILM GmbH & Co. (ursprünglich Diana-Film) mit dem Divina-Studio Baldham. Sie erbaute den Gloria-Filmpalast in München, der am 28. August 1956 eröffnet wurde. „Kubas“ Gloria-Bälle waren in den 50er und 60er Jahren in München ein wichtiges gesellschaftliches Ereignis.
Was den Inhalt der Filme betraf, bevorzugte Ilse Kubaschewski lange Zeit Heimatfilme wie Schwarzwaldmädel und Grün ist die Heide oder zu Herzen gehende Lebensschicksale wie Die Trapp-Familie. Sympathische Hauptfiguren, viel Musik und ein Happy End hielt sie, wie sie einer Illustrierten erklärte, für unentbehrlich. Die Wende des Publikumsgeschmacks in den sechziger Jahren zu mehr Sex und Gewalt sowie das Aufkommen des Neuen Deutschen Films entsprachen nicht ihren Vorstellungen. 1974 verkaufte sie den Mehrheitsanteil des Filmverleihs an Barny Bernard und betrieb nur noch den Gloria-Filmpalast. In den 80er Jahren zog sie sich an den Starnberger See zurück. Im Jahr 1994 errichtete sie die Ilse Kubaschewski Stiftung, die zum einen in Not geratene Künstler unterstützt und sich zum anderen um eine humane Pflege im Alter bemüht. Ihre Grabstätte befindet sich auf dem Münchner Waldfriedhof.“
Hans Wilhelm Kubaschewski „1945 wurde Hans Wilhelm Kubaschewski in München Berater der Amerikanischen Militärregierung. US Sergeant Walter Klinger (1912–2003) nahm ihn in den Amerikanischen Film Verleih auf, der später in Allgemeiner Filmverleih unbenannt wurde. Dadurch konnte er unter anderem die Alliierten davon überzeugen, seiner Frau, die eine der ersten Verleiher-Lizenzen nach dem Krieg bekam, die Verleihrechte an 11 UFA-Erfolgsfilmen aus der NS-Zeit (vor allem mit Zarah Leander und Marika Rökk) zu überlassen, die selbst nach dem Krieg noch mehr einspielten als amerikanische oder französische Neuimporte. Von 1950 bis 1959 war Kubaschewski Direktor von Warner Bros in Deutschland.
In dieser Eigenschaft war er unter anderem verantwortlich für die deutsche Synchronisation des Filmes Casablanca, der in einer gekürzten Version 1952 in die deutschen Kinos gelangte. In dieser Fassung ist der Major Strasser herausgeschnitten und aus dem Widerstandskämpfer ist ein Strahlenforscher geworden. Erst einige Jahre später gibt es eine vollständige deutsche Synchronisation. 1959 wechselte er als Vorstandsmitglied zur Bavaria Filmgesellschaft, wo er zeitweilig alleiniger Vorstand war. Kubaschewski litt durch eine Erkrankung an einer Sprachlähmung und starb im Alter von 54 Jahren. Beigesetzt wurde er am Münchner Waldfriedhof.“
Hinweise zu einem Leserbrief von dem Filmkritiker Kurt Joachim Fischer an die Neue Zeitung (München). Die Neue Zeitung wurde von der Amerikanischen Militärregierung lizensiert und erschien später als Süddeutsche Zeitung. Der Filmkritiker Kurt Joachim Fischer hatte in einer Vorführung die deutsche Synchronfassung von ‚Casablanca‘ von Michael Curtiz gesehen und sich darüber gewundert, warum der Film um 25 Minuten gekürzt wurde. Er schrieb daraufhin einen Brief an den Filmverleih ‚Warner Bros‘ in Frankfurt und hatte nachgefragt, warum der Film gekürzt wurde. Die Firma Warner Bros ließ über ihren Geschäftsführer (Hans Wilhelm Kubaschewski) mitteilen, welche Beweggründe die Firma Warner Bros dafür gehabt hatte. Kurt Joachim Fischer war über die Antwort des Verleihs so empört, dass er einen Leserbrief an die Neue Zeitung (Vorgänger der Süddeutschen Zeitung) geschickt hat, in dem er aus der Antwort des Verleihs zitiert hat.
Das Zitat ist es wert, hier noch einmal präsentiert zu werden: „. . . Ich erhielt von (Warner Bros) folgende Antwort:
„Der Film ‚Casablanca‘ wurde im Jahre 1942 gedreht, und da er in seiner Originalfassung nicht mehr zeitgemäß und nicht zur Vorführung in Deutschland geeignet war, haben wir bei der Synchronisation des Filmes verschiedene Schnitte bzw. Änderungen vorgenommen, bevor der Film der Freiwilligen Selbstkontrolle vorgelegt wurde. Da ‚Casablanca‘ zu einem der eindrucksvollsten Bergmann Filme gehört, wollten wir diesen Film dem deutschen Publikum nicht vorenthalten und haben uns deshalb zu dieser deutschen Neufassung entschlossen“. Warner Bros. (Hans Wilhelm Kubaschewski)
(PS: Der Leserbrief von Kurt Joachim Fischer unter der Überschrift „Conrad Veidt wurde herausgeschnitten“ erschien in der Wochenendausgabe vom 24/25. Januar 1953, auf Seite 5 in der Rubrik „Briefe an die Redaktion“.
Nachtrag Fundstück Hans Wilhelm Kubaschewski:
Auf Seite 46 des Buches von Klaus Kreimeier (Kino und Filmindustrie in der BRD – Ideologie und Klassenwirklichkeit nach 1945, erschienen 1973 im Scriptor Taschenbuchverlag) steht:“Erstaunliche Karrieren zeichneten sich ab. Zu den Vertrauten der amerikanischen Militärbehörden gehörte Hans W. Kubaschewski, der schon vor dem Kriege mit Filmverleihern der USA verbunden war. Dann hatte er den Posten des Berliner Filialleiters der faschistischen Deutschen Film-Vertriebs-GmbH bekleidet, die zur UFA gehörte. Zusammen mit einem gewissen Walter Klinger aus Hollywood verlieh Kubaschewski nach 1945 die ersten Filme, vor allem Reprisen aus der Produktion vergangener Jahre. Der erzielte Gewinn ging in die Millionen. Kubaschewski war klug genug, sich nicht selber einen Filmverleih aufzubauen. Das tat seine Frau. Er, mit seinen guten Verbindungen zu den Amerikanern, knüpfte die Beziehungen und gab die richtigen Tips. Später wurde er der Verantwortliche des Warner-Brothers-Verleih und dann, von 1959 bis zu seinem Tode, Direktor der Bavaria in München. Ilse Kubaschewskis Gloria Verleih entwickelte sich zu einem der größten Verleihfirmen in Westdeutschland. Die Spezialität dieser Firma waren viele Jahre hindurch minderwertige Heimatfilme” (17).
Wer unter der Nummer 17 des ersten Kapitels nachsieht, um herauszufinden, wer diese Sätze wo geschrieben hat, wird vom Autor Klaus Kreimeier in die Irre geführt. Dort verzeichnet unter Nummer 17: “Statistik bei Pleyer a.a.O. S. 26.f. (Peter Pleyer, Deutscher Nachkriegsfilm 1946 – 1948, Münster 1965) “Nun befindet sich das Buch von Peter Pleyer nicht in jedem Deutschen Haushalt. Aber in meinem. Und damit kommt an den Tag, warum mein ehemaliger Dozent an der dffb leider die Quelle vergessen hat und wer diese Sätze in Wahrheit geschrieben hat. Peter Pleyer war es jedenfalls nicht. Aber ich kann Klaus Kreimeier helfen. (Von Meyer zu Kreimeier): Die Sätze stehen in dem Buch von Horst Knietzsch “Film gestern und heute“ und es ist erschienen im Urania Verlag in Berlin. Es ist die 3. Auflage vom 31. August 1967, die mir zur Verfügung steht. Immerhin mit einer Gesamtauflage von 65 Tausend Stück. Doch im falschen Berlin erschienen und damit unzitierbar für einen, der Dozent an der Deutschen Film- und Fernsehakademie in Berlin bleiben will.
Ein gewisses Verständnis kann ich entwickeln, nachdem ich den Vortext von Horst Knietzsch zur Einleitung des Kapitels: “XVI Der westdeutsche Film zwischen Kunst und Kasse“ gelesen hatte. Dort steht- Zitat: “Im Gegensatz zur Filmindustrie in der Deutschen Demokratischen Republik, die in die Hände des Volkes gelegt wurde, nahm die westdeutsche Filmwirtschaft erneut Kurs auf eine kapitalistische Entwicklung und stellte sich im wesentlichen in den Dienst der herrschenden bürgerlichen Klasse.“ (Horst Knietzsch)-. Wie einfach doch die Welt sein kann. Und das kann ich mir, als einfacher Mensch, auch richtig gut vorstellen wie die Filmindustrie in der DDR in die „Hände des Volkes gelegt wurde“.
Dennoch zieht Klaus Kreimeier seine Schlüsse: “Die Biographie (von llse Kubaschewski, geb. Kramp), veranschaulicht die Komplizenschaft zwischen Imperialismus und nationaler Bourgeoisie im Bereich der Kulturindustrie – auch die strategische Rolle, die besonders reaktionäre, ehemals dem NS-Staat ergebene Kapitalisten im Zuge der Kolonialisierung der deutschen Märkte durch die US-Monopole übernehmen, und schließlich das Pfründensystem, das ihre Lakaiendienste belohnt. Die alliierte Verfügung, das gesamte reichseigene Filmvermögen – und damit auch die faschistische UFA – aufzulösen, wird von den deutschen Behörden formal befolgt und faktisch hintertrieben.” Kreimeier hat alles richtig gemacht. Nur der Urheber des zitierten Textes ist ihm aus Versehen weggerutscht.
Literatur:Erich Scheibmayr: Letzte Heimat: Persönlichkeiten in Münchner Friedhöfen 1784-1984, Scheibmayr, München 1989, Wolfgang Becker: Film und Herrschaft. Zur politischen Ökonomie des NS-Filmes, Band 1, Verlag Volker Spiess, Berlin 1973. Jürgen Spiker: Film und Kapital, Verlag Volker Spiess Berlin. Hans Helmut Prinzler, CHRONIK DES DEUTSCHEN FILMS 1895 – 1994, Verlag J. B. Metzler, Stuttgart Weimar 1995. Klaus Kreimeier, Kino und Filmindustrie in der BRD, Scriptor Verlag 1973, Horst Knietzsch, FILM gestern und heute, Urania Verlag Berlin (Ost), 3. Auflage (Seite 264), Klaus Kreimeier, Die UFA Story Geschichte eines Filmkonzerns, Carl Hanser Verlag 1992, Aljean Harmetz, Verhaften Sie die üblichen Verdächtigen, Wie Casablanca gemacht wurde. Berlin Verlag 2001. Peter Pleyer, DEUTSCHER NACHKRIEGSFILM 1946 -1948, Verlag C. J. Fahle, Münster 1065, Online Archive of California: Klinger, Walter A. Papers. Ilse Kubaschewski: Det greift ans Herz. In: DER SPIEGEL 4/1957. Jennifer M. Kapczynski, Michael David Richardson (Hrsg.): A New History of German Cinema. Boydell & Brewer, 2012 (S. 329) Tim Bergfelder: International Adventures: German Popular Cinema and European Coproductions in the 1960s. Berghahn Books, 2005 (S. 75) Hans W. Kubaschewski. In: DER SPIEGEL 19/1959. Hans Wilhelm Kubaschewski In: DER SPIEGEL 50/1961.Spiegel: Ilse Kubaschewski. Hamburg April 1957, S. 38–44.
Auftraggeber für die Casablanca Fälschung, die 1952 in den deutschen Verleih kam, ist die Firma Warner Brothers. Ihr deutscher “Generaldirektor“, wie er sich nennen liess, war Hans Wilhelm Kubaschewski (1907 – 1961). Er war seit 1938 mit Ilse Kubaschewski. geb. Kramp verheiratet. Über seine Motive, diese deutsche Fassung von Casablanca herzustellen zu lassen und zu verbreiten, können wir heute nur spekulieren. Es hat ihn zu Lebzeiten keiner gefragt. Jedenfalls hat Hans Wilhelm Kubaschewski bis Kriegsende, der an hoher Position bei Goebbels UFA beschäftigt war, seine Geschäftspost mit Heil Hitler unterzeichnet. Dazu ein Zitat: “Zu den Vertrauten der amerikanischen Militärbehörden gehörte Hans W. (Wilhelm) Kubaschewski, der schon vor dem Kriege mit Filmverleihern der USA verbunden war. Dann hatte er den Posten des Berliner Filialleiters der faschistischen Deutschen Film-Vertriebs-GmbH bekleidet, die zur UFA gehörte. Zusammen mit einem gewissen Walter Klinger aus Hollywood verlieh Kubaschewski nach 1945 die ersten Filme, vor allem Reprisen aus der Produktion vergangener Jahre. Der erzielte Gewinn ging in die Millionen. Kubaschewski war klug genug, sich nicht selber einen Filmverleih aufzubauen. Das tat seine Frau. Er mit den guten Verbindungen zu den Amerikanern, knüpfte die Beziehungen und gab die richtigen Tips. Später wurde er der Verantwortliche des Warner-Brothers-Verleih und dann, von 1959 bis zu seinem Tode, Direktor der Bavaria in München. Ilse Kubaschewskis Gloria-Verleih entwickelte sich zu einer der größten Verleihfirmen in Westdeutschland. Die Spezialität dieser Firma waren viele Jahre hindurch minderwertige Heimatfilme“. (Seite 264 in Horst Knietzsch, Film-gestern und heute, Urania Verlag Berlin (Ost), 3. Auflage vom 31.08. 1967)
Das hätte (wenn die Sache richtig gelaufen wäre), alles schon in dem Buch von Peter Pleyer, Deutscher Nachkriegsfilm 1946-1948 (erschienen in Münster 1965) stehen können. Tat es aber nicht. Die Mauer zwischen Ost und West hat offensichtlich auch bei den westdeutschen Filmhistorikern zu einem Brett vor dem Kopf geführt und so wurde Horst Knietzsch, Film – Gestern und heute, Berlin (DDR) 1967, (S. 264) nur von Dr. Klaus Kreimeier, Kino und Filmindustrie in der BRD, Scriptor Verlag, Kronberg Ts, 1973 zitiert und das auch nur einmal und auch nur, ohne den Autor zu nennen. In dem Ufa Buch von Klaus Kreimeier (erschienen im Carl Hanser Verlag) fehlt das entsprechende Zitat. In der westdeutschen Filmliteratur finden sich ebenfalls Hinweise auf Hans Kubaschewski und seine zweite Karriere in der BRD.
Allerdings nur in einer Fußnote (sehr klein gedruckt) in dem Buch von Georg Roeber und Gerhard Jacobi, Handbuch der filmwirtschaftlichen Medienbereiche“, Verlag Dokumentation, Pullach bei München 1973. (Gedruckt mit Unterstützung des Bundesministerums des Innern) und zwar auf: Seite 11, Fußnote 168: “Die ursprüngliche Bezeichnung war „Amerikanischer Filmverleih“. Der amerikanische Leiter war Sgt. Klinger (früher Wien); ihm stand Hans Kubaschewski Bezirksvertreter der Deutschen Filmvertriebsgesellschaft in Berlin) als Deutscher zur Seite. Kubaschewski wurde später Deutschland-Chef des Warner Brothers-Filmverleih und war anschließend Geschäftsführer der reprivatisierten Bavaria Filmkunst.“Seite 111: Fußnoten “Im 2. Abschnitt: “Das Besatzungsregime”(1973!!)“b) Verleih: Um den im Lizensierungsverfahren fallweise wieder geöffneten Filmtheatern Filme zuzuführen (167), wurde bei Information Control Division auf dem Bavaria-Gelände eine eigene Verleihorganisation unter der Bezeichnung ”Allgemeiner Filmverleih” (AFI) (168) gegründet. Über die nach Abzug der Vertriebsausgaben verbliebenen Auswertungserlöse verfügte OMGUS Berlin (Anmerkung 170).“Die Auszahlung der Produzentenanteile an die Hersteller solcher Filme blieb einem späterern Zeitpunkt überlassen.“ (Anmerkung 171). Warum die Autoren Dr.Georg Roeber und Gerhard Jacobi diese wichtige Information in den Fußnoten verstecken und die Militärregierung 1973 als „Besatzungsregime“ bezeichnen, hat viel mit ihrer eigenen Biografie zu tun.
Biografie: Sergeant Walter Klinger geb. 12. Mai 1912 in Wien, geflüchtet in die USA, Vater: Adolf Klinger, Mutter: Julias Bellak Klinger 1929 bei Warner Broth später bei Metro Goldwyn Mayer Wien/Berlin. Später in Wien (?) in der Werbeabteilung von Warner. Am 22. September 1935 Heirat mit Hertha Bley Wien. (Im März 1938 marschiert die Deutsche Reichswehr in Österreich ein , sie nennen es Anschluss). Ehepaar Klinger flieht im Juni 1938 in die USA. 1941 Einbürgerung. Kam 1945 als Sergeant der US Army zurück nach Deutschland. Filmoffizier. Zusammenarbeit mit Hans Wilhelm Kubaschewski, den er vor 1933 in Deutschland kennengelernt hatte. Gründung des “Amerikanischer Filmverleih“ (später Allgemeiner Filmverleih genannt: Gestorben am 15. März 2003 Camarillo/California. Die beigefügte PDF Biografie hat er selbst geschrieben und ins Internet gestellt. Seine Zeit in Deutschland nach dem Krieg beschreibt er nur unvollständig.
(Zeichen 2.733)
Abschrift aus der „Die Neue Zeitung“ 7. Januar 1953 (Nr. 5. auf Seite 5) „Briefe an die ‚Redaktion“ Die Synchronisation war minderwertig Ihre Kritik des Filmes »Casablanca« ( Ingrid Bergman, Bogart) bedeutete eine schlechte Note für die Künstler, die diesen Film schufen. Dies ist ― von ihnen sicher ungewollt ― eine Ungerechtigkeit, weil nämlich der Originalfilm von dem in Deutschland gezeigten Streifen erheblich abweicht und fast in jeder Hinsicht gut ist. Bezüglich der deutschen Fassung gehe ich mit ihrer Kritik in weitem Ausmaß einig, man müßte jedoch nicht den Film sondern die Synchronisation „verreißen“. Ganz offensichtlich haben die Synchronisatoren Angst gehabt, die ursprüngliche Fassung zu bringen. Da nämlich dieser Film eine ausgesprochen propagandistische Tendenz aufweist und wahrscheinlich noch vor dem Kriegsende gedreht wurde, kann man über seine Eignung für den deutschen Markt sehr geteilter Meinung sein. Gerade die Szenen, welche dem Film den berühmten roten Faden geben, sind herausgeschnitten, was übriggeblieben ist, ist tatsächlich nicht einmal ein Torso, sonder eine Verballhornung und ein Mißbrauch großen Namen und angesehener Künstler.Sicherlich ist der Film heute in seiner ursprünglichen Form überaltert, wahrscheinlich sogar deplaciert. Er bot aber seinerzeit ein gutes Beispiel unaufdringlicher Propaganda gegen einen Feind der Menschheit ― den Terror. Man müßte also eigentlich den Kritikern neben der synchronisierten die Originalfassung zeigen. Dr. Helmut Daum Freiburg
»Die Neue Zeitung« vom 24./25. Januar 1953, Seite 5 Briefe an die Redaktion Conrad Veidt wurde herausgeschnitten Zu dem Leserbrief „Die Synchronisation war minderwertig“ (Nr. 5) möchte ich darauf hinweisen, daß es ohne weiteres möglich gewesen wäre, den Bergman-Bogart-Film in seiner ursprünglichen Form auch in Deutschland zu bringen.. Die deutsche Fassung weist sehr starke Striche auf. So ist beispielsweise die Rolle des Conrad Veidt, der einen deutschen Offizier spielt, völlig herausgeschnitten und dem Film auf diese Weise vollkommen das dramaturgische Salz genommen worden. Ich habe, als ich die deutsche Fassung sah, an die Verleihfirma geschrieben und gefragt, warum dies geschehen sei. Ich erhielt von ihr folgende Antwort: “ . . . Der Film »Casablanca« wurde im Jahre 1942 gedreht, und da er in seiner Originalfassung nicht mehr zeitgemäß und nicht zur Vorführung in Deutschland geeignet war, haben wie bei der Synchronisation des Filmes verschiedene Schnitte vorgenommen, bevor der Film der Freiwilligen Selbstkontrolle vorgelegt wurde. Da »Casablanca« zu einem der eindrucksvollsten Bergman-Filme gehört, wollten wie diesen Film dem deutschen Publikum nicht vorenthalten und haben uns deshalb zu dieser deutschen Neufassung entschlossen.“ Die Haltung der Verleihfirma in Ehren ― aber unter diesem Umständen sollte sie lieber auf die Vorführung des Filmes verzichten. Ich glaube, es ist kein guter Dienst am deutschen Filmpublikum, wenn man es in dieser Weise unterschätzt.“ Dr. Kurt Joachim Fischer, Heidelberg. Die beiden Briefe aus »Die Neue Zeitung« verdanken wir dem Altarchiv des Deutschen Bundestages aus Bonn. Herbert Fleischhauer hat sie gefunden.