Apropos Sondergericht

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PDF AbschriftSondergericht WürzburgZeichen14.089

14.089SG. 81/44 Abschrift:

Im Namen des Deutschen Volkes!

Das Sondergericht Würzburg hat in dem Strafverfahren gegen: S.xxxxxxxxx Gertrud, Kontoristin in Würzburg, zur Zeit in Untersuchungshaft, wegen Beihilfe zur Fahnenflucht, in der öffentlichen Sitzung vom 9. Juni 1944, wobei zugegen waren: Landgerichtsdirektor Dr. Förtsch als Vorsitzer, Landgerichtsräte Freihalter und Schlee als Beisitzer, Amtsgerichtsrat Dr. Kuhn als Vertreter der Anklagebehörde, für Recht erkannt: I. S.xxxxxxxxx Gertrud Franziska, geb. 9. 10. 1923 in Würzburg, verh. Kontoristin, zur Zeit in Untersuchungshaft, hat ihren Ehemann Robert S.xxxxxxxxx, im November 1943 bei der Fahnenflucht unterstützt. Sie wird hiewegen zur Gefängnisstrafe von 9 Monaten und zu den Kosten verurteilt. II. Auf die Strafe werden 6 Tage Untersuchungshaft angerechnet.

Gründe:

Die Angeklagte schloss am 3. 6. 1943 in Würzburg mit dem damaligen Unteroffizier Robert S.xxxxxxxx die Ehe. S.xxxxxxxxx war Berufssoldat. Der Vater der Angeklagten war gegen diese Heirat, während sie von der Mutter zunächst begrüsst wurde. Nach der Eheschließung aber änderte auch die Mutter ihre Gesinnung und verhielt sich ablehnend gegen ihren Schwiegersohn. Die ehelichen Verhältnisse der Eltern bzw. Schwiegereltern sind nicht harmonisch. Die Angeklagte liebte ihren Mann tief und innig. Sie litt unter den zerrütteten Familienverhältnissen ihrer Eltern schwer und schloss sich deshalb immer mehr an ihren Mann an.

Dieser stand zu Zeitpunkt der Eheschliessung in Frankreich im Einsatz. Er kam dort ins Lazarett nach Paris und von hier zu seinem Ers. Truppenteil, der Kraftfahrer Ers. und Ausbildungsabteilung Euskirchen. Die Fahrt dorthin führte über Würzburg. Hier unterbrach er sie eigenmächtig und verblieb 8 Tage bei der Angeklagten. Um nicht entdeckt zu werden, fälschte er das Ankunftsdatum um 8 Tage. In Euskirchen erkrankte er abermals und bekam einen Genesungsurlaub nach Tirol. Dorthin begleitete ihn die Angeklagte. Am Ende dieses Urlaubs erkrankte er wiederum und kam für 14 Tage ins Lazarett nach Würzburg und anschliessend zum Ersatztruppenteil telegrafierte nach Euskirchen.

Vom 6.10. – 21.10.1943 erhielt er Erholungsurlaub nach Würzburg. Am 21. 10. befand er sich bereits auf der Fahrt zu seinen Ersatztruppenteil nach Euskirchen. In Köln entschloss er sich jedoch wieder nach Würzburg zurückzufahren. Er fälschte im Soldbuch und Urlaubsschein das Datum “21.10“ in “27.10.“ um und fuhr nach Würzburg zurück. Dem Ersatztruppenteil telegrafierte er am 24.20., er sei krank geworden und ins Lazarett nach Würzburg gekommen. Tatsächlich ging er dort aber erst am 25.10.1943 ins Lazarett. Am Sonntag, den 7.11.1943 besuchte ihn die Angeklagte gemeinsam mit ihrem Vater. Er kam ihr sehr nervös und verstört vor. Die Ursache hierfür erblickte sie zunächst in der Anwesenheit ihres Vaters.

Als dieser jedoch gegangen war, erklärte ihr ihr Mann: “Nun kommen wir zur ernsten Teil“. Er erzählte ihr dann, das man ihm am 5.11. sein Soldbuch abverlangt habe, er hätte eine hohe Zuchthausstrafe von 20 Jahren zu erwarten, ihm bliebe nur noch die Flucht oder Zuchthaus. Die Angeklagte erschrak furchtbar und drängte ihn doch zu sagen, warum er denn diese hohe Strafe erhalte. Er wich der Beantwortung dieser Frage aus und erklärte ihr, wenn sie mitginge, würde er sich erschiessen. Der Schreck und die Aufregung der Angeklagten steigerte sich immer mehr. Sie redete ihm zu, dass er doch nichts so Schlimmes begangen haben könne. Doch er fing immer wieder an und “zerrte sie hin und her“ und liess sie fast nicht zu Worte kommen. Wenn sie etwas sagen wollte, fuhr er sie gleich gereizt an. Auch getraute sie sich nicht mehr zu sprechen, da noch andere Soldaten im gleichen Krankensaal lagen.

Als gegen Ende der Sprechstunde die Zeit drängte, wiederholte er seine Drohung mit dem Erschiessen, übergab ihr einen Zettel, auf dem die näheren Anweisungen für die Fluchtvorbereitung stand, sprach von der Schweizergrenze und eröffnete ihr, das er in der folgenden Nacht gegen 24. Uhr kommen werde. Sie solle ihn im Hofe des Anwesens erwarten. Da die Angeklagte Angst hatte, er würde sich tatsächlich erschiessen und da sie ihn liebte, ihn retten und sich erhalten wollte, erklärte sie sich schließlich bereit mit ihm zu fliehen und die von ihm gewünschten Fluchtvorbereitungen zu treffen.

Zu Hause war sie ganz durcheinander. Ihren Eltern wollte und konnte sie sich nicht anvertrauen, weil sie sich wegen ihres gespannten Verhältnisses zu ihnen nichts sagen traute. Noch am 7.11. ging sie durch Würzburg und schaute sich alle Winkel an, um sich von ihnen gewissermassen zu verabschieden. Sie glaubte nicht mehr nach Würzburg zurückzukommen. Am 8.11. löste sie entsprechend der Weisung auf dem Zettel 2 D-Zugfahrkarten nach Innsbruck und packte 2 Koffer. Nach der Weisung ihres Mannes sollte sie nur die unbedingt notwendige Wäsche einpacken. Sie konnte sich jedoch von den einzelnen ihr lieb gewordenen Wäschestücken nicht trennen und packte deshalb recht viel ein.

Am Abend den 8.11. erwartete sie ihren Mann mit den beiden Koffern und den Fahrkarten im Hof des Anwesens. Als er um 24 Uhr nicht kam, atmete sie erleichtert auf. Inzwischen war auch ihr Vater heimgekommen. Sie wollte ihm schon entgegen gehen und ihm alles sagen, getraute sich aber wiederum nicht. Gegen ½ 1 Uhr wollte sie sich bereits in die Wohnung begeben, da kam ihr Mann. Als er die schweren Koffern hob, fuhr er sie an, ob sie verrückt sei, weil sie alles zusammengepackt habe. Er warf die Wäsche teilweise heraus und verpackte das Notwendige in 2 kleinen Koffern, davon die Wäsche in den einen und das übrige in den anderen Koffer. Diese kleineren Koffer standen in einer Halle.

Über seiner Uniform zog er einen Zivilanzug und einen Mantel an und versteckte seine Stiefel und sein Koppel in einem Korbe in der Halle. Dann gingen sie zum Bahnhof und fuhren von Würzburg aus mit dem D-Zug nach München. Sie stiegen in den letzten Wagen ein. Von München aus fuhren sie über Feldkirch nach Bludenz. Auf dieser Strecke passte die Angeklagte auf und gab ihrem Mann ein Warnungszeichen, wenn eine Heeresstreife kam. Bei Tag ging er dann bei Gefahr in die Toilette, bei Nacht stieg er auf das äusserste Trittbrett des Wagens. Auf diese Weise entging er tatsächlich der Kontrolle.

Ursprünglich wollten beide in Feldkirch aussteigen. Als sie jedoch diese Station überfahren hatten, meinte der Ehemann, es sei wegen der strengen Kontrolle in Feldkirch besser, wenn sie bis Bludenz führen. Von Bludenz sei der Weg zu Grenze zwar etwas weiter, dafür um so sicherer. Sie kamen nachts gegen 2 Uhr in Bludenz an und gingen anschließend sofort außerhalb des Ortes, um nicht aufzufallen. Während der ganzen Fahrt hatten sich beide in einer schlechten seelischen Verfassung befunden. Die Angeklagte wollte ihren Mann wiederholt zur Umkehr bewegen. Sie stellte ihm u. a. vor, er solle doch bedenken, dass er mit seiner Flucht als Soldat in eine furchtbare Zukunft gehe. Doch dieser fuhr sei nur an. Bei Morgengrauen begannen sie mit dem Aufstieg auf den Berg “Gol-iath“ (Gottvater?) und zwar von der Nordseite her nach Osten. Sie stiegen bis Mittag auf.

Dann wurde es dem Manne zu heiß. Er zog seine Militäruniform aus und verbarg sie mit der Pistole und der Pistolentasche und mit einem Fotoapparat unter einem Gebüsch. Auch den Wäschekoffer stellte er unter dieses Gebüsch, da er für den weiteren Aufstieg zu schwer war. Sie gingen weiter. Die Angeklagte jammerte ständig und konnte fast nicht mehr weiter. In einer Höhle übernachteten sie. Während der Nacht erkrankte sie und hatte starkes Fieber. Sie bat ihren Mann doch umzukehren. Sie fragte ihn wiederum, was er denn verbrochen habe und warum er die hohe Strafe erwarte.

Darauf hin erklärte er ihr, wenn sie nicht ruhig sei, stürze er sich den Felsen hinunter. Da bekam die Angeklagte wiederum Angst um sein Leben. Da sie aber nicht mehr weiterkam, begannen sie mit dem Abstieg. Ihr Krankheitszustand verschlimmerte sich jedoch und deshalb blieben sie 3 Tage in der Alpe “Gavalina“. Von hier aus liefen sie dann bis Dalaas und fuhren mit der Bahn über Innsbruck-Salzburg, Freilassing nach Cham und gingen von dort nach Prinzing zu den Eltern des Ehemannes der Angeklagten. In Prinzing kamen sie am 17.11. an, blieben aber nur eine Nacht. Von hier aus gingen sie zu Verwandten des Ehemanns nach Kottmailsling. (Kothmaißling?) Auch hier waren sie nur 1 Nacht. Der Ehemann drängte fort.

Auf dem Wege nach Cham zur Bahn erklärte ihm die Angeklagte, dass sie nicht mehr könne, sie sei am Ende. Dieser erwiderte ihr: “Dann schau nur, dass du heimkommst, ich erschiesse mich dann, dann ist alles aus.“ Aus Angst ging sie dann wieder mit. In Cham bestiegen sie wieder den Zug, um abermals zur Schweizer Grenze zu fahren und den Übertritt in die Schweiz nochmals zu versuchen. Doch schon nach einer kurzen Fahrtstrecke wurde der Ehemann der Angeklagten von einer Zugstreife festgenommen. Die Angeklagte konnte ihn dieses Mal nicht mehr warnen, da die Streife bereits vor Abfahrt im Wagen gewesen war und ein Entweichen deshalb nicht mehr möglich war. Der Ehemann der Angeklagten Robert S. wurde durch Urteil des Feldkriegsgerichtes der Div. Nr. 526 Zweigstelle Aachen A 2 St L . I Nr. 306/43 vom 22. 3. 1944 wegen Fahnenflucht im Felde zur Zuchthausstrafe von 6 Jahren, Rangverlust und Wehrunwürdigkeit verurteilt. In der Hauptverhandlung des Feldkriegsgerichts vom 22.3.1944 wurde im wesentlichen der gleiche Sachverhalt festgestellt, wie in der heutigen Hauptverhandlung gegen die Angeklagte.

Die Angeklagte gibt diesen Sachverhalt zu. Sie habe ihrem Manne helfen wollen, um in der Bestrafung zu entziehen, habe allerdings auch erkannt, dass er fliehen wolle. Sie wäre aber niemals mitgegangen, wenn ihr Mann sie nicht dazu gezwungen hätte, dies einmal dadurch, dass er ihr erklärte, er bekomme 20 Jahre Zuchthaus, ihm bleibe nichts anderes übrig als Flucht oder Zuchthaus, zu anderen aber auch dadurch, dass er wiederholt gedroht habe, sich zu erschiessen, wenn sie nicht mitgehe, bzw. weiter mitgehe. Da sie ihn sehr lieb gehabt habe, allein dastehe und ihn deshalb erhalten wollte, hätte sie um sein Leben zu retten mitgehen müssen.

Soweit die Angeklagte nur bestrebt war ihren Ehemann der Bestrafung wegen Urkundenfälschung u. a. zu entziehen, ist sie nach § 257 Abs. II StGB. straffrei (?) Ihre Tätigkeit diente aber nicht nur diesem Zwecke, sondern sollte ihren Mann auch bei seiner Fahnenflucht unterstützen und war hiezu auch geeignet. Insoweit hat sich die Angeklagte aber eines Vergehens der Beihilfe zu einem Verbrechen der Fahnenflucht nach § § 69 Abs. I, 70 Abs. II MstGB. § 49 StGB schuldig gemacht. Sie hat ihrem Manne durch die Tat wissentlich Hilfe geleistet. Sie war sich der Tatsache bewusst, dass sich die Truppe ihres Mannes im mobilen Zustande befand und dass ihr Mann von seiner Truppe fahnenflüchtig werden wollte und wurde. Sie ist deshalb nicht nur objektiv, sondern auch subjektiv der Beihilfe schuldig.

Nun beruft sie sich und vor allem auch ihr Verteidiger auf den Nötigungsstand des § 52 STGB. Danach ist eine strafbare Handlung nicht vorhanden, wenn der Täter durch eine Drohung, welche mit einer gegenwärtig, auf andere Weise nicht abwendbaren Gefahr für Leib oder Leben seiner selbst oder eines Angehörigen verbunden war, zu der Handlung genötigt worden ist. Diese Bestimmung setzt zunächst eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben des Täters selbst oder eines Angehörigen voraus. Die Gefahr einer körperlich fühlbaren Einsperrung würde genügen. Dagegen werden andere Rechtsgüter, wie Ehre und Freiheit durch diese Bestimmung nicht geschützt. Soweit danach der Ehemann der Angeklagten nur damit “drohte“, dass er 20 Jahre Zuchthaus bekomme, würde diese Bestimmung schon aus diesem Grunde nicht einschlägig sein. Anders hinsichtlich seiner Drohung mit dem Selbsterschießen.

Das er dabei mit “Selbsterschiessen“ drohte, schliesst die Anwendbarkeit dieser Bestimmung an sich nicht aus. Eine andere Frage ist schon, ob bei der Unterredung am 7. 11. im Lazarett eine “gegenwärtige auf andere Weise nicht abwendbare Gefahr“ vorgelegen hat. Eine Untersuchung der Möglichkeiten, die geeignet gewesen wären eine Gefahr abzuwenden, bedarf es jedoch hier nicht, weil auch beim Vorliegen der formalen Voraussetzungen des § 52 StGB., sei es ganz oder nur teilweise, eine Berufung auf diese Bestimmung aus einer anderen Überlegung heraus ausgeschlossen ist. § 52 StGB. verlangt eine gewisse Verhältnismässigkeit zwischen der Schwere der Gefahr und der Schwere der Abwehrhandlung gelegenen Rechtsgüterverletzung, wenn auch nicht verlangt wird, dass das gefährdete Rechtsgut höherwertig ist, als das durch sie verletzte Rechtsgut. Richtmass ist das gesunde Volksempfinden.

Die in der Abwehrhandlung gelegene Rechtsgüterverletzung ist Beihilfe zur Fahnenflucht. Fahnenflucht ist eines der schwersten Verbrechen, dessen sich ein Soldat schuldig machen kann. Sie stellt nicht nur einen Treuebruch, sondern auch einen Verrat am deutschen Volke dar. Sie wiegt umso schwerer, je grösser die Gefahr für die Volksgemeinschaft ist. Unser deutsches Volk steht heute in einem erbarmungslosen Kampf um Sein oder Nichtsein. Wer die Fahne verlässt, verrät sein Volk und hilft damit dem Feinde. Wer bei einem solchen Verbrechen mithilft, macht sich nicht weniger schuldig. Demgegenüber kann das in der Drohung des Ehemannes der Angeklagten zum Ausdruck gekommene Übel keine Rolle spielen, mag diese Drohung nun darin liegen, dass er sich vorstellte, 20 Jahre ins Zuchthaus zu kommen oder sich zu erschiessen. Auch im letzteren Falle müssen die Einzelinteressen den Interessen des gesamten deutschen Volkes nachstehen.

100 000 deutscher Frauen und Mädchen müssen ihre Männer, Brüder und Bräutigame an der Front opfern, weil es die Sicherung der Existenz des ganzen Volkes verlangt. Keine könnte sich darauf berufen ihnen zur Flucht helfen zu dürfen, damit sie an der Front nicht fallen. Nicht anders kann die Sachlage für die Angeklagte gewertet werden. Die Berufung auf den Nötigungsstand des § 52 StGB. ist deshalb verfehlt und muß vom gesunden Volksempfinden abgelehnt werden. Die Angeklagte war deshalb wegen Beihilfe zur Fahnenflucht nach § 69 Abs. I, 70 Abs. II MStGB, § 49 StGB. zu verurteilen.

Beim Strafausmass geht das Sondergericht mit Rücksicht auf die ungeheure Bedeutung der Fahnenflucht im heutigen Existenzkampfes unseres Volkes von der Erwägung aus, dass auch gegen Angehörige, die sich der Beihilfe zur Fahnenflucht schuldig machen, grundsätzlich nur auf Zuchthaus erkannt werden kann. Nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen kann es gerechtfertigt sein, vom Ausspruch einer Zuchthausstrafe abzusehen und nur auf Gefängnis zu erkennen.

Es gilt auch hier der Grundsatz dass das Wohl des Volkes den Interessen des Einzelnen vorzugehen hat. Ein solcher Ausnahmefall liegt aber hier nach der Überzeugung des Gerichts vor. Die Angeklagte ist noch nicht vorbestraft, ist voll geständig und bereut ihre Tat tief. Sie war zum Zeitpunkt der Tat kurz verheiratet und gerade 20 Jahre alt. Sie macht in der Hauptverhandlung noch einen recht jugendlichen, ja teilweise kindlichen Eindruck. Die misslichen Verhältnisse ihrer Eltern wirken auf sie ein, sodass sie sich immer mehr an den Mann anlehnte und bei ihm eine Stütze suchte. Ihre Liebe, aber auch ihre Abhängigkeit von ihm war zweifellos gross und nur dies Abhängigkeit und die Angst um das Leben ihres Mannes, den sie sich erhalten wollte, macht ihre Handlungsweise erklärlich.

Sie hat einen ausgezeichneten Leumund, wird von allen ihren früheren und jetzigen Arbeitgebern auf das glänzendste beurteilt. Sie stand zweifellos bei ihrer Mithilfe unter einem starken seelischen Druck. Alle diese Umstände verneinen, trotz der Schwere des von ihr begangenen Verbrechens, ihre Zuchthauswürdigkeit. Das gesunde Volksempfinden erkennt vielmehr in einem so gelagerten Einzelfall die zu Gunsten der Angeklagten sprechenden strafmildernden Umstände als so bedeutsam an, das es eine entsprechende Gefängnisstrafe als ausreichende Sühne erachtet. Gemäss § 70 Abs. II MstGB §§ 49,44 Abs., IV, 21 StGB, hat deshalb das Sondergericht an Stelle einer verwirkten Zuchthausstrafe von 6 Monaten auf eine Gefängnisstrafe von 9 Monaten als ausreichende Sühne erkannt.

Die Angeklagte ist seit 2.6.1944 in Untersuchungshaft. Mit Rücksicht auf ihr Geständnis hat das Gericht 6 Tage Untersuchungshaft auf die erkannte Strafe angerechnet. Kosten: §§ 464, 465 StPO gez. Förtsch gez. Freihalter gez. Schlee Zur Beglaubigung: Würzburg, den 14. Juni 1944 Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Sondergerichts: Justizsekretär (Unterschrift Unleserlich)

In Erinnerung an Renate Holland Moritz (II) Interview mit Andreas Kurtz

Renate Holland-Moritz (R.H.M.) schreibt seit 50 Jahren in der Satire-Zeitschrift Eulenspiegel ihre Filmkritiken. Sie waren zu DDR-Zeiten Kult: Die Kinoeule. Interview mit Andreas Kurtz (A.K.)

InterviewRHMAndreasKurtz

Zur Person: Renate Holland-Moritz (R.H.M.) wurde in Berlin-Wedding geboren, wuchs aber in Südthüringen auf. Nach nicht abgeschlossenem Oberschulbesuch begann sie als Volontärin und Assistentin bei verschiedenen Berliner Tageszeitungen. Seit 1956 ist sie freiberufliche Mitarbeiterin der Satirezeitschrift „Eulenspiegel“. Seit 1960 veröffentlicht sie dort unter dem Titel „Kino-Eule“ Filmkritiken. Sie hat eine Vielzahl satirischer Erzählungen im „Eulenspiegel“ und in Büchern veröffentlicht, von denen zwei vom DDR-Fernsehen und der Defa auch verfilmt wurden.

(A.K.): Vor fünfzig Jahren erschien im Satiremagazin Eulenspiegel zum ersten Mal die Autorenzeile Renate Holland-Moritz. Wie kam es dazu? (R.H.M.): Die Phase des Ausprobierens hatte ich damals mit einundzwanzig schon hinter mir. Das war wie Heimkehr. Das war genau der Ort, an den ich wollte, ohne begründete Hoffnung, dass die Eulen-Leute auch mich wollten. Ich hätte denen von mir aus nichts angeboten. A.K Wer hat Sie dazu angestiftet? (R.H.M.) Mein väterlicher Freund Rudolf Hirsch, der legendäre Gerichtsreporter der Wochenpost. Der war dabei, als ich am Stammtisch der Gerichtsreporter erzählte, wie ich dauernd mit anderen jungen Mädchen verwechselt wurde und dadurch in die peinlichsten Situationen geriet. „Schreib das auf!“ sagte er, und nachdem er meine allererste Geschichte „Ich habe ein Dutzendgesicht“ gelesen hatte, wollte er, dass ich sie dem Eulenspiegel schicke. Eigentlich habe ich mich immer wie ein Preuße benommen, der Befehle ausführt. Es mussten nur Befehlsgeber sein, die ich mochte und ernst nehmen konnte. (A.K.) Sind Sie es noch? (R.H.M.) Ich werde immer preußischer. Zum Beispiel bei Lieferterminen. Mittlerweile ist für mich pünktlich, wenn ich überpünktlich liefere, ein oder zwei Tage vorher. Es wird schlimmer. Im Alter verschärfen sich eben alle Wesenszüge. Besonders die unangenehmen. (A.K.) Das mit den Gerichtsreportagen war ein Umweg? (R.H.M.) Gewissermaßen. Ich hatte im Schweinsgalopp eine zweijährige Lehrzeit in verschiedenen Ost-Berliner Redaktionen durchlaufen. Das fing bei der Vierteljahreszeitschrift „Sowjetwissenschaft“ an. Also, da war ich so was von falsch! Ich konnte ja noch nicht einmal ordentlich russisch. Dann kam ich in die Monatszeitschrift „Neue Gesellschaft“, danach in die „Friedenspost“ und von dort zur „BZ am Abend“, heute der Berliner Kurier. Aus der „BZ am Abend“ bin ich rausgeschmissen worden. (A.K.) Wie kam es dazu? (R.H.M.) Der stellvertretende Chefredakteur war hinter mir her. Aber der war mir hochgradig unsympathisch. Als er mitkriegte, dass ich einen anderen Kollegen favorisierte, hat er mich fristlos entlassen. Wegen unmoralischen Verhaltens. Eine typische Nummer aus den 1950er- Jahren: Verhältnisse am Arbeitsplatz waren unerwünscht, und das Verdikt traf immer die Frau. (A.K.) Hat Sie das aus der Bahn geworfen? (R.H.M.) Nee. Ich kannte ja genügend Leute in anderen Redaktionen, die alle sagten: Kommste eben zu uns. Sobald sie aber meine Kaderakte gelesen hatten, gab es plötzlich keine Vakanz mehr. Ich war 19 und habe keine Festanstellung mehr gekriegt. Musste also zusehen, wie ich mich freiberuflich durchschlage. (A.K.) So gerieten Sie unter die Gerichtsreporter? (R.H.M.) Genau. Rudolf Hirsch sagte: „Schreib Gerichtsberichte, das kann nämlich jeder. Aber sag’s nicht weiter.“ Später fand er, ich sei bei den Satirikern doch besser aufgehoben. (A.K.) Hat nie wieder eine Festanstellung gelockt? (R.H.M.) Im Eulenspiegel musste ich mal zwei Jahre als Humor-Redakteurin arbeiten, weil mein Freund John Stave gekündigt hatte. Erst wollte ich nicht, weil die ja schon um acht Uhr anfingen. Um die Zeit kann ich noch nicht klar denken. Also bin ich so gegen zehne, elfe eingetrudelt. Nach einem Riesenkrach mit Chefredakteur Peter Nelken kam ich dann pünktlich, hängte allerdings ein „Bitte nicht stören“-Schild an die Türklinke und packte mich erst mal für zwei Stündchen auf die Couch. Da hatte der Chef ein Einsehen und ließ mich zu Hause ausschlafen, zumal ich die gesamte Post in der S-Bahn zwischen Grünau und Friedrichstraße erledigte. Nelken sagte immer: „Ich bezahle meine Leute nicht für ihren Hintern, sondern für geleistete Arbeit.“ (A.K.) Haben Sie eigentlich jemals ihre Kaderakte zu Gesicht bekommen? (R.H.M.) Beim Eulenspiegel hatten wir eine Kader-Instrukteurin, eine ungeheuer nette, junge Frau. Wir haben immer mal in ihrem Zimmer zusammengesessen und Kaffee getrunken. Eines Tages stand der Safe offen, und ich fragte: „Was sind denn da für furchtbar geheime Dinger drin?“ – Darauf sie: „Zum Beispiel die Kaderakten. Willste mal in deine reinschauen?“(A.K.) Sie wollten natürlich? (R.H.M.) Na klar! Und ich fand die Aktennotiz von diesem stellvertretenden Chefredakteur der BZA, in der stand, meine fristlose Entlassung erfolge wegen politischer Unreife und zweifelhafter Moral. Die zweifelhafte Moral hat mich nicht um weitere Festanstellungen gebracht, nur die politische Unreife! Mit solchen denunziatorischen Eintragungen konnte man einem Menschen die Zukunft versauen. Mir ist es allerdings zum Segen ausgeschlagen. (A.K.) Ihre Klatschgeschichten, die 1986 unter dem Titel „Die tote Else – Ein wahrhaftiges Klatschbuch“ erschienen, sind eine geschickt getarnte Autobiografie. Wie kam es dazu? (R.H.M.) 1974 hatte ich eine Einladung von der Reichsbahn in West-Berlin zu einer Lesung. Ich habe mich natürlich wahnsinnig gefreut. Den Pass dafür durfte ich mir im Büro des Schriftstellerverbandes abholen. Ein paar Wochen später kriegte ich wieder eine Einladung zur West-Berliner Reichsbahn. Als ich mir erneut den Pass abholte, kam ich mit der zuständigen Kollegin ins Gespräch. Sie sagte, sie habe den schönsten Posten im ganzen Schriftstellerverband, denn zu ihr kämen nur gut gelaunte Leute. Wegen der bevorstehenden Westreisen. (A.K.) Kamen denn viele? (R.H.M.) Mehr und mehr, behauptete die Verbands-Kollegin. Dann gab sie mir den Tipp mit dem Vierteljahresvisum. Für den Antrag brauchte ich nur eine halbwegs glaubwürdige Recherche-Idee. Nach einem Blick in meine Unterlagen sagte sie: „Mensch, du bist ja in West-Berlin geboren! Für eine Autobiografie musst du an Ort und Stelle nach deinen Wurzeln suchen!“ (A.K.) Damals waren Sie noch nicht einmal 40. Bisschen früh für eine Autobiografie, oder? (R.H.M.) Das war auch mein Einwand. Den ließ sie aber nicht gelten: „Mit dem Suchen kann man gar nicht früh genug anfangen!“ So kam ich zu meinem ersten Vierteljahresvisum. Ab 1975 durfte ich dann auch jedes Jahr zur Berlinale. Klatsch galt in der DDR als besonders unappetitliche Erscheinungsform der bürgerlichen Publizistik. (A.K.) Wieso durften Sie trotzdem ein Klatschbuch schreiben? (R.H.M.) Erzählt habe ich Klatschgeschichten ja schon immer. Und irgendwann sagte Wolfgang Sellin, der damalige Chef vom Eulenspiegel-Buchverlag: „Du solltest das langsam mal aufschreiben! Damit man sagen kann: Steht auf Seite soundso, hast du schon erzählt!“ (A.K.) In diesen Geschichten geht es vordergründig immer um nationale und internationale Prominente. (A.K.) Wie viele Klatschbücher haben sich verkauft? (R.H.M.) In zwei Jahren erschienen drei Auflagen mit jeweils 20 000 Exemplaren. So schnell konnte man gar nicht gucken, wie die weg waren. Aber dann war die DDR weg und vorübergehend auch das Interesse an hausgemachten Büchern. Als es wieder erwachte, druckte der Eulenspiegel Verlag die Fortsetzung „Die tote Else lebt“, wovon es bereits die 4. Auflage gibt. (A.K.) Verkauften sich zu DDR-Zeiten alle Ihre Bücher so schnell? (R.H.M.) Ich hatte da mal ein Schockerlebnis. „Die Eule im Kino“, meine allererste Sammlung von Filmkritiken aus den Jahren 1960 bis 1980, stand drei Wochen in den Regalen der Buchhandlungen. Ich hatte das Gefühl: Nun ist alles vorbei! Eines meiner Bücher oberhalb des Ladentisches heißt: Kein Mensch will mehr etwas von mir wissen! Inzwischen gibt es „Die Eule im Kino“ Band I und Band II (1980-1990) nur noch antiquarisch, während Band III (1991-2005) im Handel ist. (A.K.) Warum durften Sie sich in der DDR mehr als andere Filmkritiker erlauben? Weil Sie bei einem Satireblatt waren? (R.H.M.) Das war nur am Anfang so. Da hat man gesagt, Satire braucht eine etwas längere Leine, sonst funktioniert sie nicht. Dann hatte dieser entsetzliche Joachim Herrmann als SED-Agitationschef den Ehrgeiz, aus Fernsehen und Defa eine Firma zu machen, die er zu leiten gedachte. Das wiederum hat SED-Kulturchef Kurt Hager nicht zugelassen, denn für ihn, den hochgebildeten Zyniker, war Joachim Herrmann ein indiskutabler Emporkömmling. Von da an war es dem Herrmann egal, wie mit der Defa in den Medien umgegangen wurde, folglich waren auch die Kritiken schärfer. (A.K.) Heutzutage gibt es Pressevorführungen, wenn neue Filme herauskommen. Wie war das damals? (R.H.M.) Da gab es die natürlich auch, und nach den Vorführungen der Defa-Filme zusätzlich Pressekonferenzen, bei denen sich die Schöpfer den Fragen und nicht seltenen Zornesausbrüchen der Kritiker stellen mussten. Da wurde wirklich mit harten Bandagen gearbeitet. Am meisten gefürchtet waren übrigens meine Kolleginnen Rosemarie Rehahn von der Wochenpost und Margit Voß vom Berliner Rundfunk. Die eine kämpfte mit dem Florett, die andere mit dem Degen, während ich die Dampframme bevorzugte. (A.K.) Stimmt es, dass ein Regisseur Ihnen mal Prügel angedroht hat? (R.H.M.) Ja, aber den Namen sage ich nicht. Schließlich lebt der Mann noch. Für welche Filmkritik? (R.H.M.) Das weiß ich nicht mehr. Aber seine Filme habe ich alle verrissen. Er konnte also zuschlagen, wann immer er wollte, er hätte immer recht gehabt. Dankenswerterweise verzichtete er darauf. (A.K.) In den 1960ern hat für anderthalb Jahre jemand anderes die Kino-Eule geschrieben. Warum? (R.H.M.) Weil ich einen Riesenknatsch mit der Redaktion hatte und ungeheuer stur war. So entkam ich der auch für Filmkritiker entsetzlichen Zeit des 11. ZK-Plenums, dem fast eine ganze Jahresproduktion der Defa zum Opfer fiel. Und ich hätte ohne diese Pause möglicherweise nie „Das Durchgangszimmer“ geschrieben. (A.K.) Wie fanden Sie den Film „Florentiner 73“, den das DDR-Fernsehen daraus gemacht hat? (R.H.M.) Ganz nett, aber Agnes Kraus war hervorragend. (A.K.) Haben Sie das auch geschrieben? (R.H.M.) Nein, das war ja ein Fernsehfilm. Aber auch über den Kinofilm „Der Mann der nach der Oma kam“ nach meiner Erzählung „Graffunda räumt auf“ habe ich nicht geschrieben. Das hat ein Kollege gemacht, nicht ganz so kritisch, wie ich es getan hätte. Trotzdem war es einer der erfolgreichsten Defa-Filme aller Zeiten. (A.K.) Ist Ihnen oft in Ihre Filmauswahl reingeredet worden? (A.K.) Von der Redaktion nie, weder damals noch heute. Im Jahre 1984 wünschte sich die ZK-Abteilung Agitation und Propaganda Lob für den misslungenen Clara-Zetkin-Film „Wo andere schweigen“ und Tadel für den sehr kritischen Gegenwartsfilm „Erscheinen Pflicht“. In beiden Fällen war ich anderer Meinung, und die durfte ich dann für mich behalten. (A.K.) Einmal haben Sie ein Bestechungsgeschenk angenommen. (R.H.M.) Eine sehr dekorative Eule für Ihre große Eulensammlung. (A.K.) Von Dean Reed, dessen Filme Sie bis dahin immer verrissen hatten. Und als Gegenleistung verlangte er eine positive Kritik für seinen nächsten Film. (R.H.M.) Weil es sich dabei um „Sing, Cowboy, sing“ handelte, konnte ich mich nicht an den Deal halten. Deshalb bat ich Freunde, die im Kulturmagazin des DDR-Fernsehens arbeiteten, mich unter irgendeinem Vorwand zu interviewen, um bei der Gelegenheit auf meine Eulensammlung zu sprechen zu kommen und die Herkunft des Prachtstücks zu erklären. Da habe ich dann eingeräumt, mich als korrupt erwiesen zu haben, aber nicht als korrumpierbar. Selbstverständlich könne Dean sein Eigentum wieder abholen – wenn er das Gesicht verlieren wolle. Dieser Halbsatz hat mir die Eule gerettet. (A.K.) Sie wohnen mit Ihrem Mann, Tausenden von Büchern und ungezählten Eulen aus allen denkbaren Materialien in einer großen Wohnung in der Leipziger Straße. Hatten Sie nie Lust, diese Hochhauswohnung gegen ein Häuschen im Grünen zu tauschen? (R.H.M.) Das lief genau umgekehrt. Wir haben in Bohnsdorf gewohnt, am südlichsten Zipfel Berlins in einem Reihenhaus der über 100 Jahre alten Arbeiterbaugenossenschaft Paradies. Wir hatten so ein Eckgrundstück, mit Garten dran und Garage drauf. Uns hat die Entfernung zur Stadt genervt. Mein Mann fuhr jeden Tag eine halbe Stunde rein und ein halbe Stunde wieder heim. Und ich musste wegen Zeitmangels dauernd Taxis nehmen. Vor dem endgültigen finanziellen Ruin haben wir lieber getauscht. (A.K.) Wann haben Sie sich zuletzt richtig über einen Film geärgert?(R.H.M.) Dauernd. Jedenfalls mehrmals wöchentlich. Zu DDR-Zeiten dachte ich oft, alle Schrecken, die ein Mensch im Kino erleben könnte, hätte ich bereits erlebt. Das war ein Irrtum. (A.K.) Über welchen Film haben Sie sich zuletzt gefreut? (R.H.M.) Über den wunderbaren „Volver“ des Spaniers Pedro Almodóvar. Und über die deutschen Produktionen „Wer früher stirbt, ist länger tot“ und „Die Könige der Nutzholzgewinnung“. Und wer immer noch nicht meine Lieblingsfilme „Alles auf Zucker“ von Dani Levy und „Sommer vorm Balkon“ von Andreas Dresen gesehen hat, der schere sich gefälligst hin. Darum möchte ich höflichst bitten. (A.K.) Was bereuen Sie im Rückblick auf Ihre Arbeit? (R.H.M.) Dass ich einen Rat von Friedrich Luft zu spät erhalten habe. Der sagte, Kritiker dürften mit den zu Kritisierenden nicht auf dem Duzfuß stehen. (A.K.) Hat Sie das schon mal in die Bredouille gebracht? (R.H.M.) Einmal. Es ging um Werner Bergmann, den langjährigen Kameramann von Konrad Wolf. Sein erster eigener, also von ihm auch geschriebener und inszenierter Film hieß „Nachtspiele“. Ich fand ihn misslungen und wollte eigentlich den Mantel des Schweigens darüber breiten. Aber dann hätten die bei der Defa mit Fug und Recht sagen können, mit der Eule muss man sich nur anfreunden, dann hält sie im Zweifelsfall die Klappe. Und deshalb habe ich geschrieben. Unter Qualen. Mit Tränenergüssen. Reichlich zwei Wochen später kam ein Brief von Werner Bergmann. Darin schrieb er, er habe die Zeit gebraucht, um mit dem Schlag in die Magengrube fertig zu werden. Nun aber wolle er sagen, was wäre Freundschaft, wenn sie Wahrheit nicht vertrüge. Das fand ich groß. (A.K.) Haben Sie verstanden, warum Ihre Rubrik im Eulenspiegel nach Jahrzehnten vom sehr markanten „Kino-Eule“ in ein nichts sagendes „Kino“ umbenannt wurde? Nein. (A.K.) Was raten Sie jungen Filmkritikern? (R.H.M.) „Immer deutlich sein. Die Anzahl der Fremdwörter auf ein vertretbares Maß reduzieren. Die Leser, unter denen es ja auch Nichtakademiker geben soll, müssen erkennen können, ob ihnen der Film empfohlen oder ob vor ihm gewarnt wird. Ein Kritiker muss von wiedererkennbarer Gesinnung sein. Früher kriegte ich manchmal Briefe, in denen stand: Wir gehen in jeden Film, den Sie verreißen, und es war noch immer ein gelungener Abend. Auch so entsteht Verlässlichkeit.“ Renate Holland Moritz. Vielleicht sollten wir uns ein paar Scheiben davon abschneiden,. meint Wessi J.

Auf der Suche nach Ludwig Averdieck

Erinnerungen an die Zukunft der Vergangenheit Auf der Suche nach Ludwig Averdieck Förderantrag für einen Film. Exposee (1982) pdfErinnerungenaneinenDeserteur

Die Gräber wurden gepflegt. Man stieg von Motorrollern auf Kleinwagen um. Unbequeme Menschen waren längst vergessen. Nur einige Steine mit Namen konnte man noch lesen. Halb vergammelt. Moos und Schimmel bedeckten die Steine. Buchsbaumhecken, Heldengedenksteine. Jeden Sonntag der Ausflug mit meinem Vater zu seinem Vater. Stinkiges Blumenwasser und alte Frauen. „Auf der Suche nach Ludwig Averdieck“ weiterlesen

VOM NACHTTISCH GETRÄUMT von Stinki Müller

VOM NACHTTISCH GETRÄUMT von Stinki Müller

Da gibt es zwei Bücher, auf die ich gerne hinweisen will. Das erste ist ein Kinderbuch, das ich gestern im Buchladen um die Ecke gefunden habe. Es ist aus Amerika für die Kinder der kommenden Daumenwischgeneration. „VOM NACHTTISCH GETRÄUMT von Stinki Müller“ weiterlesen

Die Geschichte vom Eisenbieger aus Westberlin (Berlin West)

pdf Die Geschichte vom Eisenbieger

Tunnel wird gebaut

Tieresehendichan3Die Sache ist schon ein wenig her. Verjährt? Man weiß nicht so recht. Deswegen sollte ich den Namen ändern. Also, ich nenne ihn jetzt mal Manfred W. aus Westberlin. Ein Ureinwohner, der noch niemals (jedenfalls damals nicht), die eingemauerte Stadt verlassen hatte. Von Beruf Eisenbieger und später Student an der Filmakademie in Berlin (dffb). Dort lernte ich ihn kennen. Wir erweiterten unseren Horizont. Und er lernte bei der Horizonterweiterung eine Dame aus Westdeutschland kennen. So nannten die eingemauerten Bewohner der Insel uns, die wir aus Hamburg oder anderen Städten aus Westdeutschland, so nannten sie uns,  kamen. Sie hatte ihm erzählt, dass ihr Vater Besitzer einer Marmeladenfabrik sei. Was Frauen alles so erfinden. Aber vielleicht kam sie ja wirklich aus Bad Schwartau.

Jetzt wohnte sie jedenfalls in Hamburg (Am Großneumarkt – damals wollten da alle hin) und bekam oft Besuch von diesem Studenten aus Westberlin. Der hatte sein Leben komplett umgestellt. Nicht mehr morgens um fünf aufstehen, hieß die erste Umstellung. Ein Mensch ohne Führerschein. Außer mir der zweite Mensch, der keinen hatte und auch keinen wollte. Wozu auch? Also blieben nur bestimmte Transportmittel für ihn, um zu dieser Dame (er hatte damals einen anderen Ausdruck dafür) am Großneumarkt zu gelangen. Er wählte die Bahn. Die Deutsche Reichsbahn. Der Zug, ein Interzonenzug, so nannten ihn alle, ausser den Personen der DDR Staatsgewalt. Ein D-Zug, der wegen langer Liegezeiten, Kontrollen und den obligaten Schäferhunden, die immer an den Zügen rochen, ob sich hier nicht westberliner Flüchtlinge aufhielten, die in den realen Sozialismus deutscher Prägung wollten . . . oder in der anderen Richtung westdeutsche Flüchtlinge in den real existierenden Sozialismus, wie er auch genannt wurde, einsickern wollten.

Vermutlich weil die Schäferhunde immer nix gerochen haben, brauchten die Züge von Hamburg nach Berlin oder umgekehrt manchmal sieben Stunden, um die 287 km lange, eingleisige Strecke zu bewältigen. Die Eingleisigkeit der Strecke und der dadurch erreichte siebenstündige Aufenthalt von Westdeutschen und Westberlinern standen in einem unmittelbaren Zusammenhang. Man könnte es auch russische Didaktik nennen. So hatte das deutsche Volk der Westzonen und Westberlins sieben Stunden Zeit, darüber nachzudenken, ob die Russen 1945 wirklich ein Recht gehabt hatten, das zweite Gleis zu demontieren und nach Russland zu schaffen.IMG_3265Ich fand immer, sie hatten. Auch die Wartezeiten, die dadurch entstanden, dass ein Gegenzug abgewartet werden musste, hatten durchaus einen didaktischen Sinn. Die Züge hielten niemals in einem der Bahnhöfe, denn die Schnüffelhunde waren fest stationiert. In Schwanheide und in Griebnitzsee. Kein Weg ist zu weit. Reisende Schäferhunde habe ich im Interzonenzug niemals erlebt. Jedenfalls kam Manfred W. (durch die komplette Lebensumstellung) immer auf den letzten Drücker im Bahnhof Zoo an. Nebenbei: Es gab ja auch nur wenige Züge, die die Stadt verließen oder erreichten. Waren es zwei Zugpaare, oder nur eins?

Man vergisst ja so schnell. Jedenfalls blieb Manfred W. keine Zeit, um vorher noch eine Fahrkarte zu kaufen. Also sprang er immer flugs in die erste Klasse und wenn dann der Kontrolleur kam, war sein Standard Satz, er bräuchte noch einen Zuschlag. Wer Manfred W. kennt, der glaubt ihm, dass er sich nichts dabei gedacht hat. Vielleicht ist es ihm ja irgendwann aufgefallen, dass das eigentlich ganz schön billig ist, diese Fahrt von Berlin nach Hamburg. (Das Foto aus der ersten Klasse ist hier ein wenig Fehl am Platz, aber im Original Zug der Reichsbahn habe ich nie fotografiert, warum weiss ich auch nicht)ersterklasse1klein

Aber es fehlten ihm auch die richtigen Vergleiche. Die S-Bahn in Berlin wurde zu jener Zeit von vielen Westberlinern boykottiert.IMG_0200Sie gehörte den bösen Kommunisten aus der Ostzone (eben auch Reichsbahn), die dem Kapitalismus in Westberlin mit Kampfpreisen, (waren es 10 Pfennig für eine Fahrt?) den Garaus machen wollte. Jedenfalls war das eine gute Propaganda. Und so stiegen auch die Preise bei der BVG nicht ins Unendliche, wie sie das heute tun. Die Beziehung mit der Marmeladentochter dauerte bei Manfred W. so lange, wie Beziehungen bei Manfred W. eben dauern. Manchmal fuhr er jedes Wochenende nach Hamburg. Bis eines Tages ein Schaffner ihn dann doch mal (nach Verkauf des 1. Klasse Zuschlages) nach der Fahrkarte gefragt hat. Geistesgegenwärtig hat er dann bezahlt, ohne viel zu Murren. Von wegen, ich mach das schon seit fünf Jahren oder so. Und jetzt müsste das ja auch lange verjährt sein, odr?

Und wenn nicht: Ist die Deutsche Bahn überhaupt die Rechtsnachfolgerin der Deutschen Reichsbahn, wo es den Staat doch auch schon lange nicht mehr gibt? Dennoch erscheint es Manfred W. besser in der Anonymität zu verbleiben. Er hatte sich noch kurz die Frage gestellt, ob man im Sozialismus überhaupt Schwarzfahren kann, wo doch alles, also auch die Eisenbahn, dem Volk gehört! Man kann sich ja auch nicht selber beklauen. Besser ist jedenfalls, so beschloss Manfred W., die Namen nicht zu nennen. In beiden Systemen.

008 Fotos Jens Meyermilpferd_einaugeBy-nc-sa_colorZugnachPragIMG_4439Tieresehendichan3