Briefe an Eugen (VIII) Das Besatzungsregime

PDF Briefe an Eugen Das Besatzungsregime von Roeber und Jacoby

Römische Zahlen
Roeber und Jacoby

Hallo Eugen, ich erinnere mich, daß ich Dir mal von der dicken Schwarte von Roeber und Jacoby erzaehlt hatte. Gestern habe ich im Philturm diese Schwarte noch mal in der Hand gehabt und einige Seiten daraus fotografiert. Das ist ja schon einfacher, als es vor Jahren war, wo man dann immer suchen mußte, wo man eine Kopie davon machen konnte. Das mochten die Bibliothekarinnen immer gar nicht, wenn man die Buecher auf dem Kopierer platt drueckte, damit man das spaeter auch lesen konnte. Jetzt fotografiert man das und weil die Datei so groß ist, das man sie nicht verschicken kann, faehrt man heim und schreibt das Bild mit einem zweiten Klapprechner von dem ersten Klapprechner ab. Natuerlich ohne sich dabei zu fragen, ob das nun wirklich praktischer als frueher ist. Hier kommt nun die Abschrift des Fotos:

Abschrift “2. Abschnitt: Das Besatzungsregime I. Vorbemerkung 1. Grundlagen. Nach dem Zusammenbruch gab es zunächst keine Filmtätigkeit im gesamten Gebiet des ehemaligen Deutschen Reiches mehr. In der Proklamation des alliierten Kontrollrates Nr. 2 vom 20. September 1945 war auch der Film unter alliierte Kontrolle gestellt. (1). Diese Proklamation war die allgemeine Grundlage auch für die Beschlagnahme der Vermögenswerte des reichsmittelbaren Filmvermögens. (2) Durch das Kontrollratsgesetz Nr. 2 (3) erfolgte im Rahmen der Auflösung sonstiger nationalsozialistischer Organisationen auch die Auflösung der Reichskulturkammer und damit der Reichsfilmkammer. (4) Die Besatzungsmächte erließen für ihren räumlichen Zuständigkeitsbereich (5) auf dem Gebiet des Films Gesetze und Verordnungen (6), die zum Teil unveröffentlicht blieben. (7) Solche Maßnahmen stimmten in der Amerikanischen Zone und der Britischen Zone weitgehend überein; die Französische Zone folgte mit entsprechenden Maßnahmen. Mit der Proklamation Nr. 1 des Oberbefehlshabers der Westalliierten Streitkräfte in Europa (Dwight D- Eisenhower) wurden alle deutschen Amtsstellen ihrer Befugnisse enthoben. (8) Auf Grund des Gesetzes Nr. 52 wurde das mittelbare und unmittelbare Filmvermögen der öffentlichen Hand beschlagnahmt (Property Control). (9)“ (Die Suchmaschine übersetzt: Eigenschaftskontrolle).

Eine erstaunliche Wortwahl von Roeber und Jacoby, wie ich finde. Besonders das Wort Besatzungsregime und das Wort Zusammenbruch. Das Wort Militärregierung und das Wort Kapitulation wollten sie offensichtlich nicht verwenden. Und wer ihre Geschichte kennt, den wird das nicht verwundern.

Nachtrag: Anmerkungen aus dem Handbuch der filmwirtschaftlichen Medienbereiche 1973, Verlag Dokumentation von Dr. Georg Roeber und Gerhard Jacoby

Anmerkung 11) Siehe Turatus, Die Entwicklung der deutschen Filmwirtschaft nach 1945, Seite 2 Anmerkung 167) Im Juli 1945 waren in Bayern die ersten Filmtheater wieder spielbereit (so in Tölz). München folgte im August 1945 mit acht lizensierten Filmtheatern. Anmerkung 168) Die ursprüngliche Bezeichnung war „Amerikanischer Filmverleih“. Der amerikanische Leiter war Sgt. Klinger. (früher Wien); ihm stand Hans Kubaschewski (früherer Bezirksvertreter der Deutschen Filmvertriebsgesellschaft in Berlin) als Deutscher zur Seite. Kubaschewski wurde später Deutschland-Chef des Warner Brothers-Verleihs und war anschließend Geschäftsführer der reprivatisierten Bavaria-Filmkunst. Anmerkung 169) Vergleiche Turatus, aaO. Seite 4. Anmerkung 170) Siehe Anm. 153. Anmerkung 171) Nachteilig vor allem für den Wiederverkauf einer deutschen Spielfilmproduktion. Anmerkung 172) Lizenträger war Dr. Berger, Zahnarzt in Burgkunstadt (Ofr.) Anmerkung 173) Später Bundeswirtschaftsminister und nachfolgend Bundeskanzler. Anmerkung 174) In dieser Richtung bewegten sich auch die Absichten britischer Besatzugsstellen die zur Gründung der Atlas-Film GmbH in Hamburg führten, jedoch mit dem Erfolg, daß die Atlas-Film den Militärfilmverleih ablöste und – auch nur vorübgehend – wurde. Anmerkung 175) Ehefrau von Hans Kubaschewski, ehemalige Chefdisponentin des Siegel-Monopol-Filmverleihs in Dresden, bei Einmarsch der amerikanischen Besatzungstruppen Filmtheaterbesitzerin in Oberstdorf. Siehe auch Anm. 168. Anmerkung 176) Mitgeschäftsführer war Erich Motzkus, später bei der National Film, Hamburg und zuletzt in Berlin auf verschiedenen Filmgebieten tätig. Hallo Eugen, noch Fragen? J.

Zeichnung Helga Bachmann

Hallo Eugen, beim nochmaligen Lesen faellt mir auch der Begriff von Roeber und Jacoby: “ . . . und war anschließend Geschäftsführer der reprivatisierten Bavaria-Filmkunst. “ ins Auge. Soll vermutlich heissen ein Privatbetrieb wieder ein Privatbetrieb. Das Gegenteil ist der Fall, wie man den Nachforschungen von Roeber und Jacoby entnehmen kann. Und nun kommst wieder Du!, J.

Casablanca Bausteine zur Fälschung (II)

PDF Abschrift Leserbriefe Daum + Fischer

PDF-Casablanca-ohne-Nazis-Die-Fälschung

PDF HeinzUngureitCasablanca

Casablanca ohne Nazis (Die Fälschung von 1952)

Auftraggeber für die Casablanca Fälschung, die 1952 in den deutschen Verleih kam, ist die Firma Warner Brothers. Ihr deutscher “Generaldirektor“, wie er sich nennen liess, war Hans Wilhelm Kubaschewski (1907 – 1961). Er war seit 1938 mit Ilse Kubaschewski. geb. Kramp verheiratet. Über seine Motive, diese deutsche Fassung von Casablanca herzustellen zu lassen und zu verbreiten, können wir heute nur spekulieren. Es hat ihn zu Lebzeiten keiner gefragt. Jedenfalls hat Hans Wilhelm Kubaschewski bis Kriegsende, der an hoher Position bei Goebbels UFA beschäftigt war, seine Geschäftspost mit Heil Hitler unterzeichnet. Dazu ein Zitat: Zu den Vertrauten der amerikanischen Militärbehörden gehörte Hans W. (Wilhelm) Kubaschewski, der schon vor dem Kriege mit Filmverleihern der USA verbunden war. Dann hatte er den Posten des Berliner Filialleiters der faschistischen Deutschen Film-Vertriebs-GmbH bekleidet, die zur UFA gehörte. Zusammen mit einem gewissen Walter Klinger aus Hollywood verlieh Kubaschewski nach 1945 die ersten Filme, vor allem Reprisen aus der Produktion vergangener Jahre. Der erzielte Gewinn ging in die Millionen. Kubaschewski war klug genug, sich nicht selber einen Filmverleih aufzubauen. Das tat seine Frau. Er mit den guten Verbindungen zu den Amerikanern, knüpfte die Beziehungen und gab die richtigen Tips. Später wurde er der Verantwortliche des Warner-Brothers-Verleih und dann, von 1959 bis zu seinem Tode, Direktor der Bavaria in München. Ilse Kubaschewskis Gloria-Verleih entwickelte sich zu einer der größten Verleihfirmen in Westdeutschland. Die Spezialität dieser Firma waren viele Jahre hindurch minderwertige Heimatfilme“. (Seite 264 in Horst Knietzsch, Film-gestern und heute, Urania Verlag Berlin (Ost), 3. Auflage vom 31.08. 1967)

Das hätte (wenn die Sache richtig gelaufen wäre), alles schon in dem Buch von Peter Pleyer, Deutscher Nachkriegsfilm 1946-1948 (erschienen in Münster 1965) stehen können. Tat es aber nicht. Die Mauer zwischen Ost und West hat offensichtlich auch bei den westdeutschen Filmhistorikern zu einem Brett vor dem Kopf geführt und so wurde Horst Knietzsch, Film – Gestern und heute, Berlin (DDR) 1967, (S. 264) nur von Dr. Klaus Kreimeier, Kino und Filmindustrie in der BRD, Scriptor Verlag, Kronberg Ts, 1973 zitiert und das auch nur einmal und auch nur, ohne den Autor zu nennen. In dem Ufa Buch von Klaus Kreimeier (erschienen im Carl Hanser Verlag) fehlt das entsprechende Zitat. In der westdeutschen Filmliteratur finden sich ebenfalls Hinweise auf Hans Kubaschewski und seine zweite Karriere in der BRD.

Allerdings nur in einer Fußnote (sehr klein gedruckt) in dem Buch von Georg Roeber und Gerhard Jacobi, Handbuch der filmwirtschaftlichen Medienbereiche“, Verlag Dokumentation, Pullach bei München 1973. (Gedruckt mit Unterstützung des Bundesministerums des Innern) und zwar auf: Seite 11, Fußnote 168: “Die ursprüngliche Bezeichnung war „Amerikanischer Filmverleih“. Der amerikanische Leiter war Sgt. Klinger (früher Wien); ihm stand Hans Kubaschewski Bezirksvertreter der Deutschen Filmvertriebsgesellschaft in Berlin) als Deutscher zur Seite. Kubaschewski wurde später Deutschland-Chef des Warner Brothers-Filmverleih und war anschließend Geschäftsführer der reprivatisierten Bavaria Filmkunst.“Seite 111: Fußnoten “Im 2. Abschnitt: “Das Besatzungsregime” (1973!!)b) Verleih: Um den im Lizensierungsverfahren fallweise wieder geöffneten Filmtheatern Filme zuzuführen (167), wurde bei Information Control Division auf dem Bavaria-Gelände eine eigene Verleihorganisation unter der Bezeichnung ”Allgemeiner Filmverleih” (AFI) (168) gegründet. Über die nach Abzug der Vertriebsausgaben verbliebenen Auswertungserlöse verfügte OMGUS Berlin (Anmerkung 170).“Die Auszahlung der Produzentenanteile an die Hersteller solcher Filme blieb einem späterern Zeitpunkt überlassen.“ (Anmerkung 171). Warum die Autoren Dr. Georg Roeber und Gerhard Jacobi diese wichtige Information in den Fußnoten verstecken und die Militärregierung 1973 als „Besatzungsregime“ bezeichnen, hat viel mit ihrer eigenen Biografie zu tun.

Biografie: Sergeant Walter Klinger geb. 12. Mai 1912 in Wien, geflüchtet in die USA, Vater: Adolf Klinger, Mutter: Julias Bellak Klinger 1929 bei Warner Broth später bei Metro Goldwyn Mayer Wien/Berlin. Später in Wien (?) in der Werbeabteilung von Warner. Am 22. September 1935 Heirat mit Hertha Bley Wien. (Im März 1938 marschiert die Deutsche Reichswehr in Österreich ein , sie nennen es Anschluss). Ehepaar Klinger flieht im Juni 1938 in die USA. 1941 Einbürgerung. Kam 1945 als Sergeant der US Army zurück nach Deutschland. Filmoffizier. Zusammenarbeit mit Hans Wilhelm Kubaschewski, den er vor 1933 in Deutschland kennengelernt hatte. Gründung des “Amerikanischer Filmverleih“ (später Allgemeiner Filmverleih genannt: Gestorben am 15. März 2003 Camarillo/California. Die beigefügte PDF Biografie hat er selbst geschrieben und ins Internet gestellt. Seine Zeit in Deutschland nach dem Krieg beschreibt er nur unvollständig.

(Zeichen 2.733)

Abschrift aus der „Die Neue Zeitung“ 7. Januar 1953 (Nr. 5. auf Seite 5) „Briefe an die ‚Redaktion“ Die Synchronisation war minderwertig Ihre Kritik des Filmes »Casablanca« ( Ingrid Bergman, Bogart) bedeutete eine schlechte Note für die Künstler, die diesen Film schufen. Dies ist ― von ihnen sicher ungewollt ― eine Ungerechtigkeit, weil nämlich der Originalfilm von dem in Deutschland gezeigten Streifen erheblich abweicht und fast in jeder Hinsicht gut ist. Bezüglich der deutschen Fassung gehe ich mit ihrer Kritik in weitem Ausmaß einig, man müßte jedoch nicht den Film sondern die Synchronisation „verreißen“. Ganz offensichtlich haben die Synchronisatoren Angst gehabt, die ursprüngliche Fassung zu bringen. Da nämlich dieser Film eine ausgesprochen propagandistische Tendenz aufweist und wahrscheinlich noch vor dem Kriegsende gedreht wurde, kann man über seine Eignung für den deutschen Markt sehr geteilter Meinung sein. Gerade die Szenen, welche dem Film den berühmten roten Faden geben, sind herausgeschnitten, was übriggeblieben ist, ist tatsächlich nicht einmal ein Torso, sonder eine Verballhornung und ein Mißbrauch großen Namen und angesehener Künstler.Sicherlich ist der Film heute in seiner ursprünglichen Form überaltert, wahrscheinlich sogar deplaciert. Er bot aber seinerzeit ein gutes Beispiel unaufdringlicher Propaganda gegen einen Feind der Menschheit ― den Terror. Man müßte also eigentlich den Kritikern neben der synchronisierten die Originalfassung zeigen. Dr. Helmut Daum Freiburg

»Die Neue Zeitung« vom 24./25. Januar 1953, Seite 5 Briefe an die Redaktion Conrad Veidt wurde herausgeschnitten Zu dem Leserbrief „Die Synchronisation war minderwertig“ (Nr. 5) möchte ich darauf hinweisen, daß es ohne weiteres möglich gewesen wäre, den Bergman-Bogart-Film in seiner ursprünglichen Form auch in Deutschland zu bringen.. Die deutsche Fassung weist sehr starke Striche auf. So ist beispielsweise die Rolle des Conrad Veidt, der einen deutschen Offizier spielt, völlig herausgeschnitten und dem Film auf diese Weise vollkommen das dramaturgische Salz genommen worden. Ich habe, als ich die deutsche Fassung sah, an die Verleihfirma geschrieben und gefragt, warum dies geschehen sei. Ich erhielt von ihr folgende Antwort: “ . . . Der Film »Casablanca« wurde im Jahre 1942 gedreht, und da er in seiner Originalfassung nicht mehr zeitgemäß und nicht zur Vorführung in Deutschland geeignet war, haben wie bei der Synchronisation des Filmes verschiedene Schnitte vorgenommen, bevor der Film der Freiwilligen Selbstkontrolle vorgelegt wurde. Da »Casablanca« zu einem der eindrucksvollsten Bergman-Filme gehört, wollten wie diesen Film dem deutschen Publikum nicht vorenthalten und haben uns deshalb zu dieser deutschen Neufassung entschlossen.“ Die Haltung der Verleihfirma in Ehren ― aber unter diesem Umständen sollte sie lieber auf die Vorführung des Filmes verzichten. Ich glaube, es ist kein guter Dienst am deutschen Filmpublikum, wenn man es in dieser Weise unterschätzt.“ Dr. Kurt Joachim Fischer, Heidelberg. Die beiden Briefe aus »Die Neue Zeitung« verdanken wir dem Altarchiv des Deutschen Bundestages aus Bonn. Herbert Fleischhauer hat sie gefunden.

PDF Schriften der Reichsfilmkammer

PDF walterklinger